openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Kündigungsschutz: Vorsorgliche Abmahnungen in arbeitsvertraglichen AGB

15.11.201712:35 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Kündigungsschutz: Vorsorgliche Abmahnungen in arbeitsvertraglichen AGB
Bernd Rechtsanwälte
Bernd Rechtsanwälte

(openPR) Abmahnungen sind im Kündigungsrecht bei verhaltensbedingter Pflichtverletzung das „mildere Mittel“ zur Wahrung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; sie dienen dem Arbeitgeber dazu, Pflichtverletzungen seitens des Arbeitnehmers zu ahnden und gleichzeitig eine Warnung auszusprechen: Bei wiederholter, bereits abgemahnter Verletzung der vertraglichen Pflichten kann der Arbeitnehmer eine wirksame Kündigung erwarten.

Vorsorgliche Abmahnung in arbeitsvertraglichen AGB als Schutzfunktion
Im Rahmen des Kündigungsschutzes sorgt nun die Möglichkeit einer vorsorglichen Abmahnung in arbeitsvertraglichen AGB für Gesprächsstoff: Arbeitgeber können hiermit konkrete Verhaltenspflichten in die Klauseln des Arbeitsvertrags aufnehmen und jeweils deutlich machen, dass eine Verletzung dieser Pflichten seitens des Arbeitnehmers eine Kündigung zur Folge haben kann. Fraglich ist jedoch, ob eine solche vorsorgliche Abmahnung bei eintretender Pflichtverletzung automatisch zu einer Kündigung führt, ohne dass eine weitere schriftliche Abmahnung vorangegangen ist. Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein vom 29.6.2017 (Az. 5 Sa 5/17) ist dies nicht statthaft: Eine vorsorgliche Abmahnung in arbeitsvertraglichen AGB ersetzt im Allgemeinen nicht die konkrete Abmahnung; diese ist nur dann überflüssig, wenn der Arbeitnehmer trotz konkreter und zeitlich kurz zurückliegender Warnung eine Pflichtverletzung begeht, die in der vorsorglichen Abmahnung bereits angemerkt worden war; und die Pflichtverletzung als drastisch einzustufen ist – etwa bei sexuellen Übergriffen, Betrug, Diebstahl usw.

Private Nutzung des Dienstwagens – Strittige Pflichtverletzung
Im konkreten Streitfall wurde ein seit etwa zwei Jahren beschäftigter Angestellter ohne schriftliche Abmahnung gekündigt, nachdem er in zwei Vorfällen gegen die Dienstwagen-AGB des Arbeitgebers verstoßen hatte: Er hatte im ersten Vorfall einen ihm unterstellten Mitarbeiter beauftragt, auf dem Rückweg von einem dienstlichen Einsatz ein Sakko für ihn von der Reinigung abzuholen; einige Wochen später ließ sich der Angestellte von einem Auszubildenden von der Wohnung in den Betrieb und nach Dienstschluss wieder nach Hause fahren. Insgesamt wurde so zu privaten Zwecken eine Strecke von etwa 112 km zurückgelegt. Aufgrund der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen sprach der Arbeitgeber eine Woche nach Kenntnisnahme der Pflichtverletzung eine außerordentliche fristlose Kündigung aus, sowie weitere acht Tage später eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung zum Ablauf des Folgemonats. Gegen beides legte der Angestellte Klage ein; das in erster Instanz zuständige Arbeitsgericht Kiel gab der Kündigungsschutzklage statt (Az. 2 Ca 707 d/16 vom 7.12.2016). Auch in der Berufung vor dem LAG Schleswig-Holstein hatte der Arbeitgeber keinen Erfolg. Das LAG wies seine Berufung zurück (Az. 5 Sa 5/17 vom 29.6.2017) mit der Begründung, dass die erste Privatnutzung eine Lappalie war, da der Firmenwagen ohnehin auf einer Dienstfahrt unterwegs gewesen sei. Mit der zweiten Privatnutzung habe der Angestellte zwar gegen die Dienstwagen-Richtlinien verstoßen, diese Pflichtverletzung hätte jedoch trotz Dienstwagen-AGB vor der Kündigung gesondert abgemahnt werden müssen und hätte somit erst bei Wiederholung zu einer Kündigung führen können.

