openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Nach dem Ü-Zeichen: GIN sieht beste Perspektiven für RAL-Gütesicherung

27.04.201716:47 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Nach dem Ü-Zeichen: GIN sieht beste Perspektiven für RAL-Gütesicherung
Sicherheit im Tragwerksbau mit Nagelplattenbindern vermittelt das RAL-Gütezeichen 601. Bild: RAL/GIN
Sicherheit im Tragwerksbau mit Nagelplattenbindern vermittelt das RAL-Gütezeichen 601. Bild: RAL/GIN

(openPR) Die Qualität von Nagelplattenbindern wird bei GIN-Mitgliedern nach einheitlichen, transparenten, absolut verlässlichen Standards gesichert
------------------------------

Auf Bauprodukten, die nach europäischen Normen geregelt sind, darf das Ü-Zeichen nicht mehr angebracht werden, um die Erfüllung weitergehender nationaler Anforderungen zu bestätigen. Stattdessen ist die alleinige CE-Zertifizierung Pflicht. So bestimmt es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus 2014, das nach einer 2-jährigen Übergangsfrist seit Mitte Oktober letzten Jahres umzusetzen ist (Rechtssache C-100/13). Seither sind die nationalen Bauregellisten weitestgehend außer Kraft gesetzt; aktuell noch gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) bzw. allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) gelten längstenfalls noch bis zu ihrem Ablauftag. Die Konsequenz: Als Ersatz für fehlende ergänzende nationale Anforderungen an die Bauprodukte müssen nunmehr Bauherren, Planer und Unternehmer gegenüber der Bauaufsicht nachweisen, dass die verwendeten europäisch harmonisierten Bauprodukte geeignet sind, an das Bauwerk gestellte Anforderungen zu erfüllen.



Besondere nationale Anforderungen, die über das in allen EU-Staaten einheitlich geltende Niveau hinausgehen, dürfen an Bauprodukte nicht mehr gestellt werden. Soweit dies bisher auf europäisch geregelte Bauprodukte zutraf, sieht der Europäische Gerichtshof darin einen nicht hinnehmbaren Verstoß gegen die Prinzipien des freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union. Um derartige Handelshemmnisse aus dem Weg zu räumen, muss Deutschland auf Geheiß des EuGH die Anforderungen an Bauprodukte auf gleichem Niveau wie alle anderen EU-Mitgliedsstaaten regeln. Das führt jedoch dazu, dass wichtige Eigenschaften in der Praxis nicht mehr vollständig nachgewiesen und zugesichert werden.

Gefährliche Lücken
Nichtsdestotrotz müssen alle Baubeteiligten zumindest vorläufig mit der EuGH-Entscheidung leben. Die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. (http://www.nagelplatten.de) (GIN) weist daher in aller Deutlichkeit darauf hin, dass in vielen europäischen Bauproduktnormen wesentliche Anforderungen fehlen. Daraus resultieren gravierende Sicherheitslücken, die das Bauen für alle Projektbeteiligten zu einem Abenteuer mit ungewissem Ausgang machen können. Daher wird empfohlen, im Tragwerksbau zur Sicherheit nur Nagelplattenbinder aus RAL-güteüberwachter Herstellung zu verwenden, wie sie bei GIN-Mitgliedsunternehmen erhältlich sind. Die RAL-Gütesicherung Nagelplattenprodukte, RAL GZ-601, wurde 2014 vollständig überarbeitet und beinhaltet sowohl die europäischen als auch alle zusätzlichen nationalen Anforderungen an das Bauprodukt Nagelplattenbinder und die verwendeten Ausgangsprodukte.

