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Digitalisierungs-Ministerium puscht die elektronische Zustellung

Bild: Digitalisierungs-Ministerium puscht die elektronische Zustellung
Mit vier Projekten will das Ministerium für Digitalisierung E-Zustellung ausbauen
Mit vier Projekten will das Ministerium für Digitalisierung E-Zustellung ausbauen

(openPR) Der Trend zu elektronischen Substitutionen von Briefen, insbesondere zur elektronischen Zustellung, setzt sich fort. Mit vier Projekten will das Ministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort die E-Zustellung ausbauen.

Wirtschaft und Behörden schielen aufgrund der jährlich steigenden Posttarife auf die Möglichkeiten digitaler Substitutionen. Neben dem E-Mail bieten sich für die Zustellung von Dokumenten Onlineplattformen mit Downloadfunktion und die gesicherte elektronische Zustellung an. Der Fokus verschiebt sich – nicht zuletzt durch die DSGVO-Pflicht zur Verschlüsselung bei personenbezogenen und sensiblen Daten – auf die elektronische Zustellung. Hier sorgt ein klarer gesetzlicher Rahmen für sowohl nachweislich juristische als auch Datensicherheit.


Elektronische Zustellung klar bevorzugt

Der österreichische Staat steigert im EU-Vorsitz-Jahr merklich den Druck die teuren behördlichen Briefsendungen endgültig auf einen digitalen Versandkanal auszulagern. Seit Juni 2018 wird im Unternehmensserviceportal und in HELP.gv.at das E-Zustellpostfach „meinBriefkorb“ kostenfrei zur Verfügung gestellt. User, die bei mehreren Zustelldiensten registriert sind, erhalten hier alle elektronischen Zustellstücke gesammelt in ein Postfach. In den kommenden Monaten wird ein erweitertes Teilnehmerverzeichnis die Anzahl der erreichbaren Empfänger merklich nach oben treiben.

Der größte Paukenschlag ist schließlich 2020 zu erwarten. Für Unternehmen gilt dann die Pflicht zur E-Zustellung. Bis zum Stichtag 1.1.2020 muss bei einem zertifizierten Zustelldienst ein kostenfreies Postfach eröffnet werden, um behördliche Post elektronisch empfangen zu können.
Kostenersparnis für Wirtschaft, Staat und Bürger

Unterm Strich erwarten sich Unternehmen und Behörden wesentliche Einsparungen. Zudem wurde im Zustellgesetz der behördliche Tarif für E-Zustellungen auf die Hälfte des günstigsten Postportos fixiert.

Bundesministerin Dr.in Margarete Schramböck möchte mittelfristig, dass die 10 häufigsten Lebenssituationen und Verwaltungsleistungen digital abgewickelt werden können. Erste Pilotprojekte wie Meldezettel und Strafregisterauszug zeigen, dass die Behörden gewillt sind, das Sparpotential weiterzugeben und die Antragsgebühren zu senken. So kostet ein via E-Zustellung zugesendeter Meldezettel 80 Prozent weniger. Beim Strafregisterauszug spart man 35 Prozent der Antragsgebühr.

Die 4 Projekte auf einen Blick:
1. Empfangspostfach „MeinBriefkorb“ in USP.gv.at und HELP.gv.at
2. Erweitertes Teilnehmerverzeichnis steigert die Zahl der Empfänger
4. Ab 2020 E-Zustellungs-Pflicht für Unternehmen
5. Digitaler Amtsweg wird ausgebaut

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