(openPR) Nach der Schließung des Bankhauses bangen seit Tagen die von der Schließung betroffenen Anleger um ihre Einlagen. Keiner weiß, wie es weiter geht oder ob man von den Guthaben was wieder sieht. Die Kunden stehen vor verschlossener Tür.
Die Einlagen sind durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) in Höhe von 90 % der Einlagen maximal bis zu 20.000 Euro abgesichert. Vorraussetzung ist die Feststellung des Bundesaufsichtsamtes für Finanzdienstleistungen (BaFin), dass der Entschädigungsfall eingetreten ist. Danach erfolgt nach den bisherigen Erfahrungen – unter anderem mit der letzten Bankenpleite der BFI Bank AG in Dresden – eine zügige Regulierung.
Mit dem nicht entschädigten Betrag würden die Kunden als Gläubiger im Insolvenzverfahren teilnehmen. Denn trotz der vielfachen Behauptungen seitens des Bankhauses Reithinger ist nach Lage der Dinge mit einer Insolvenz zu rechnen. Eine Bank, der von der Aufsichtsbehörde die Geschäfte untersagt wurden, kann schließlich kein Geld verdienen.
Größere Angst müssen jedoch die Kunden mit Kreditverbindlichkeiten haben. Diese haben sich in der Regel mit einem Kredit der Bank eine Beteiligung an einem der vielfältig aufgelegten und häufig von der Turgut-Truppe IFF – vormals Futura Finanz – vertriebenen Fonds finanziert. Die Futura Finanz geriet schon oft in den Blick der Öffentlichkeit durch den Vertrieb so zweifelhafter Produkte wie des MSF Master Star Funds oder Produkte der Frankonia und der Göttinger Gruppe. Nach Mitteilung von Insidern hat die Vermittlerfirma bei bekannt werden der Probleme beim MSF die Verträge auf Produkte der Reithinger Bank umgedeckt. An sich stellt das ein legitimes Vorgehen dar. Wenn sich die Vermittler nicht hätten im gleichen Atemzug einen „Persil-Schein“ geben lassen. Das heißt, die Kunden sollten eine Haftungsfreistellung für eventuelles Falschberaten unterschreiben.
Wer nun also einen Kredit bei der Bank hat, muss damit rechnen, seitens der Bank oder dem Insolvenzverwalter auf vollständige Rückzahlung in Anspruch genommen zu werden. Aufgrund der erheblichen Wertverluste der Fondsbeteiligungen dürfte eine Umschuldung schwierig werden. Da der Bank jedoch aufgrund der Doppelrolle des Inhabers Thannhuber, der oft als Fondsinitiator in Erscheinung trat, ein überlegenes Wissen unterstellt werden kann, könnten berechtigte Schadensersatzansprüche dem Zahlungsbegehren entgegengehalten werden. Viele der Fonds, an denen sich die Anleger für teueres Geld beteiligt hatten, haben Schuldverschreibungen der Bank erworben. Diese sind nach derzeitigem Stand jedoch wertlos.
Betroffen sind hauptsächlich Anleger, die in die von Thannhuber gegründete DBVI inverstiert haben, als auch diejenigen, die Beteiligungen am Multi Advisor Funds I GbR oder Capital Advisor Funds II GbR halten.
Auch die Kunden, die Inhaberschuldverschreibungen erworben haben, dürften diese abschreiben können. Hilfreich wären allenfalls Schadensersatzansprüche, die geltend gemacht werden können.
Selbst die von der Bank angepriesenen Sparprogramme muten seltsam an. So verschwinden von den Einzahlungen innerhalb des ersten Jahres fast sämtliche Guthaben im Säckel der Bank. Begründet wurde dies mit Vertriebs- und anderen Kosten. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnte bereits im Jahre 2005 vor diesem Produkt, da ca. 20 % der eingezahlten Gelder der Bank zugute kamen. Die staatlichen Zuschüsse in Verbindung mit den oft in diesen Produkten investierten vermögenswirksamen Leistungen würden so wirkungslos verpuffen.
Im Zusammenhang mit der Schließung der Bank informiert der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. in Zusammenarbeit mit den Vereinsanwälten Betroffene am 18.08.2006, 18.30 Uhr in München, im Salesianum, Sieboldstr.11, über die verschiedenen Möglichkeiten, Zahlungsbegehren abzuwehren und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Wir bitten Sie sich für die Infoveranstaltung unter www.dvs-ev.net anzumelden.
DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anita Wolf
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Tel. 0361/2279429
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Der Deutsche Verbraucherschutzring (DVS)







