(openPR) Stuttgart, den 19.08.06: Die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU wurde nun im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Wie Bundesministerin Zypries darlegte, sollen "sozial gewünschte" Diskriminierungen dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz sind Diskriminierungen zulässig, wenn sie "sachlich begründet" sind. Welche Diskriminierung sachlich begründet und damit rechtmäßig ist und welche nicht, hängt von den persönlichen Überzeugungen der Entscheidungsträger/innen ab. Auch Sklavenhaltung könnte problemlos sachlich begründet werden, wenn Sklavenhalter über die sachliche Begründung zu entscheiden hätten. Die Antidiskriminierungsstelle wird im Frauenministerium eingerichtet, also genau dem Ministerium, das für Frauen aber nicht für Männer zuständig ist. Und Frauenpolitikerinnen werden natürlich kaum eine Männer- oder Jungendiskriminierung ablehnen solange sie der Frauenlobby nützt.
Der Antidiskriminierungsstelle steht ein Beirat aus 16 Expertinnen und Experten in Sachen Gleichstellung bei, die aus verschiedenen Organisationen kommen. Es ist davon auszugehen, dass Leute aus den üblichen Frauenorganisationen als Expertinnen für die Geschlechtergleichstellung berufen werden. Einen Väterverein wird man dort sicher nicht finden.
Apropos Väter: Im Antidiskriminierungsgesetz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Frauen auf Grund einer Mutterschaft nicht diskriminiert werden dürfen. Dass Männer nicht wegen einer Vaterschaft diskriminiert werden dürfen, steht nirgends. Dies ist beabsichtigt, denn in Landes- und Bundesgleichberechtigungsgesetzen muss z.B. ein aktiv erziehender Vater gegenüber einer kinderlosen Frauen bei Einstellung und Beförderung benachteiligt werden. Eine von vielen "sozial gewünschten" Diskriminierungen. Eine, die allerdings zeigt, wie unglaubwürdig der Ruf der Politik nach mehr erziehenden Männern ist. Denn wenn erziehende Männer gewollt wären, würde man sie nicht "sozial gewünscht" diskriminieren, oder?








