openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Personaluntergrenzen: Auf die Ausgestaltung kommt es an!

18.05.201712:27 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Personaluntergrenzen: Auf die Ausgestaltung kommt es an!

(openPR) Nachdem die Pflegepersonalbemessung in deutschen Krankenhäusern seit zwanzig Jahren heruntergefahren wurde und jetzt gravierende Versorgungsmängel auftreten, zieht die Bundesregierung endlich die Reißleine. In einem Änderungsantrag zum ‚Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten‘ werden Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen auf den Weg gebracht.



Nach der gestrigen Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss weist der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) auf zentrale Sachverhalte hin, die konkret geregelt werden müssen, damit das erklärte Ziel des Gesetzes – bessere Pflege und wirksame Entlastung des Pflegepersonals – überhaupt erreicht werden können. „Der Einstieg in eine verbindliche Pflegepersonalbemessung für die Krankenhäuser ist damit gegeben und nach unserer Einschätzung unumkehrbar, auch wenn viele Kritiker das nicht wahrhaben wollen“, erklärt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Anders ist der Abwärtstrend von Krankenhauspflege seit Einführung der DRG`s auch nicht mehr zu stoppen. Die Klinikleitungen haben viel zu lange falsche Prioritäten gesetzt und das Wohl ihrer Patienten, aber auch ihrer Beschäftigten sträflich missachtet. Jetzt muss ein Umdenken einsetzen – selbst da, wo bisher noch die Einsicht fehlt! Und um Schlupflöcher und Fehlanreize zu verhindern – schon jetzt sind Einrichtungen auf der phantasievollen Suche danach, wie die zu erwartenden Regelungen umgangen werden können – sind die Vorgaben so konkret wie nur möglich zu formulieren und jeweils zeitnahe Überprüfungen und Nachweispflichten vorzusehen. Der Aufwand dafür ist den Krankenhäusern durchaus zuzumuten“, so die DBfK-Expertin.

Nach den unbefriedigenden Erfahrungen mit bisherigen Pflegestellenförderprogrammen fordert der DBfK für die Ausgestaltung der Pflegepersonaluntergrenzen:

- Die professionell Pflegenden müssen als die eigentlichen Experten konsequent einbezogen werden, auch in Entscheidungen.

- Die Beschränkung auf „pflegesensitive Bereiche“ darf nur als erster Schritt gelten, dem eine Ausdehnung auf alle Pflegebereiche eines Krankenhauses folgen muss. Wo Kranke versorgt werden müssen, sind Bereiche immer „pflegesensitiv“. Den Krankenhäusern die Verantwortung für die Personaleinsatzgestaltung uneingeschränkt zu überlassen, hat zu den heutigen Problemen geführt, hier ist eine Änderung zwingend erforderlich.

- Personaluntergrenzen sind das absolute Minimum und dürfen nicht zur Norm werden. Wer eine gute Pflege will, muss in der Pflegepersonalbemessung oberhalb der Untergrenzen agieren.

- Es sind in Deutschland bisher keine echten Qualitätsindikatoren etabliert, die gute oder schlechte Pflege abbilden. Das ist zu entwickeln und in die Qualitätsberichterstattung der Krankenhäuser einzufügen. So wird eine Datenbasis aufgebaut, die für Pflegepersonalbemessung herangezogen werden kann.

- Mögliche Fehlanreize müssen von vornherein mitbedacht und konsequent ausgeschaltet werden.

- Es ist sicherzustellen, dass die Einhaltung der Personaluntergrenzen in definierten Bereichen nicht durch „Ausbluten“ anderer Bereiche erkauft wird. Sonst wäre das Ziel des Gesetzes verfehlt und die Gefährdung der Patienten keineswegs gebessert.

- Es sind klare Vorgaben zu treffen über die Qualifikation des vorzuhaltenden Pflegepersonals, nämlich dreijährig ausgebildete Pflegefachpersonen. Sonst steht zu befürchten, dass die Fachkraftquote der Krankenhauspflege aus Kostengründen erheblich abgesenkt wird.

- Nachweise über die gesetzeskonforme Verwendung der Geldmittel und die Einhaltung der Besetzungsvorgaben sind in überschaubaren Zeitintervallen zu gestalten. Durchschnittswerte über lange Zeiträume lösen die Probleme nicht und führen zu keiner spürbaren Entlastung beim Pflegepersonal.

- Die Zweckbindung der zusätzlichen Geldmittel muss an strikte Nachweisverpflichtungen geknüpft werden, die wirksame Kontrollen ermöglichen. Bisher sind noch bei allen früheren Pflegestellenförderprogrammen erhebliche Geldsummen von der Pflege abgezweigt und in andere Bereiche verschoben worden.

