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„Rechtliche Betreuung sollte Profession werden!“

17.10.201611:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: „Rechtliche Betreuung sollte Profession werden!“
v.l.n.r. Martin Hamm, Annette Hunke, Harald Freter, Burkhard Peters
v.l.n.r. Martin Hamm, Annette Hunke, Harald Freter, Burkhard Peters

(openPR) Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kieler Landtag befürwortet Ausbildung, Fachlichkeit sowie Qualitätskriterien und sieht bei einer Verbesserung der Vergütung von Berufsbetreuer/innen Handlungsbedarf.

Kiel, 17. Oktober 2016 – Burkhard Peters, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hält die Einführung einer geregelten Qualifikation von beruflich tätigen Betreuerinnen und Betreuern für geboten: „Die Probleme liegen auf der Hand. Aufgrund des Fehlens definierter Qualitätsstandards gibt es Wildwuchs. Die Betroffenen haben einen Anspruch auf bestmögliche Unterstützung und brauchen qualifizierte Menschen an ihrer Seite“, sagte der Politiker im Gespräch mit Vertretern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen in Kiel. An dem Treffen nahmen Geschäftsführer Dr. Harald Freter sowie Annette Hunke und Martin Hamm von der Landesgruppe Schleswig-Holstein teil.



Aus Sicht des BdB ist das größtes Manko, dass Berufsbetreuer im Prinzip jeder werden könne, so Martin Hamm: „Verantwortliche in Politik und Verwaltung lehnen verbindliche Regelungen zur Betreuerqualifikation derzeit ab. Sie befürchten, dass die Anerkennung einer professionellen Betreuung den gesetzlich verankerten Vorrang des Ehrenamts aushebeln und zu einer Kostensteigerung führen könnte.“ Annette Hunke ergänzte: „Auch Missbrauch der großen Verantwortung, die Berufsbetreuer/innen inne haben, ist ohne entsprechende Qualitätskriterien leichter möglich und schwerer zu sanktionieren.“

Auch tauschte sich die Runde über die Sofortforderungen des BdB nach mehr Zeit für die Klienten und höheren Stundensätzen aus. Aktuell können Berufsbetreuer/innen durchschnittlich 3,1 Stunden pro Klient/in und Monat abrechnen. Der Stundensatz beträgt maximal 44 Euro. Davon bestreiten Berufsbetreuer/innen sämtliche Ausgaben wie Büromiete oder Angestelltengehälter. Der BdB fordert mindestens fünf Stunden und 54 Euro pro Stunde.

Die wichtigste Voraussetzung für eine mögliche Änderung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes seien entsprechende Fakten, die aktuell durch eine Studie des BMJV ermittelt werden, so Grünenpolitiker Peters: „Nach Veröffentlichung der Studie sehen wir klar und können die passenden Maßnahmen auf Länder- wie Bundesebene angehen. Grundsätzlich unterstütze ich die Forderungen des BdB.“

Harald Freter: „Unser Ziel ist ein Gesetzgebungsverfahren, das noch in dieser Legislaturperiode zum Abschluss kommt. Dafür müssen Bund und Länder an einem Strang ziehen. Schleswig-Holstein kommt eine besonders wichtige Rolle zu, da das Bundesland Mitglied des Beirats ist, der die Studie begleitet.“

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