Die Folgen bedenken! Ein Kommentar von GIN-Vorstand Dipl.-Ing. Jochen Meilinger
"Die Verneinung der Zulässigkeit spezifischer nationaler Anforderungen an Bauprodukte mag im Interesse eines ungehinderten Warenverkehrs zwischen allen EU-Mitgliedsstaaten liegen; der Sicherheit im Tragwerksbau ist diese EuGH-Entscheidung jedoch eindeutig abträglich. Wo wesentliche bauordnungsrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen sind, geht es immer um die Funktionsfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Konstruktion als Ganzes, außerdem um Rechtssicherheit für alle Baubeteiligten. Die nötige Rechtssicherheit ist seit Inkrafttreten des Urteils jedoch nicht mehr gegeben, da jetzt Bauherren, Planer und ausführende Unternehmer sowohl die CE-Konformität als auch die Brauchbarkeit im Hinblick auf alle deutschen Anforderungen an die Anwendung der von ihnen verwendeten Bauprodukte im Gebäude sicherstellen und den Behörden gegenüber nachweisen müssen. Das bedeutet in jedem Einzelfall, dass für jedes Bauprodukt die europäische Leistungserklärung (DoP) nicht nur vorliegen muss; die darin deklarierten Werte müssen auch den deutschen Erfordernissen genügen und in den bautechnischen Nachweisen richtig berücksichtigt werden. Um die bautechnischen Nachweise zu führen, sind je nach Bauprodukt unterschiedliche zusätzliche Eigenschaften für die Anwendung in Deutschland erforderlich. Der Nachweis der Erfüllung dieser Anforderungen bzw. die Deklaration dieser zusätzlichen Eigenschaften erfolgt zukünftig nicht mehr einheitlich mit dem Ü-Zeichen für das Bauprodukt. Abgesehen von dem immensen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für das Zusammentragen von Anforderungen im Gebäude einerseits und verschiedenster Eigenschaftszusicherungen der Produkthersteller andererseits ist das schlichtweg eine Überforderung der Bauherrschaft und der am Bau Beteiligten - ein Hemmschuh erster Ordnung für das Baugeschehen an sich! Auch in punkto Sicherheit nährt der EuGH-Entscheid Zweifel an seiner Praxistauglichkeit: Wenn man eine Rechtsgüterabwägung vornimmt, kann man vernünftigerweise zu gar keinem anderen Schluss kommen, als dass Sicherheitsinteressen Vorrang gebührt vor der Möglichkeit, ein wie auch immer geartetes Produkt überall im europäischen Wirtschaftsraum ungehindert zu verkaufen. Ich bin daher der festen Überzeugung, dass in der Frage der Beurteilung von Bauprodukten auf EU-Ebene das letzte Wort noch lange nicht gesprochen ist", betont Dipl.-Ing. Jochen Meilinger, 1. Vorsitzender der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und des Interessenverbandes Nagelplatten e.V. (GIN).

Gravierende Unterschiede
Die wesentlichen Unterschiede zwischen geregelten Bauprodukten mit vormaliger Ü- und nunmehr alleiniger CE-Kennzeichnung lassen sich wie folgt umreißen:

• Produkte mit Ü-Zeichen nach nationalen (alten) Produktnormen und allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) entsprachen immer einem in der Norm oder der abZ festgelegten Eigenschaftsniveau; beispielsweise waren Grenzwerte festgelegt, die sämtlichst einzuhalten waren. Ggfs. kamen noch weitere Klassifizierungskriterien wie etwa Tragfähigkeitsklassen bei Nägeln hinzu. Dass all diese Anforderungen vom jeweiligen Bauprodukt vollständig erfüllt wurden, machte das Ü-Zeichen deutlich, das auf dem Produkt anzubringen war. Seine zugesicherten Eigenschaften beruhten nicht allein auf Deklarationen des Herstellers, sondern unterlagen zusätzlich der Prüfung und Überwachung durch neutrale Stellen.
• Bei Produkten, die aufgrund harmonisierter EU-Produktnormen der CE-Kennzeichnung unterliegen, sind zwar Regeln für die Produktprüfung in der Produktnorm enthalten (Prüfnormen), aber keine Anforderungswerte, die das jeweilige Produkt mindestens erfüllen muss. Stattdessen deklariert der Hersteller die von ihm ermittelten Eigenschaftswerte. Sicherheitslücken werden dabei insofern in Kauf genommen, als sich der Hersteller lediglich zu mindestens einer einzigen Produkteigenschaft äußern muss. Alle weiteren in der Norm aufgeführten Eigenschaften kann er deklarieren, eine Verpflichtung zur Deklaration mehrerer bzw. aller Eigenschaften besteht für ihn jedoch nicht. So findet sich bei vielen Bauprodukten in den Leistungserklärungen nach der Bauproduktenverordnung häufig die Deklaration "KLF (NPD) keine Leistung festgestellt". Auch ist meist keine Fremdüberwachung vorgeschrieben, die die Herstellung der Produkte kontrolliert, Produktproben nimmt und überprüft. Im meist maßgeblichen System 2+ wird von der Überwachungsstelle lediglich noch die Eigenüberwachung des Herstellers eingesehen und "überwacht". Zudem wurden für diese Bauprodukte in der Vergangenheit von der deutschen Bauaufsicht zusätzliche Anforderungen in der Bauregelliste B und Listen der technischen Baubestimmungen gestellt, da die europäisch erstellten normativen Regelungen aus bauaufsichtlicher Sicht schlicht unvollständig sind. Die Zusicherung dieser Eigenschaften und die diesbezügliche Überwachung fallen nun ersatzlos weg.

