(openPR) Frankfurt am Main, 21. August 2006 – Als wichtiges Zeichen für den dringend not-wendigen Wettbewerb im Breitband-Massenmarkt wertet Detlef Spang, Vorsitzender der Geschäftsführung der COLT Telecom GmbH, die für heute geplante Zustimmung der EU-Kommission zum jüngsten Entwurf einer Regulierungsverfügung der Bundesnetz-agentur (BNetzA). Darin hatte die BNetzA die Öffnung des Breitbandnetzes der Deut-schen Telekom für Wettbewerber gefordert. Nach Brüsseler Einschätzung lägen die Preise für schnelle Internet- und Daten-Zugänge in Deutschland bisher über dem euro-päischen Schnitt. Marktforscher erwarten, dass allein ein verstärkter Wettbewerb die im europäischen Vergleich hohen Kosten für die Breitbandnutzung in Deutschland senken könnten.
COLT-Geschäftsführer Detlef Spang fordert daher: „Der Jahre lange Streit um die Öff-nung des Breitbandnetzes der Deutschen Telekom für Wettbewerber und die aktuelle, geradezu absurde Debatte über die „Regulierungsferien“ beim neuen VDSL-Netz muss nun endlich ein Ende haben. Die Erfahrungen im Ausland zeigen uns, dass nur ein funk-tionierender Wettbewerb günstigere Preise für die Breitband-Nutzung schaffen und gleichzeitig neue, innovative Dienste hervorbringen kann. Daher ist es wichtig, nun end-lich Nägel mit Köpfen zu machen und Wettbewerbern sowohl für den Privatkunden- als auch für den Geschäftskundenmarkt freien Zugang zum Netz der DTAG zu geben.“
Geschäftskunden mit hohen Qualitätsanforderungen
Bereits seit drei Jahren fordern COLT und andere auf Geschäftskunden spezialisierte Anbieter einen Zugang zum sogenannten ATM-Netz der DTAG (ATM-Bitstrom – A-synchronous Transfer Mode): „Nur mit einer Öffnung der Netze der DTAG auf ATM-Basis können Unternehmen wie COLT eigene, innovative Breitbandangebote wie quali-tativ hochwertige IP-Telefonie oder Videokonferenzen für Geschäftskunden bundesweit zur Verfügung stellen."
Während die aktuelle Regulierungsverfügung die Deutsche Telekom dazu verpflichtet, den mehrheitlich für Privatkunden interessanten IP-Bitstrom-Zugang diskriminierungsfrei anzubieten und die Entgelte vorab behördlich genehmigen zu lassen, enthält der noch in der Kommentierungsphase befindliche Verfügungsentwurf zum ATM-Bitstrom-Zugang diese Verpflichtungen nicht. Auch gibt es keine Vorgaben im Hinblick auf den Einsatz des ATM-Bitstroms im Geschäftskundenbereich. Dabei fehlen vor allem verbindliche Qualitäts-Parameter, die es dem Anbieter erlauben, die im Geschäftskundenumfeld üb-lichen definierten Bandbreiten und Verfügbarkeits-Levels sowie die mit ATM mögliche Priorisierung von Echtzeitanwendungen zu gewährleisten. Wenn sich der aktuelle Ent-wurf zur ATM-Bitstrom-Verfügung durchsetze, werde dem Wettbewerb die Möglichkeit genommen, innovative Breitbandprodukte bundesweit anzubieten. Das derzeit vorlie-gende ‚freiwillige Angebot' der Deutschen Telekom bietet keine Möglichkeit hochwertige Dienste mit eigenen Service-Parametern anzubieten und geht daher an den Bedürfnis-sen von Geschäftskunden völlig vorbei.
Europaweit einheitliche Vorgaben gefordert
Sabine Hennig, Head of Regulatory Affairs bei COLT Telecom, erläutert: „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für die BNetzA, den für den Geschäftskundenmarkt so dringend not-wendigen Zugang zum ATM-Netz der Deutschen Telekom zu ermöglichen. Denn nur so können Anbieter wie COLT professionelle Breitband-Dienste bundesweit anbieten und damit für echten Wettbewerb sorgen.“
Während solche Dienste in den anderen 12 europäischen Ländern, in denen COLT tätig ist, bereits angeboten würden und Geschäfte mit erheblichem Umsatz möglich seien, habe Deutschland im europäischen Vergleich eine traurige Ausnahmestellung. Einem europaweit tätigen Anbieter wie COLT würde es so schwer gemacht, einheitliche Ange-bote mit gleichen Service-Parametern für alle seine Geschäftskunden in Europa anzu-bieten.
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