Fazit: Eine konkrete Abmahnung muss der Kündigung zeitlich kurzfristig vorangehen
Mit seinem Urteil bewegt sich das LAG Schleswig-Holstein auf einer Linie mit Entscheidungen anderer Gerichte in ähnlichen Fällen. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass vorsorgliche Abmahnungen in arbeitsvertraglichen AGB keine kündigungsrechtlichen Vorteile bringen – sie ersetzen in der Regel nicht die konkrete Abmahnung.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 980091
 369

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Kündigungsschutz: Vorsorgliche Abmahnungen in arbeitsvertraglichen AGB“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Bernd Rechtsanwalts GmbH

Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes und der Elternzeit: Kürzungen oder gar kein Urlaub?
Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes und der Elternzeit: Kürzungen oder gar kein Urlaub?
Haben Arbeitnehmer in Elternzeit oder Mutterschutz Anspruch auf Urlaubstage? Wenn ja, darf der Arbeitgeber hier kürzen? Rechtlich ist Elternzeit anders zu beurteilen als Urlaub: Während der Elternzeit erwerben Eltern weiterhin Urlaubsansprüche. Diesen Anspruch darf der Arbeitgeber kürzen, jedoch nicht unbegrenzt und nicht in jedem Fall. Zudem ist eine Kürzung beim Mutterschutz ausgeschlossen. Das ergibt sich aus §24 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Eine solche Urlaubskürzung wegen der Elternzeit ist im Übrigen auch nur für volle Kalendermonate z…
Automatische Verlängerung von Werbeflächenverträgen – Unwirksam bei fehlender Transparenz
Automatische Verlängerung von Werbeflächenverträgen – Unwirksam bei fehlender Transparenz
Wenn nicht eindeutig feststeht, bis wann eine Kündigung zur Verlängerungsabwendung erfolgen muss, liegt Unwirksamkeit der Klausel vor. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14.03.2018 (Az.: XII ZR 31/17) entschieden, die Verlängerung eines Werbeflächenmietvertrages auf Kraftfahrzeugen mittels Klausel sei dann wegen fehlender Transparenz unwirksam, wenn bei Vertragsbeginn nicht eindeutig festgelegt ist, zu welchem Zeitpunkt eine Kündigung zur Abwendung einer Verlängerung erfolgen muss. Hier liege laut BGH eine Verletzung des Transparenzgeb…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Die arbeitsrechtliche Stellung von DatenschutzbeauftragtenBild: Die arbeitsrechtliche Stellung von Datenschutzbeauftragten
Die arbeitsrechtliche Stellung von Datenschutzbeauftragten
… Datenschutzbeauftragte in einem Unternehmen genießt besonderen Schutz. Er darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden und genießt besonderen Kündigungsschutz vergleichbar mit dem Kündigungsschutz von Betriebsratmitgliedern. Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) …
Bild: Mehr Rechtssicherheit für STRATO Webshops durch Schnittstelle zu Online-Rechtsdienstleister janolawBild: Mehr Rechtssicherheit für STRATO Webshops durch Schnittstelle zu Online-Rechtsdienstleister janolaw
Mehr Rechtssicherheit für STRATO Webshops durch Schnittstelle zu Online-Rechtsdienstleister janolaw
… Widerrufsbelehrung auch die Datenschutzerklärung und das Impressum, die im Rahmen des AGB Hosting-Services sicher gehostet werden. Geben Fehler in diesen Dokumenten dennoch Anlass zu Abmahnungen, haftet die janolaw AG für die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten. Der AGB Hosting-Service von janolaw wird wahlweise für den Verkauf von klassischer Versandware …
Bild: Die arbeitsrechtliche Stellung von DatenschutzbeauftragtenBild: Die arbeitsrechtliche Stellung von Datenschutzbeauftragten
Die arbeitsrechtliche Stellung von Datenschutzbeauftragten
… von Beförderungen zu verstehen. Eine objektive Benachteiligung ist ausreichend, weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit müssen nachgewiesen werden. Der Datenschutzbeauftragte genießt auch besonderen Kündigungsschutz. Ist ein Beauftragter für den Datenschutz zu bestellen, so ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen …
