(openPR) Die Bundesnetzagentur hat der EU-Kommission und Regulierungsbehörden in den anderen Mitgliedsstaaten am vergangenen Freitag ihren Entwurf einer Regulierungsverfügung für den sogenannten „IP-Bitstrom-Zugang“ vorgelegt. Dieser Zugang zum Datennetz der Deutschen Telekom AG soll die Wettbewerber in die Lage versetzen, breitbandige Internetzugänge auch für den breiten Massenmarkt anzubieten. Denn anders als in England oder Frankreich gibt es hierzulande bislang kein flächendeckendes Bitstrom-Zugangsangebot sondern nur kleinere Netzbetreiber, die Diensteanbietern auf regionaler Ebene Bitstromprodukte anbieten. Die Mehrheit dieser Angebote basiert auf einer so genannten ATM-Übergabe. Den Entwurf einer Regulierungsverfügung dazu hat die BNetzA bereits im März veröffentlicht.
Der jetzige Entwurf der BNetzA kann als klares Signal für mehr Infrastrukturwettbewerb auch über Deutschland hinaus gewertet werden. Denn zum einen wird neuen und insbesondere auch kleineren Anbietern mit dem IP-Bitstrom-Zugang der Eintritt in den Wettbewerb erleichtert, da in einigen Optionen (vor allem Option 1: inkl. DSLAM) nur geringere Anfangsinvestitionen getätigt werden müssen. Durch ihr direktes Vertragsverhältnis mit den Kunden könnten unabhängige Anbieter mit eigener Vermarktungsmöglichkeit, wie beispielsweise 1&1, AOL oder auch Google, durch solche Optionen ohne große Vorlaufinvestitionen zu starken Konkurrenten der Telekom auch in der Fläche werden - wenn auch zunächst nur mit geringen Margen. Ist dann aber eine kritische Masse bzgl. des ROI z.B. pro DSLAM erreicht, könnte leicht eine Migration auf die eigene Infrastruktur in dieser Lokation erfolgen.
Zum anderen erhalten die Wettbewerber durch den IP-Bitstrom-Zugang erstmals die Möglichkeit, konsistente xDSL-Angebote zu eigenen, schon bestehenden Produkten (z.B. auf eigener Infrastruktur) zu erstellen und unabhängig von T-Com - und damit anders als beim reinen T-DSL Resale - zu vermarkten. Dies ist vor allem für die einheitlichen Produktangebote überregionaler und auch europäischer Anbieter sehr interessant. Da beim IP-Bitstrom-Zugang der Zugriff auch auf Teile der Telekom-Netzinfrastruktur erfolgen kann, wird eine Differenzierung der Produkte gegenüber der T-Com bei den technischen Kennzahlen möglich, also beispielsweise der Übertragungsrate oder VoIP-Qualität. Dadurch können die Wettbewerber auch passende Angebote für Nischen-Kunden entwickeln. Konnten sie sich von anderen Anbietern bisher meistens nur über die Dienste oder den Preis absetzen, wird dies nun schon beim Anschluss möglich.
Auf die Verbreitung der Breitbandanschlüsse in Deutschland wird der IP-Bitstrom-Zugang eine höchst belebende Wirkung haben. Schon jetzt verliert die Deutsche Telekom jedes Quartal rund 500.000 Festnetzanschlüsse an die Konkurrenz der Mobilfunk- und VoIP-Anbieter. Der Entwurf der BNetzA erhöht diesen Druck noch einmal gehörig. Denn DSL-Anbieter mit eigener Infrastruktur, die bislang nicht in allen Anschlussbereichen verfügbar sind, wie beispielsweise Hansenet, Versatel oder QSC, können das eigene Resale-Angebot künftig in allen Anschlussbereichen ohne Verlust der direkten Kundenbindung vermarkten. Bei geschickter, zielgruppengenauer Produktpolitik der alternativen Anbieter dürfte es T-Com und T-Online damit noch schwerer fallen, die Kunden von ihrem DSL-Anschluss, der VoIP-Flatrate aber auch von innovativen Angeboten wie IPTV oder dem Konvergenzprodukt „T-One“ zu überzeugen.
Der deutsche Regulierer Matthias Kurth hat in seinen Entwurf für den IP-Bitstrom-Zugang die ADSL2+ -Zugänge ausdrücklich mit einbezogen. Dadurch könnte auch in dem avisierten Zukunftsmarkt IPTV, dem Fernsehen über das Internet, entsprechender Wettbewerb entstehen, wie das in Frankreich der Anbieter Free schon vorexerziert. Damit hat der deutsche Regulierer einmal mehr die Weichen auf mehr Breitband-Wettbewerb gestellt, was vor allem den Kunden freuen dürfte. In welcher Form diese Entscheidungen Auswirkungen für die Diskussion rund um die VDSL-Investitionen haben wird, bleibt jedoch abzuwarten. Denn hier hat sich die BNetzA eine unabhängige Prüfung vorbehalten.
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