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Pflegepersonalbemessung zur Chefsache machen!

26.07.201819:45 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Pflegepersonalbemessung zur Chefsache machen!

(openPR) Krankenhausträger und Krankenkassen hätten sich bereits bis spätestens 30. Juni über die Ausgestaltung der Pflegepersonaluntergrenzen einigen sollen. Diese Frist wurde gerissen, es gibt auch fast vier Wochen nach ihrem Ablauf kein Verhandlungsergebnis. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt diese Entwicklung angesichts der zuletzt diskutierten möglichen Regelung ausdrücklich und fordert nun den Bundesgesundheitsminister auf, das Thema zur Chefsache zu machen. „Jens Spahn kann jetzt beweisen, dass seine Versprechen ernst genommen werden dürfen und die Arbeitssituation der Pflegenden in den Kliniken entscheidend besser wird. In alle weiteren Entscheidungen bei diesem Thema sollte er, anders als bisher, endlich die Pflegeberufsverbände als gleichberechtigte Entscheider mit ins Boot holen. Der jetzt gescheiterte Auftrag war von Anfang an falsch und hätte spätestens nach Ende der Koalitionsverhandlungen zurückgezogen werden müssen.“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel und begründet dies wie folgt:


- Ausgerechnet die Selbstverwalter Pflegepersonaluntergrenzen erarbeiten zu lassen, ließ nichts Gutes erwarten. Gerade die Krankenhäuser haben seit Jahren bewiesen, dass sie trotz ihrer Verantwortung für eine gute Versorgung kein Interesse daran haben, sich in Fragen der Bemessung des Pflegepersonals und der Mittelverwendung Vorgaben setzen zu lassen.
- Die Personalbemessung nur an Untergrenzen festzumachen unterhöhlt das Recht von Patienten auf angemessene Versorgung und Sicherheit.
- Vorgaben zur Personalbemessung auf nur wenige (pflegesensitive) Bereiche zu begrenzen hätte zu keinem Personalzuwachs geführt, sondern zu Verschiebungen von Personal innerhalb der Kliniken. Von der Regelung ausgeklammerte Bereiche hätten noch schlechter dagestanden als heute. Im Übrigen gibt es in Krankenhäusern keine bettenführenden Bereiche, die nicht pflegesensitiv sind.
- Die Personalbemessung an einer in hohem Maße unzuverlässigen und dafür nicht geeigneten Datenbasis auszurichten wäre fatal und durch nichts zu rechtfertigen.

Im Koalitionsvertrag wurde angekündigt: „Den Auftrag an Kassen und Krankenhäuser, Personaluntergrenzen für pflegeintensive Bereiche festzulegen, werden wir dergestalt erweitern, dass in Krankenhäusern derartige Untergrenzen nicht nur für pflegeintensive Bereiche, sondern für alle bettenführenden Abteilungen eingeführt werden.“ Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein „Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals“ auf den Weg gebracht und verspricht ausdrücklich „spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen“. Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser soll auf eine neue Art der Vergütung umgestellt werden. Es fehlt allerdings noch ein Personalbemessungsverfahren, das für eine grundlegende und nachhaltige Verbesserung der Situation unverzichtbar ist. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat jetzt Gelegenheit und die Verpflichtung, die Glaubwürdigkeit seiner Versprechen unter Beweis zu stellen. Die beruflich Pflegenden in deutschen Krankenhäusern und vor allem die Patienten erwarten dies auch - zu Recht.

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