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„Stärkungspakt Stadtfinanzen“ ist nur ein erster Schritt zu nachhaltigen Finanzen von NRW-Kommunen

23.10.201711:02 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) NRW-Kommunen, die am „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ teilnehmen, erreichen zwar den damit angestrebten Ausgleich ihres Haushalts. Bei zwei Dritteln der derzeit 61 Stärkungspaktgemeinden wird die Konsolidierung ihrer Finanzen aber voraussichtlich nicht nachhaltig sein. Hierzu wären weitere Maßnahmen nötig, die unter anderem ihre meist schwachen sozioökonomischen Rahmenbedingungen verbessern und sie finanziell angemessen ausstatten. Dazu bedürfte es zunächst einer systematischen Analyse, inwieweit die kommunale Finanzausstattung ausreichend ist. Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle RWI-Studie zur Zwischenbilanz des Stärkungspakts.



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Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die mit Hilfe des „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ ihre Haushalte ausgleichen sollen, erreichen zwar alle dieses Zwischenziel. Bei zwei Dritteln der derzeit 61 Stärkungspaktgemeinden sorgt er jedoch nicht für nachhaltige Finanzen. Zwar reduzierten sie ihren kumulierten Fehlbetrag von 2,2 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf 86 Millionen Euro im Jahr 2016. Ihnen fehlt längerfristig aber Eigenkapital und/oder sie können ihren Schuldendienst nur unzureichend abdecken. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, die eine Zwischenbilanz des Stärkungspakts zieht.

Der „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ des Landes Nordrhein-Westfalen wurde von der rot-grünen Landesregierung aufgelegt, um Kommunen bei der Sanierung ihrer Haushalte zu helfen. Er verpflichtete Gemeinden, die laut Haushaltssatzung und Anlagen im Jahr 2010 überschuldet waren oder für die sich laut Ergebnisplanung in den Jahren 2011 bis 2013 eine Überschuldungssituation ergab, ihre Ergebnishaushalte auszugleichen. Im Gegenzug erhielten sie Konsolidierungshilfen. Auf Antrag konnten Gemeinden freiwillig teilnehmen, deren Haushaltsdaten im Jahr 2010 eine Überschuldung im Zeitraum von 2014 bis 2016 erwarten ließen. Die pflichtig teilnehmenden Kommunen müssen unter Einrechnung der Konsolidierungshilfen den Haushaltsausgleich bis 2016 erreichen, die freiwillig teilnehmenden erst bis 2018. Im Jahr 2021 muss der Haushaltsausgleich ohne Konsolidierungshilfen erreicht werden. Insgesamt nehmen 61 Kommunen am Stärkungspakt teil, davon 27 freiwillig.

Sparmaßnahmen verschlechtern Standortattraktivität der Kommunen

Nach jetzigem Stand erhalten die Stärkungspaktgemeinden in den Jahren 2012 bis 2020 insgesamt 4,5 Milliarden Euro an Konsolidierungshilfen. Sie sind im Gegenzug verpflichtet, eigene Konsolidierungsbeiträge zu leisten. Diese dürften sich auf insgesamt 10,6 Milliarden Euro belaufen. Damit führte ein Euro staatliche Konsolidierungshilfe zu eigenen Konsolidierungsbeiträgen von 2,40 Euro. Die Kommunen erreichten dies aber vor allem durch Steuererhöhungen, insbesondere der Grundsteuer B. Diese gefährden jedoch die Standortattraktivität sowohl für Unternehmen als auch für private Haushalte, zumal häufig zusätzlich kommunale Leistungen gekürzt wurden. Damit besteht die Gefahr, dass diese Gemeinden längerfristig ihre Wirtschaftskraft schwächen und so in eine Abwärtsspirale geraten.

Auch ist der bisherige Konsolidierungserfolg zum Teil Faktoren zu verdanken, die nicht auf Dauer Bestand haben dürften: das günstige konjunkturelle Umfeld, die Hilfen des Bundes und die sinkenden Geld- und Kapitalmarktzinsen. Insbesondere ein Anstieg des Zinsniveaus hätte für die Stärkungspaktgemeinden aufgrund ihrer hohen Kassenkreditbestände erhebliche finanzielle Folgen. Denn sie haben insgesamt trotz Konsolidierungshilfen und eigenen Konsolidierungsbemühungen bis dato zusätzliche Kassenkredite aufgenommen, wenn auch seit dem Jahr 2010 mit nachlassender Dynamik.

Nachhaltige Finanzen brauchen auch verbesserte Rahmenbedingungen

„Damit sich die finanzielle Lage der Stärkungspaktkommunen nach Auslaufen des Paktes nicht wieder verschlechtert, müssen auch ihre sozioökonomischen Rahmenbedingungen verbessert werden“ sagt Hermann Rappen, Studienautor und RWI-Experte für kommunale Finanzen. Von den 61 Stärkungspaktgemeinden sind bezüglich ihrer Bevölkerung sechs als „überdurchschnittlich schrumpfend“, 32 als „schrumpfend“, 15 mit „keine eindeutige Entwicklung“ und nur acht als „wachsend“ klassifiziert. Hohe kommunalen Steuern und Abgaben und ein eingeschränktes Leistungsangebot erschweren es aber, die soziökonomischen Rahmenbedingungen zu verbessern.

Belastend wirkt auch, dass die Gemeinschaft der Kommunen mittels Kürzung der kommunalen Finanzausgleichsmasse und einer so genannten „Solidaritätsumlage“ mit mehr als einem Drittel an der Finanzierung des Stärkungspakts beteiligt werden. Dies trifft auch Kommunen, die sich selbst in einer schwierigen Finanzlage befinden. Will man eine kommunale Finanzierungsbeteiligung beibehalten, wäre eine Finanzkraftumlage die bessere Lösung. Bei dieser würde sich der Beitrag der jeweiligen Kommune nach ihrer Finanzkraft bemessen.

Institutionell stellt sich zudem die Frage nach einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen. Bund und Länder haben sie zwar punktuell entlastet, aber es fehlt bislang eine systematische Analyse, inwieweit die kommunale Finanzausstattung ausreichend ist. Eine solche Analyse sollte sich nicht - wie bisher zumeist - auf den horizontalen Finanzausgleich unter den Kommunen beschränken, sondern auch einen Systemwechsel hin zu einer aufgabenorientierten Bedarfsmessung ins Auge fassen.

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Ihre Ansprechpartner:
Hermann Rappen, Tel.: (0201) 8149-250
Jörg Schäfer (Pressestelle), Tel.: (0201) 8149-244

Weitere Informationen:
- http://www.rwi-essen.de/publikationen/rwi-materialien/420/ (Link zur Studie: "Stärkungspakt Stadtfinanzen - Weg aus der Schuldenfalle oder gekaufte Zeit?" von Hermann Rappen)

Quelle: idw

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