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Bundesregierung senkt Antragsgebühren für Investitionsgarantien

29.04.200402:27 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Im Rahmen der Außenwirtschaftsoffensive der Bundesregierung für mehr Wachstum und Beschäftigung hat der Interministerielle Ausschuss für Investitionsgarantien entschieden, bei Anträgen auf Investitionsgarantien bis zu einem Höchstbetrag von 5 Mio. € auf Antragsgebühren zu verzichten. Dadurch werden Investitionsgarantien gerade für kleine und mittlere Unternehmen erheblich kostengünstiger und attraktiver.

Bisher wurde für die Bearbeitung eines Antrags auf Übernahme einer Investitionsgarantie eine Gebühr erhoben, die für Garantiebeträge bis zu 5 Mio. € 1 Promille, für 5 Mio. € übersteigende Beträge 1/2 Promille, insgesamt jedoch höchstens 10.000 € betrug. Ab sofort wird bei Garantieanträgen bis zu einem Betrag von 5 Mio. € von jeglicher Bearbeitungsgebühr abgesehen. Für die 5 Mio. € übersteigenden Beträge bleibt es bei der Bearbeitungsgebühr von 1/2 Promille mit einem Höchstbetrag von insgesamt 10.000 €.

Durch diese Senkung der Antragsgebühren werden nahezu alle kleinen und mittleren Unternehmen von der Entrichtung der Gebühr freigestellt. Außerdem werden etwaige Hemmschwellen für einen Antrag beseitigt und somit der Zugang zu den Investitionsgarantien vor allem für Unternehmen erleichtert, die Auslandsinvestitionen im kleinen bis mittleren Umfang vornehmen.

Im Rahmen der Außenwirtschaftsoffensive hat die Bundesregierung zudem weitere Erleichterungen beschlossen: So ist nunmehr eine elektronische Antragstellung für Investitionsgarantien beim Mandatar des Bundes, der PwC Deutsche Revision möglich. Eine benutzerfreundliche Internetseite wird derzeit erstellt. Sie wird interessierten Unternehmen Informationen zu Anlageländern, Änderungen des Garantieinstruments und Veranstaltungen bieten.

Bezüglich des Deckungsumfangs gibt es ebenfalls eine wichtige Neuerung: Bei der Ertragsdeckung für Betreibermodelle (BOT-Projekte) ist jetzt eine effektivere und projektgerechtere Absicherung der Erträge möglich. Der Investor kann nun die garantierten Erträge im Rahmen des Höchstbetrags entsprechend der jährlich prognostizierten Erlöse während der Garantielaufzeit festsetzen.

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