- Zu einer qualifizierten Personalplanung gehören konsequente Berücksichtigung von Fehlzeiten und Arbeitsspitzen, Einführung rechtskonformer Ausfallkonzepte und Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Das muss auch in den Krankenhäusern wieder gelten! Kurzfristiger Personalausfall ist ein normales Unternehmerrisiko und darf nicht als Ausnahmetatbestand mit der Folge des Aushebelns der Untergrenzen anerkannt werden.

- Nach den Erfahrungen mit den Personalvorgaben des GBA für die Neonatologie sind diesmal die Übergangsregelungen kurz zu halten und straff umzusetzen. Sonst besteht erneut die Gefahr, dass Krankenhäuser die Verpflichtungen aussitzen in der Erwartung, sie im Ernstfall doch noch umgehen zu können.

- Verstöße gegen die Pflegepersonaluntergrenzen sind zeitnah und empfindlich zu sanktionieren, ein „Durchmogeln“ ist inakzeptabel und darf nicht hingenommen werden.

- Das Argument der Krankenhäuser, es gäbe keine qualifizierten BewerberInnen auf dem Arbeitsmarkt, kann nur vorläufig und sehr eingeschränkt gelten. Die Krankenhäuser haben durch ihre Personalpolitik der vergangenen Jahre maßgeblich dazu beigetragen, dass Pflegefachpersonen nach Ende der Ausbildung nicht in den Beruf einmünden, berufs- und belastungsbedingt erkranken oder in die Teilzeit bzw. aus dem Beruf flüchten. Die Kliniken werden sich anstrengen müssen, um als Arbeitgeber Vertrauen, Loyalität und Glaubwürdigkeit wieder zu gewinnen. Fachkräftepotenzial liegt in der Aufstockung bei Teilzeitkräften, dem Einstieg von PflegeschülerInnen im ausbildenden Unternehmen nach Abschluss der Ausbildung sowie der Werbung um Berufsaussteiger.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 951769
 638

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Personaluntergrenzen: Auf die Ausgestaltung kommt es an!“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, Bundesverband e.V.