Deklarationspflicht unzureichend
Bei der CE-Zertifizierung nach europäischen Recht besteht die Gefahr, dass Hersteller ungünstige Produkteigenschaften einfach unter den Tisch fallen lassen. Sofern es sich dabei um sicherheitsrelevante Aspekte handelt, die etwa die Statik betreffen, kann die lückenhafte europäische Bauproduktnormung zu einem Unsicherheitsfaktor für alle Baubeteiligten werden. Das ist umso bedenklicher, als für mögliche Rechtsfolgen im Falle eines Falles allein Bauherr und/oder Planer einzustehen haben, auf die die EU-Gesetzgebung das Haftungsrisiko neuerdings abwälzt.

Was gilt?
Um praktikable Lösungen sind die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und derInteressenverband Nagelplatten e.V. (http://www.nagelplatten.de) bemüht. In enger Abstimmung mit weiteren Holzbauverbänden haben sie ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das in der aktuellen Situation Orientierung verschafft und den Produktherstellern Lösungswege im Sinne ihrer Kunden aufzeigt. Für den mit der Thematik befassten Düsseldorfer Rechtsanwalt Michael Halstenberg "(…) sind die Beteiligten sicher nicht schlecht beraten, soweit vorhanden, weiterhin auf allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen oder allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse zurückzugreifen, deren Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist und deren Nebenbestimmungen sie weiterhin einhalten sollten (d.h. auch die Überwachung und Zertifizierung aufgrund der Zulassungen weiterführen)." So wollen nach bisheriger Verlautbarung auch die in der GIN organisierten Hersteller der Nagelplatten verfahren.
Zu den bekanntgemachten technischen Regelwerken zählen auch die RAL-Gütesicherungen, deren Einhaltung mittels Überwachung durch akkreditierte PÜZ-Stellen nachgewiesen wird. "Öffentlichen und privaten Bauherren raten wir, für den Tragwerksbau zur Sicherheit nur Nagelplattenbinder aus RAL-gütegesicherter Produktion zu verwenden", formuliert der Sachverständige Dipl.-Ing. Ralf Stoodt die Quintessenz, die sich für Bauherren, Architekten/Planer und andere Baubeteiligte in Deutschland aus dem EuGH-Urteil ergibt. (az)

Weitere Informationen sind bei der Geschäftsstelle des GIN erhältlich: Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und Interessenverband Nagelplatten e.V. c/o FORUM HOLZBAU, Hellmuth-Hirth-Str. 7, 73760 Ostfildern, Fon 07 11/2 39 96-67, Fax 07 11/2 39 96 66, Mail E-Mail, Web. www.nagelplatten.de




------------------------------

Pressekontakt:

GIN - Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und Interessenverband Nagelplatten e.V.
Herr Achim Zielke M.A. (abp)
FORUM HOLZBAU, Hellmuth-Hirth-Str. 7
73760 Ostfildern

fon ..: +49 2224 8979868
web ..: http://www.nagelplatten.de
email : E-Mail

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 948952
 607

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Nach dem Ü-Zeichen: GIN sieht beste Perspektiven für RAL-Gütesicherung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GIN - Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und Interessenverband Nagelplatten e.V.

