(openPR) Möglichkeiten zur Teilnahme am ECI-Musterverfahren jetzt prüfen!
Das Landgericht Stuttgart hat im September 2017 weitere sog. Bekanntmachungsbeschlüsse zum ECI Fonds XVII erlassen. Die Kanzlei WinterWotsch hat in den von ihr vertretenen Klageverfahren zum ECI Fonds XVII zuvor Kapitalanlagemusteranträge gegen Herrn Kay Rieck, Herrn Matthias Moosmann und die TB Treuhand GmbH wegen diverser Prospektfehler gestellt.
Erste Bekanntmachungsbeschlüsse bereits erlassen
Die Kanzlei WinterWotsch strebt ein sogenanntes KapMuG-Verfahren an, ein Musterverfahren, das als eine Art deutsche Version der etwa in den USA üblichen Sammelklage gilt. Das Musterverfahren bietet für Anleger, die hohe Kosten einer Klage scheuen, die Möglichkeit kostengünstig ihre Rechte zu wahren.
In diesem Musterverfahren wird dann verbindlich geklärt, ob der Prospekt zum ECI Fonds XVII fehlerhafte Angaben enthielt und hierauf Schadensersatzansprüche gestützt werden können. Die Kanzlei WinterWotsch hat zahlreiche Prospektfehler geltend gemacht für die die Herren Rieck, Moosmann und die TB Treuhand GmbH als Prospektverantwortliche haftbar gemacht werden können.
Die Bekanntmachungsansprüche werden nun im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und sind Voraussetzung für die Eröffnung des eigentlichen KapMuG-Verfahrens. Sobald mindestens 10 Bekanntmachungsbeschlüsse zum ECI Fonds XVII vorliegen, formuliert das Landgericht Stuttgart sodann einen Vorlagebeschluss, welcher dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart vorgelegt wird, damit dieses einen Musterentscheid treffen kann.
Zum ECI Fonds XVII liegen ausreichend Klageverfahren vor, sodass in Kürze mit einem entsprechenden Vorlagebeschluss zu rechnen ist.
Gute Chancen für Kanzlei WinterWotsch den ECI-Musterkläger zu stellen
Das Oberlandesgericht Stuttgart wählt dann aus den Klägern einen sog. Musterkläger aus, der den „Pilotfall“ führt.
Die Kanzlei WinterWotsch vertritt die Mehrheit der ersten 10 Klagen, die voraussichtlich zur Eröffnung des Musterverfahrens führen werden. Die Chancen, dass ein Mandant der Kanzlei WinterWotsch damit zum Musterkläger ernannt wird, sind hoch.
Anmeldefrist von 6 Monaten beachten!
Sobald das Musterverfahren eröffnet wurde, haben weitere betroffene Anleger des ECI Fonds XVII maximal 6 Monate Zeit, sich dem Musterverfahren anzuschließen.
Durch die sog. Anspruchsanmeldung, die zwingend über einen Rechtsanwalt erfolgen muss, können Betroffene ihre Ansprüche gegen die Musterbeklagten geltend machen, ohne selbst eine Klage einreichen zu müssen.
Die Klageanmeldung hat den Vorteil, dass diese wesentliche kostengünstiger als eine Klageeinreichung ist aber dennoch die Verjährung der Schadensersatzansprüche hemmt.
Nachteil der Anspruchsanmeldung ist dagegen, dass keine Bindungswirkung für die Anmelder eintritt. Das heißt, sollte der Kläger im Musterverfahren erfolgreich sein, dann muss der Beklagte seine Verpflichtung gegenüber denjenigen, die lediglich per Anmeldung beteiligt sind, nicht anerkennen.
Stattdessen werden alle gleichgerichteten Klagen ausgesetzt und deren Kläger sind dann automatisch am Musterverfahren beteiligt und profitieren von der Bindungswirkung.
Jetzt Möglichkeiten prüfen lassen
Alle Betroffenen sollte daher jetzt schon prüfen, welche Möglichkeit eines Anschlusses an ein Musterverfahren für sie am besten geeignet ist.
Die Kanzlei WinterWotsch vertritt auch zahlreiche weitere ehem. Anleger (jetzt Aktionäre) der ECI Fonds IX, X, XI, XII, XIII, XIV, XV und XVI sowie der Namensschuldverschreibungen (NSV) 1, 2, 4, 5, 6, und 22. Zu den NSV 1, 2 und 5 liegen ebenfalls bereits Bekanntmachungsbeschlüsse vor.












