Die Reform des Anfechtungsrechtes ist da!
(openPR) Die Reform des Rechtes der Insolvenzanfechtung hat das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Im Deutschen Bundestag erfolgte am 16.02.2017 die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfes. Die Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/111199 wurde angenommen. Am 29.03.2017 erfolgte die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die Änderung trat damit zum 30.03.2017 ein.
Die seit dem Jahr 2005 bestehen Bestrebungen zur Eindämmung der Anfechtung haben damit ein - vorläufiges - Ende gefunden-
Die Reform bringt weitreichende Änderungen insbesondere bei der sog. Vorsatzanfechtung mit sich. Ggü. dem Gesetzesentwurf sind die Änderungen deutlich entschärft wurden. Nicht durchgesetzt haben sich u.a. die beabsichtigten Änderungen der Deckungsanfechtung.
Die weitere Entwicklung, so auch die Umsetzung durch die Rechtsprechung und die Auswirkungen auf die Zahl der zur Eröffnung gelangenden Verfahren bleibt abzuwarten.
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