Bild: GIN-Mitgliederversammlung legte Zukunftskurs festBild: GIN-Mitgliederversammlung legte Zukunftskurs fest
GIN-Mitgliederversammlung legte Zukunftskurs fest
Jochen Meilinger und Kay-Ebe Schnoor als Vorsitzende bestätigt ------------------------------ Auf der diesjährigen Hauptversammlung der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. (http://www.nagelplatten.de ) und des Interessenverbandes Nagelplatten e.V. bestimmten die Mitglieder erneut Jochen Meilinger zum ersten und Kay-Ebe Schnoor zum zweiten Vorsitzenden. Neu in den Vorstand gewählt wurde Oliver Amandi von MiTek Industries in Köln; er rückt an die Stelle von Rolf Janssen, der nicht mehr kandidierte. Über die Vorstandschaft hinaus wurden …
Bild: GIN: Tragwerke mit BIM effizienter planenBild: GIN: Tragwerke mit BIM effizienter planen
GIN: Tragwerke mit BIM effizienter planen
GIN-Vorstandsmitglied und Technischer Ausschuss Interessenverband Nagelplatten e.V. Dipl.-Ing. Konrad Meier zu den Vorteilen der Planungsmethode Building Information Modeling für den Tragwerksbau ------------------------------ Building Information Modeling soll das Planen transparenter, die Umsetzung schneller und das Ergebnis besser machen. Der Bund ist von BIM überzeugt und schreibt die Planungsmethode für größere öffentliche Bauvorhaben ab 2025 verbindlich vor. Dipl.-Ing. Konrad Meier, der sich im Hauptberuf mit den Eigenschaften von Nage…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Neues RAL Gütezeichen Döner - Qualität in Herstellung und ZubereitungBild: Neues RAL Gütezeichen Döner - Qualität in Herstellung und Zubereitung
Neues RAL Gütezeichen Döner - Qualität in Herstellung und Zubereitung
Rund 10.000 Döner-Restaurants verkaufen bundesweit jährlich 720 Millionen Döner über die Ladentheke*. Dabei wissen die wenigsten Verbraucher, was in einem Döner drin sein soll und was nicht. Diese und andere Vorgaben berücksichtigt das neue RAL Gütezeichen Döner, das jetzt von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung anerkannt wurde. Die durch die Gammelfleischskandale der letzten Jahre verunsicherten Konsumenten finden hier klare Qualitätskriterien, auf die sich die Hersteller und Anbieter von Döner mit dem RAL Gütezeichen …
Bild: Neues „ABC der Kennzeichnung“ - Erweiterte RAL Broschüre macht Kennzeichnungen verständlichBild: Neues „ABC der Kennzeichnung“ - Erweiterte RAL Broschüre macht Kennzeichnungen verständlich
Neues „ABC der Kennzeichnung“ - Erweiterte RAL Broschüre macht Kennzeichnungen verständlich
St. Augustin, 19. Mai 2015 – Vom „Q-Zeichen“ bis zum „Energy Star“, vom „Hase mit der schützenden Hand“ bis zu „LGA tested“: Welcher Verbraucher kennt sich heute noch in der vielfältigen Welt der Kennzeichnungen aus, die ihm eigentlich Kaufentscheidungen erleichtern sollen? Hilfestellung gibt RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. mit seinem neu aufgelegten und erweiterten „ABC der Kennzeichnung“. Mit dieser Informationsbroschüre verfügen Verbraucher über ein handliches Nachschlagewerk, das die wesentlichen Eigensch…
Bild: GIN-Jahresrück- und Ausblick: Bedarfsgerechte Bauteilqualität ist der Schlüssel zum ErfolgBild: GIN-Jahresrück- und Ausblick: Bedarfsgerechte Bauteilqualität ist der Schlüssel zum Erfolg
GIN-Jahresrück- und Ausblick: Bedarfsgerechte Bauteilqualität ist der Schlüssel zum Erfolg
… erhöht sich aufgrund der Verkürzung der Bau- und Montagezeiten. Damit geht zugleich eine Erhöhung der Ausführungsqualität einher. Dies vor allem, wenn die neuen Möglichkeiten der RAL-Gütesicherung der GIN umgesetzt werden. Das "RAL-Gütezeichen 601 Nagelplattenprodukte" - entweder als Ganzes oder in Teilen (Teil I = Herstellung, Teil II = Montage) - führt …
Büromöbel und Wasserbetten: langlebig, belastbar und sicher
Büromöbel und Wasserbetten: langlebig, belastbar und sicher
RAL Gütesicherung Möbel um zwei Produktgruppen erweitert Sankt Augustin, 2. Mai 2008. Möbel sind tägliche Gebrauchsgegenstände und müssen über viele Jahre zum Teil sehr hohen Belastungen standhalten. Zu-dem erwarten die Käufer von Möbeln eine größtmögliche Sicherheit und ge-sundheitliche Unbedenklichkeit. Um diesen hohen Ansprüchen gerecht zu werden, unterziehen die Hersteller mit dem Gütezeichen der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel ihre Produkte einem umfangreichen und harten Prüfprogramm auf Basis der RAL Gütesicherung Möbel. Diese Gütesic…
Nach mehr als 26 Jahren: RAL verabschiedet Geschäftsführer Eihoff in den Ruhestand
