(openPR) Am heutigen Dienstag, 21.10.2008, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur (BNetzA) die sieben noch ausstehenden Entscheidungen zum Leitungswettbewerb im Ferngasbereich zugestellt. Die Behörde kam zu dem Ergebnis, dass diese Unternehmen aufgrund ihrer dominierenden Marktmacht keinem Leitungswettbewerb ausgesetzt sind. Die betroffenen Netzbetreiber müssen nun noch im Jahr 2008 Netzentgeltgenehmigungsanträge bei der BNetzA einreichen und unterfallen zum 01.01.2010 der Anreizregulierung.
Von der heutigen Entscheidung betroffen sind die Unternehmen Dong Energy Pipelines, Eni Gas Transport Deutschland, Erdgas Münster Transport, Gaz de France Deutschland Transport, Ontras - VNG Gastransport, RWE Transportnetz Gas und StatoilHydro Deutschland. Bereits am 22.09.2008 hatte die BNetzA für die Fernleitungsnetzbetreiber E.ON Gastransport, Gasunie Deutschland Transport (vormals BEB) und WINGAS Transport entschieden, dass diese nicht mit anderen Fernleitungsnetzbetreibern im „Leitungswettbewerb" stehen.
Nachdem die Begründungen der ersten drei Entscheidungen vorliegen und analysiert werden konnten, und die heutigen noch ausstehenden Entscheidungen verkündet wurden, begrüßt GEODE, der Verband der unabhängigen Strom- und Gasverteilerunternehmen, die Entscheidungen der BNetzA. Die lange Verfahrensdauer von fast 33 Monaten kann der Verband jedoch nicht nachvollziehen.
„Die umfassend begründeten und im Ergebnis eindeutigen Entscheidungen zeigen, dass der Leitungswettbewerb auf Fernleitungsnetzebene nie etwas anderes als eine reine Illusion war", stellt Christian Held, stellvertretender Präsident der GEODE, fest. „Nun ist es Aufgabe der Bundesnetzagentur, endgültig die Gleichbehandlung zwischen Fernleitungs- und Verteilnetzbetreibern im Bereich der Netzentgeltregulierung sicherzustellen und, wie bereits auch bei den Stadtwerken praktiziert, eine ordentliche und strenge Kostenprüfung vorzunehmen. Die Politik ist aufgerufen, die überflüssige Sonderregelung aus der Gasnetzentgeltverordnung zu streichen." Im Evaluierungsbericht zum Energiewirtschaftsgesetz aus dem Jahr 2007 hatte die Bundesregierung angekündigt, nach ablehnenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für überregionale Fernleitungsnetze eine rein kostenorientierte Entgeltbildung vorzuschreiben.
Darüber hinaus fordert Held auch eine Gleichbehandlung für die in der Vergangenheit zuviel gezahlten Netzentgelte: „Wenn die Bundesnetzagentur bei Verteilnetzbetreibern, die seit Ende 2005 bis zur Erteilung der ersten Netzentgeltgenehmigung angefallenen Mehrerlöse abschöpfen will, dann führt kein Weg daran vorbei, eine Mehrerlössaldierung auch bei Fernleitungsnetzbetreibern anzuordnen. Durch die erhebliche Verzögerung der Entscheidungen wurden Stadtwerke und Letztverbraucher in den letzten 3 Jahren erheblich belastet und der Gasbezug so verteuert.“
GEODE hatte bereits in der Vergangenheit wiederholt die Privilegierung der Ferngasnetzbetreiber kritisiert. Der Verband setzt sich aktiv für mehr Wettbewerb im Energiemarkt ein, fordert jedoch eine Gleichbehandlung aller sich im Markt befindlichen Energieversorgungsunternehmen.







