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Bundesnetzagentur mahnt Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben an

01.03.200717:56 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Den Strom- und Gasversorgern in Deutschland stehen weiterhin unruhige Zeiten bevor. Das ergibt sich aus dem jetzt vorgestellten Jahresbericht der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn. Die Behörde bemängelt den nach wie vor unzureichenden Wettbewerb und fordert die Marktteilnehmer auf, „die Verpflichtungen aus dem EnWG nunmehr umgehend zu erfüllen.“ Im Jahr 2007 will sie vor allem überprüfen, ob die Entflechtungsbestimmungen umgesetzt, einheitliche Regelungen für Lieferantenrahmenverträge geschaffen und nicht zuletzt das neue Gasnetzzugangsmodell ausgestaltet wird.



Erheblichen Prüfbedarf sieht die Behörde auch bei den Bedingungen für den Anschluss von Erzeugungsanlagen und nachgelagerten Netzen. „Insbesondere Stadtwerke werden sich darauf einstellen müssen, dass die Umsetzung der Entflechtungsvorgaben, die Mess- und Abrechnungsentgelte für Mittelspannungskunden und die derzeitige Praxis der Erhebung von Baukostenzuschüssen Gegenstand von Musterverfahren der Behörde werden“, warnt Christoph Germer, Energierechtsspezialist der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig in Berlin. „Die Bundesnetzagentur wird nicht darauf warten, dass sich der – auch von der EU-Kommission – dringend angemahnte Wettbewerb von selber einstellt.“

Auf dem Gasmarkt steht weiterhin die Ausgestaltung der Zugangsregeln nach § 20 I b EnWG (2005) im Mittelpunkt. Nachdem die Behörde im November 2006 die Einzelbuchungsvariante in einem Missbrauchsverfahren für unzulässig erklärt hatte, ist spätestens zum Beginn des Gaswirtschaftsjahres 2007/2008 ausschließlich die Anwendung des Zweivertragsmodells zulässig. Die Aufteilung des deutschen Gasmarktes in 19 Marktgebiete hält die BNetzA für ein „deutliches Hindernis“ für die Errichtung eines offenen Marktes. Das sei „auf Dauer nicht hinnehmbar“. Sollte sich ein neuer Zuschnitt der Marktgebiete im gewünschten Zusammenwirken mit der Gaswirtschaft nicht darstellen lassen, deutet die BNetzA die Möglichkeit an, in einem förmlichen Regulierungsverfahren Teilnetze zusammenzulegen.

Weiterhin steht die Standardisierung von Geschäftsprozessen beim Wechsel des Erdgaslieferanten auf der Agenda. „Versorgungsunternehmen sind gut beraten, wenn sie sich frühzeitig mit den künftigen Anforderungen der Behörden – etwa an den Lieferantenwechsel – auseinandersetzen“, betont Gasmarkt-Experte Werner Dorß von FPS Fritze Paul Seelig in Frankfurt. „Wenn die Rahmenbedingungen fixiert sind, werden die Regulierungsbehörden auf eine zeitnahe Umsetzung achten“.

Andere Baustellen bei der Stärkung des Wettbewerbs auf dem Gassektor sind die Entwicklung der Kapazitätssituation (vor allem an den Importpunkten) vor dem Hintergrund des Netzzugangs durch Dritte und die Problematik der Netznutzungsentgeltbildung im Bereich der überregionalen Gasfernleitungsnetze. „Die Wettbewerbsintensität auf den Gasmärkten hat immer noch keinen Anschluss an die zwischenzeitlich erreichte Situation auf den Strommärkten gefunden hat“ resümiert Rechtsanwalt Dorß den Jahresbericht. „Es ist bemerkenswert, wenn im neunten Jahr der Liberalisierungsbemühungen die BNetzA die Wechselquote beim Gas – bezogen auf die Gesamtentnahmemengen von Letztverbrauchern – bei nur 0,4 % sieht.“

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Rechtsanwalt Christoph Germer
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Kurfürstendamm 188 - 189
D-10707 Berlin
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