Nach mehr als 26 Jahren: RAL verabschiedet Geschäftsführer Eihoff in den Ruhestand
Sankt Augustin, 23. September 2010 – Rechtsanwalt Manfred Eihoff, Geschäftsführer und Justitiar von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. und der RAL gGmbH, geht wenige Wochen nach seinem 65. Geburtstag zum 30. September in den Ruhestand. Als Nachfolger tritt Rechtsanwalt Rüdiger Wollmann (41) am 1. Oktober in die RAL Geschäftsführung ein. Manfred Eihoff war 1984 vom Bundesverband der Deutschen Erfrischungsgetränke-Industrie als Justitiar zu RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. gekommen.…
Bild: Interaktives RAL GÜTE HAUS auf der BAU 2011 – Gemeinschaftsstand von RAL und neun GütegemeinschaftenBild: Interaktives RAL GÜTE HAUS auf der BAU 2011 – Gemeinschaftsstand von RAL und neun Gütegemeinschaften
Interaktives RAL GÜTE HAUS auf der BAU 2011 – Gemeinschaftsstand von RAL und neun Gütegemeinschaften
Sankt Augustin, 15. November 2010 – „Keine Kompromisse am Bau!“ – unter diesem Motto wollen RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und neun seiner Gütegemeinschaften auf der „BAU 2011“ ein Zeichen für hohe Qualitätsstandards im Baubereich setzen. Auf ihrem Gemeinschaftsstand am Eingang West informieren die Experten vom 17. bis 22. Januar 2011 über die besonderen Qualitätskriterien, die Produkte und Dienstleistungen mit dem RAL Gütezeichen im Baubereich so zuverlässig machen. Inhaltlich steht für die Messestandbesucher das interaktive RAL GÜ…
Allererste Güte am Bau
Allererste Güte am Bau
Eine neue Broschüre informiert über die Gütesicherung am Bau. Unter dem Titel "Allererste Güte am Bau. Sanieren und Energiesparen mit RAL Gütezeichen" wirbt die 16seitige Broschüre für gütegesicherte Produkte und Dienstleistungen im Baubereich. Die besonderen Qualitätsmerkmale und Verfahren zur Gütesicherung sowie die energieeffiziente Gebäudesanierung mit RAL stehen im Mittelpunkt der Publikation, die von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. in Sankt Augustin herausgegeben wurde. Sie enthält auch die Anschriften un…
Bild: „ABC der Kennzeichnung“Bild: „ABC der Kennzeichnung“
„ABC der Kennzeichnung“
Neue RAL Broschüre gibt Orientierung in der Zeichenvielfalt St. Augustin, 5. Oktober 2011 – Eine handliche und übersichtliche Broschüre über die wichtigsten und seriösen Kennzeichnungen hat RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung veröffentlicht. Ob Qualität, Sicherheit oder Umweltverträglichkeit – das „ABC der Kennzeichnung“ nennt die wesentlichen Eigenschaften, die mit den einzelnen Kennzeichnungen verbunden sind, und erklärt, welche Organisationen dahinter stehen. Die Verbraucher verfügen mit der neuen kostenlosen RAL Br…
Bild: RAL RATGEBER SANIEREN UND ENERGIESPAREN erscheint in erweiterter und überarbeiteter NeuauflageBild: RAL RATGEBER SANIEREN UND ENERGIESPAREN erscheint in erweiterter und überarbeiteter Neuauflage
RAL RATGEBER SANIEREN UND ENERGIESPAREN erscheint in erweiterter und überarbeiteter Neuauflage
Trotz umfangreicher Förderprogramme und günstiger Finanzierungsbedingungen haben viele Immobilienbesitzer noch keine Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, um den Energieverbrauch zu senken. RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung, Sankt Augustin, bietet mit dem „Ratgeber Sanieren und Energiesparen“ wertvolle Anregungen und Tipps und zu energiesparendem Bauen und Wohnen. Aufgrund der starken Nachfrage wird der Ratgeber in erweiterter und überarbeiteter Neuauflage herausgegeben. Der 60-seitige Ratgeber erscheint in neuem L…
Bild: RAL Gütesicherung für beschichtete Fensterprofile aus PVC-UBild: RAL Gütesicherung für beschichtete Fensterprofile aus PVC-U
RAL Gütesicherung für beschichtete Fensterprofile aus PVC-U
St. Augustin, 29. Januar 2010. Fachleuten und Hausbesitzern steht für die Auswahl von Fenstern ein neues Qualitätskriterium zur Verfügung: Die bereits für Kunststoff-Fensterprofilsysteme geltende RAL Gütesicherung schließt nun auch Fensterprofile aus PVC-U mit Beschichtungssystemen in verschiedenen Farben ein. Die von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung anerkannte Erweiterung der Gütesicherung bietet Käufern die Sicherheit, dass die damit ausgezeichneten Fensterprofile beispielsweise mit Blick auf Stabilität und Farbbes…
Sie lesen gerade: Nach dem Ü-Zeichen: GIN sieht beste Perspektiven für RAL-Gütesicherung