Bild: Arbeitsrechtliche Stellung von Datenschutzbeauftragten (Kündigungsschutz, Benachteiligungsverbot, Abberufung)Bild: Arbeitsrechtliche Stellung von Datenschutzbeauftragten (Kündigungsschutz, Benachteiligungsverbot, Abberufung)
Arbeitsrechtliche Stellung von Datenschutzbeauftragten (Kündigungsschutz, Benachteiligungsverbot, Abberufung)
… von Beförderungen zu verstehen. Eine objektive Benachteiligung ist ausreichend, weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit müssen nachgewiesen werden. Der Datenschutzbeauftragte genießt auch besonderen Kündigungsschutz. Ist ein Beauftragter für den Datenschutz zu bestellen, so ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen …
Raus aus den AGB-Fallen
Raus aus den AGB-Fallen
Köln, 21. Juni 2017. Immer wieder sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gegenstand kostenpflichtiger Abmahnungen. Veraltete oder unzulässige Klauseln kommen Händler teuer zu stehen. Die Fülle an Gesetzesnovellierungen und Gerichtsentscheidungen macht es schwer, den Überblick zu behalten. Einige Fehler finden sich besonders häufig in B2C-AGB, lassen …
Bild: Sicher vor Abmahnungen beim Online-Warenhandel in EuropaBild: Sicher vor Abmahnungen beim Online-Warenhandel in Europa
Sicher vor Abmahnungen beim Online-Warenhandel in Europa
… anwaltlich überprüften Rechtstexten der Protected Shops GmbH ausgestattet werden. Händler, die ihr Angebot entsprechend erweitern wollen, müssen sich keine Gedanken mehr über Abmahnungen machen. Für diese Rechtstexte übernimmt Protected Shops die Haftung und garantiert für ihre Rechtmäßigkeit. Europaweit über Amazon und eBay verkaufen ohne Angst vor …
Bild: janolaw wird neuer Partner des E-Commerce-LeitfadensBild: janolaw wird neuer Partner des E-Commerce-Leitfadens
janolaw wird neuer Partner des E-Commerce-Leitfadens
… für Online-Händler und solche, die es werden wollen, in einfach verständlicher und prägnanter Form zusammenzustellen. Immer wieder werden Shop-Betreiber mit teuren Abmahnungen konfrontiert, z. B. weil die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder die bei Fernabsatzverträgen erforderliche Widerrufsbelehrung nicht korrekt sind. Dabei entwickelt sich …
Bild: Arbeitsrechtliche Stellung von Datenschutzbeauftragten (Kündigungsschutz, Benachteiligungsverbot, Abberufung)Bild: Arbeitsrechtliche Stellung von Datenschutzbeauftragten (Kündigungsschutz, Benachteiligungsverbot, Abberufung)
Arbeitsrechtliche Stellung von Datenschutzbeauftragten (Kündigungsschutz, Benachteiligungsverbot, Abberufung)
… Datenschutzbeauftragte in einem Unternehmen genießt besonderen Schutz. Er darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden und genießt besonderen Kündigungsschutz vergleichbar mit dem Kündigungsschutz von Betriebsratmitgliedern. Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) …
Bild: Unwirksame AGB von Streaming-DienstenBild: Unwirksame AGB von Streaming-Diensten
Unwirksame AGB von Streaming-Diensten
… werden in der Hoffnung, dass sich die Mehrzahl der Kunden daran halten. Jedenfalls berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) davon, erneut bislang 20 Abmahnungen an Betreiber von Streaming-Diensten verschickt zu haben wegen der Verwendung unwirksamer, die Kunden benachteiligender AGB-Klauseln. Mit dabei sind so klangvolle und bekannte …
Bild: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Bild: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
… Aufgrund dieser Umstände sollten AGB stets von einem Rechtsanwalt erstellt bzw. überprüft werden. Auf diese Art können unwirksame Klauseln oder gar Abmahnungen von Mitbewerbern vermieden werden. Weitere Informationen zu den Themen AGB, AGB erstellen (http://kanzlei-wrase.de/gebuehren/festpreisangebote/agb-erstellen.html) , Abmahnungen und AGB"s, sowie …
Sie lesen gerade: Kündigungsschutz: Vorsorgliche Abmahnungen in arbeitsvertraglichen AGB