(openPR) Jahr für Jahr werden in den Wäldern Hamburgs Rehkitze und andere Jungtiere, aber auch Elterntiere von freilaufenden Hunden gerissen. Die Tierschutzpartei appelliert an Hamburgs Hundebesitzer ihre Vierbeiner unbedingt an die Leine zu nehmen, sobald sie sich in einem Wald oder Naturschutzgebiet aufhalten.
Auch das Landeswaldgesetz Hamburg, §11 Abs. 4 „Verhalten im Wald“, spricht eine deutliche Sprache:
(1) Waldbesucher haben sich so zu verhalten, dass die Ruhe und Ordnung im Walde nicht gestört wird, insbesondere ist es verboten,
Abs.4: Hunde umherlaufen zu lassen oder anders als kurz angeleint zu führen oder sie auf Walderholungsplätze mitzubringen, soweit nicht dienstliche oder jagdliche Gründe es erfordern oder der Waldbesitzer es besonders erlaubt hat.
Gerade in der Brut- und Setzzeit sind vor allem die Jungtiere leichte Beute für Hunde. Rehkitze und junge Hasen
laufen nicht weg. Sie bleiben ruhig liegen, um nicht gesehen zu werden. Auch weibliche Rehe, die kurz vor dem Setzen ihrer Kitze sind, können nicht so schnell flüchten und fallen häufig freilaufenden Hunden zum Opfer. Vögel, die am Boden brüten, sowie unerfahrenen Jungtiere aller Arten sind durch unkontrolliert freilaufende Hunde ebenfalls gefährdet. Vielen Hundebesitzern ist nicht bewusst, dass Verstöße gegen dieses Gesetz keine Ordnungswidrigkeit sind, sondern Wilderei und damit ein Straftatbestand. Selbst die besterzogensten Hunde hören kein Kommando, wenn der natürliche Jagdinstinkt zum Tragen kommt. Die durch den Hund bejagten Tiere flüchten oft panisch. Häufig endet diese Flucht auf Straßen, wo die Wildtiere dann von Autos erfasst werden. Eine Gefahr für Wildtier, Hund und Mensch. Deshalb appelliert die Tierschutzpartei an Hundehalter und deren Tierliebe, sich an die Anleinpflicht zu halten.
Jan Zobel, Spitzenkandidat zur Bundestagswahl Hamburg dazu: „Es gibt Freilaufflächen für Hunde, in denen sie sich austoben können. Die Tierschutzpartei hat bereits in der Vergangenheit kritisiert, dass diese Flächen zunehmend vom Hamburger Senat verkleinert, oder ganz geschlossen werden, trotzdem ist dies keine Rechtfertigung Hunde in den Wäldern abgeleint laufen zu lassen.“
„Jeder Hundehalter dessen Hund ein Tier reißt sollte danach verpflichtet werden, das oft schwer verletzte Tier zu erlösen. Ebenso sollte über die Gründung einer städtischen Kontrollstelle nachgedacht werden, um präventiv gegen diese Form der Tierquälerei und den Eingriff in die Natur vorzugehen“, so Patricia Kopietz, Leiterin des Bundesarbeitskreises gegen Jagd und Angeln.
Pressemitteilung / Landesverband Hamburg / Tierschutzpartei
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