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Tierschutzpartei fordert: Rasselisten abschaffen!

13.02.201714:35 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Tierschutzpartei fordert: Rasselisten abschaffen!
Aufkleber der Hamburger Tierschutzpartei
Aufkleber der Hamburger Tierschutzpartei

(openPR) Am vergangenen Mittwoch fand vor dem Amtsgericht Hamburg Altona der Auftakt zum Prozess gegen einen Hamburger Hundehalter statt. Der Hundehalter war der schweren Körperverletzung angeklagt, da er seinen Hund, einen Pitbull-Mix, auf eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes gehetzt hatte. Die Mitarbeiterin des Ordnungsamts war bei dem Hundehalter erschienen, um den Hund aufgrund illegaler Haltung sowie mehrerer vorhergehender Beißvorfälle einzuziehen. Der Angeklagte erschien nicht zur Verhandlung.



Dieser Vorfall lässt unschöne Erinnerungen an das Jahr 2000 aufkommen: damals wurde nach mehreren Vorfällen mit scharfgemachten Hunden und nach ungeeigneten Maßnahmen des Ordnungsamts der türkische Junge Volkan tödlich verletzt. Der Startschuss für die unsäglichen Rasselisten in Deutschland war gefallen.

Wieder einmal ist ein einzelner Hundehalter, der sich scheinbar nicht im Geringsten um die Gesetzeslage schert, im Fokus der Gerichtsbarkeit. Nicht nur, dass er das Hamburger Hundegesetz, bereits erteilte Auflagen wie Leinen- und Maulkorbpflicht sowie Anordnungen der Mitarbeiterin des Ordnungsamtes ignoriert – nein er hetzt seinen Hund auf die Mitarbeiterin, um deren Maßnahmen zu entgehen. Zu guter Letzt versucht er sich auch noch dem gerechtfertigten Prozess zu entziehen.

Dieser Fall ist ein deutlicher Beweis dafür, dass ein Hundegesetz, welches die Haltung bestimmter Hunderassen untersagt, bzw. die Haltung bestimmter Hunderassen durch Auflagen derart einschränkt, dass es bereits tierschutzrelevant ist, nicht vor derartigen Vorfällen schützt.

Dieser Hundehalter hätte dieselbe Tat mit jedem Hund begangen, die Tatsache, dass es sich hier um einen Pitbull-Mix handelt, ist nebensächlich. Es hätte jede andere Hunderasse sein können. Bei diesem Hundehalter steht nicht die Hundehaltung im Vordergrund, sondern schlicht die Tatsache, dass er sich mit Regelmäßigkeit über Gesetze, Verordnungen und Anordnungen hinwegsetzt, und dies auch notfalls mit Gewalt durchsetzt. Das Nichterscheinen vor Gericht ist ein weiterer Beweis, dass dieser Mann weder für sein Fehlverhalten einsteht, noch bereit ist, für die Folgen seiner Tat gerade zu stehen.

Der Hund wurde eingezogen und wird nun höchstwahrscheinlich den Rest seines Lebens im Tierheim fristen – ein Hund, der eine derartige Vorgeschichte hat und dem sicherlich nicht allzu viel Gutes widerfahren ist, hat es in der heutigen Zeit schwer, geeignete Interessenten zu finden.

Leider ist die Einsicht im Hamburger Senat, betreffend des Hundegesetzes, auch heute – nach immerhin mehr als 16 Jahren – nicht gewachsen. Man beruft sich weiterhin darauf, dass die Sicherheit der Öffentlichkeit nur gewährleistet ist, wenn man den Fokus auf die Hunderasse legt – die Vorfälle, die durch andere Hunderassen verursacht werden, werden ignoriert. Das Festhalten an einer rassespezifischen Hundegesetzgebung zeugt davon, dass der Hamburger Senat nicht an einer auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Gesetzgebung interessiert ist, sondern lieber auf Vorurteile, Diskriminierung und Kriminalisierung von Hunden und ihrer Halter setzt.

Wir, die Partei Mensch Umwelt Tierschutz - Tierschutzpartei treten zusammen mit unserer Partnerorganisation IG Gegen Rasselisten e. V. dafür ein, dass sich die Zukunft für Hamburgs Hunde und deren Halter ändert. Das Ziel muss sein: verantwortungsbewusste, sachkundige Hundehalter anstatt Rasseverbote!

http://www.tierschutzpartei.de/hamburg

http://www.gegenrasselisten.de/




Verantwortlich: Jan Zobel

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