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Leinenpflicht für Hunde ab 01. März

29.02.201610:10 UhrEnergie & Umwelt
Bild: Leinenpflicht für Hunde ab 01. März
Jagdhunde und andere Sezialhunde sind in Ausübung der Tätikeit vom Leinenzwang befreit.
Jagdhunde und andere Sezialhunde sind in Ausübung der Tätikeit vom Leinenzwang befreit.

(openPR) Mit dem Monat März kommt der Frühling zurück. Damit beginnt in Wald, Feld und Flur die Brut- und Setzzeit der Vögel und des Wildes und es besteht zwingend eine Leinenpflicht für Hunde. Darauf weist der Kreisjägermeister des Salzlandkreises Jens Hennicke hin.
In der Zeit vom 1. März bis bis zum 15. Juli ist gemäß des § 10 Absatz 2 des Feld - und Forstordnungsgesetzes (FFOG) untersagt, Hunde in Feld und Wald einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Sie sind in dieser Zeit an der Leine zu führen. Eine Ausnahme stellen hingegen Jagdhunde-, Hüte-, Blinden-, Polizei - oder anderweitige Diensthunde dar, soweit sie sich in ihrem bestimmungsgemäßen Einsatz befinden.
„Gerade in Zeiten, in denen die Wildtiere ihre Jungen aufziehen, müssen Hundebesitzer besondere Sorgfalt walten lassen. Rehkitze und junge Hasen laufen nicht weg. Sie bleiben ruhig liegen, um nicht gesehen zu werden. Vögel, die am Boden brüten, sowie die unerfahrenen Jungtiere aller Arten sind durch unkontrolliert frei laufende Hunde ebenfalls gefährdet. Deshalb appelliere ich nicht nur an die Vernunft, sondern auch an die Tierliebe der Hundebesitzer“, so Kreisjägermeister Hennicke.

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