Bild: Wahre Wertschätzung beschränkt sich nicht auf eine PrämieBild: Wahre Wertschätzung beschränkt sich nicht auf eine Prämie
Wahre Wertschätzung beschränkt sich nicht auf eine Prämie
Seit Wochen war sie im Gespräch, nun haben Bundestag und Bundesrat für beruflich Pflegende eine steuerfreie Belohnung ihrer harten Arbeit unter Corona-Bedingungen beschlossen. „Die jetzt nach längerem und streckenweise unwürdigem Geschacher um ihre Finanzierung bewilligte Prämie ist leider ein Dankeschön mit fadem Beigeschmack“, erklärt Prof. Christel Bienstein, die Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK). „Über Wochen konnten die Pflegenden erleben, dass die Prämie zwar vollmundig versprochen, dann aber ein Streit da…
Bild: DBfK-Aktion #PflegeNachCorona – die Neubewertung der PflegeBild: DBfK-Aktion #PflegeNachCorona – die Neubewertung der Pflege
DBfK-Aktion #PflegeNachCorona – die Neubewertung der Pflege
Beruflich Pflegende sind „systemrelevant“ – darüber sind sich Politik und Gesellschaft seit Beginn der Covid-19-Pandemie offenbar einig. Der anfängliche Applaus im Bundestag und auf den Balkonen verklingt jedoch, der angekündigte Pandemie-Bonus wird längst nicht alle professionell Pflegenden erreichen. Von vielen Politikern in Bund und Ländern ist in diesen Wochen der Krise eine Neubewertung des Stellenwerts der Pflegeberufe und die Neujustierung des Gesundheitssystems in Aussicht gestellt worden. Allerdings steht zu befürchten, dass diese Ve…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Carewelt fordert Sachlichkeit von Pflegekräften in den sozialen NetzwerkenBild: Carewelt fordert Sachlichkeit von Pflegekräften in den sozialen Netzwerken
Carewelt fordert Sachlichkeit von Pflegekräften in den sozialen Netzwerken
… Neben einigen anderen Zielen, hat sich carewelt.de auch das Ziel gesetzt, das Thema Pflege verstärkt in der gesellschaftlichen Diskussion zu positionieren. "Personaluntergrenzen, neue Pflegeerlösabrechnungen oder mehr Gehalt können zwar in Teilen den Pflegenotstand in Deutschland bekämpfen, jedoch werden sie nicht die demographischen Entwicklungen aufhalten …
Bild: Pflegepersonaluntergrenzen beheben nicht den Pflegenotstand im KrankenhausBild: Pflegepersonaluntergrenzen beheben nicht den Pflegenotstand im Krankenhaus
Pflegepersonaluntergrenzen beheben nicht den Pflegenotstand im Krankenhaus
Seit 3 ½ Monaten gelten sie nun – die Pflegepersonaluntergrenzen in vier „pflegesensitiven“ Bereichen der Krankenhäuser: Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Ihr Ziel nach Aussage der Bundesregierung: Sie sollen eine sichere und gute Behandlung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus ermöglichen und darum für ausreichend …
Bild: Prüfung IT im Fokus und BundesbankBild: Prüfung IT im Fokus und Bundesbank
Prüfung IT im Fokus und Bundesbank
… vermittelt ein erfahrenes Autorenteam bestehend aus einem Bundesbank-Prüfer, weiteren externen/internen Revisoren sowie Experten aus den Fachbereichen praxisnahe Hinweise zur prüfungssicheren Ausgestaltung der IT. Der Leser erhält zu den wichtigsten Prüfungsfeldern Tipps aus den Erfahrungen externer Prüfungen, insbesondere auch aus (IT-) Sonderprüfungen …
Bild: SIEDA unterstützt Kliniken bei der Dokumentation zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)Bild: SIEDA unterstützt Kliniken bei der Dokumentation zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)
SIEDA unterstützt Kliniken bei der Dokumentation zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)
… Umsetzung ist fix. Die Kliniken und SIEDA rüsten sich für die 2019 anstehenden Dokumentationspflichten. ------------------------------ Kaiserslautern - am 1. Januar 2019 tritt die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung, kurz PpUGV in Kraft. Die SIEDA GmbH als Softwarehaus wird für die Kliniken im Zuge des Dezember-Release seiner Software "OC:Planner 4.8" …
EU von Nizza-Fesseln befreien
EU von Nizza-Fesseln befreien
Zum neuen Vorschlag der irischen EU-Präsidentschaft für die Ausgestaltung der doppelten Mehrheit 29. April 2004 - Zum neuen Vorschlag der irischen EU-Präsidentschaft für die Ausgestaltung der doppelten Mehrheit in der künftigen EU-Verfassung erklärt der europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Hintze MdB: Der neue Vorschlag der …
Bild: Pflegepersonalbemessung zur Chefsache machen!Bild: Pflegepersonalbemessung zur Chefsache machen!
Pflegepersonalbemessung zur Chefsache machen!
Krankenhausträger und Krankenkassen hätten sich bereits bis spätestens 30. Juni über die Ausgestaltung der Pflegepersonaluntergrenzen einigen sollen. Diese Frist wurde gerissen, es gibt auch fast vier Wochen nach ihrem Ablauf kein Verhandlungsergebnis. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt diese Entwicklung angesichts der zuletzt …
Tabaksteuerpläne der Regierungskoalition erzeugen mehr illegalen Rauch
Tabaksteuerpläne der Regierungskoalition erzeugen mehr illegalen Rauch
Marktgerechte Ausgestaltung der Tabaksteuer gefordert 24. September 2003: Anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Heinz Seiffert MdB: Durch die Erhöhung der Tabaksteuer sollen zukünftig so genannte versicherungsfremde Leistungen finanziert …
Bundesverfassungsgericht - Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten
Bundesverfassungsgericht - Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten
… die daran anschließende Kammerrechtsprechung geklärt. Aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit folgt die Notwendigkeit einer rechtlich und tatsächlich konsistenten, suchtpräventiven Ausgestaltung des staatlichen Sportwettmonopols. Das Oberverwaltungsgericht hat eine derartige Ausgestaltung in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise nach den in …
Vorsitzende Susanne Scheck zur Zukunft der Personalausstattung und Lage der Pflege im Krankenhaus
Vorsitzende Susanne Scheck zur Zukunft der Personalausstattung und Lage der Pflege im Krankenhaus
… die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft, ver.di und der Deutsche Pflegerat ein gemeinsames Konzept vor, um die von der Bundesregierung beschlossenen und parlamentarisch verabschiedeten Personaluntergrenzen in Kliniken effektiver zu gestalten. Zur aktuellen Lage der Pflege in Krankenhäusern bei uns im Südwesten sowie den Herausforderungen für die Pflege …
Bild: Verbesserung der Pflegepersonalsituation im Krankenhaus kommtBild: Verbesserung der Pflegepersonalsituation im Krankenhaus kommt
Verbesserung der Pflegepersonalsituation im Krankenhaus kommt
… Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt ausdrücklich die Verständigung von Bundesregierung, Bundestagsfraktionen der Regierungsparteien und der Länder für die Festlegung von Personaluntergrenzen mit dem Ziel der Verbesserung der Situation der Pflege in den deutschen Krankenhäusern. Mit dem Vorhaben wird ein wichtiger Schritt unternommen, …
Sie lesen gerade: Personaluntergrenzen: Auf die Ausgestaltung kommt es an!