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Pflegepersonaluntergrenzen beheben nicht den Pflegenotstand im Krankenhaus

18.04.201910:57 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Pflegepersonaluntergrenzen beheben nicht den Pflegenotstand im Krankenhaus

(openPR) Seit 3 ½ Monaten gelten sie nun – die Pflegepersonaluntergrenzen in vier „pflegesensitiven“ Bereichen der Krankenhäuser: Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Ihr Ziel nach Aussage der Bundesregierung: Sie sollen eine sichere und gute Behandlung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus ermöglichen und darum für ausreichend Pflegepersonal sorgen.



„Bislang wird dieses Ziel jedenfalls noch weit verfehlt. Untergrenzen, die nur für ausgewählte Bereiche gelten, führen nicht zu Personalaufwuchs, sondern zu Personalverschiebungen. Zudem sind die Untergrenzen so gesteckt, dass sie weit unter dem Personalbedarf liegen, der bei analytischer Betrachtung des Pflegebedarfs anzusetzen wäre. Und bilden somit erneut völlig falsche Anreize, statt die Patientensicherheit als Maßstab zu nehmen“, erklärt Johanna Knüppel, Sprecherin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK). „Nach § 70 Abs. 1 SBG V muss vom Leistungserbringer Krankenhaus eine ‚bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten‘ gewährleistet werden. Dieses Bedarfsdeckungsprinzip muss selbstverständlich auch für Personaluntergrenzen gelten, sonst wären sie mit geltendem Recht nicht vereinbar. Berichte, wie Krankenhäuser bisher mit den Untergrenzen umgehen, zeigen leider nicht, dass die zentralen Anliegen der Untergrenzen - a) die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit und b) die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals zu verbessern – tatsächlich verstanden und verinnerlicht wurden:

• Es kommt zu Patienten- und Personalverschiebungen.
• Bereiche werden umstrukturiert.
• In Abteilungen mit Personal oberhalb der Untergrenzen wird Pflegepersonal weggespart.
• Statt Betten stillzulegen werden Sanktionen in Kauf genommen.
• Es wird versucht, gering qualifizierte Helfer mit einzurechnen.
• Man wartet ab, hofft auf Ausnahmeregelungen und argumentiert, es gäbe kein Pflegepersonal auf dem Markt, usw.

All diese Entwicklungen waren vorauszusehen, der DBfK hat im Vorfeld wiederholt davor gewarnt. Und sie verstärken das seit langem bestehende Misstrauen von Pflegefachpersonen gegenüber Versprechungen der Politik und der Arbeitgeber. Es bleibt dabei: Ohne die zeitnahe Einführung eines verpflichtenden und am Pflegebedarf des Patienten ausgerichteten Pflegepersonalbemessungsinstruments wird die Pflegekrise in den Kliniken nicht gelöst werden können. Es gibt solche Instrumente, sie müssten nur zum Einsatz gebracht werden“, so die DBfK-Expertin.

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