Kabinett beschließt Investitionsschutzverträge mit Brunei, Thailand und dem Iran
(openPR) Das Bundeskabinett hat heute Investitionsförderungs- und –schutzverträge (IFV) mit Brunei Darussalam, dem Königreich Thailand und der Islamischen Republik Iran beschlossen. Die Verträge sichern Investoren einen umfassenden und langfristig berechenbaren Rechtsschutz und bieten darüber hinaus die Möglichkeit, Investitionsgarantien des Bundes für deutsche Investitionen in dem jeweiligen Land zu gewähren.
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Der Investitionsförderungs- und –schutzvertrag verpflichtet Deutschland und das jeweilige Vertragsland grundsätzlich zum freien Transfer von Kapital und Erträgen, zur Gewährung von Inländerbehandlung und Meistbegünstigung bei unternehmerischen Aktivitäten, zum Eigentumsschutz und wertgerechter Entschädigung im Enteignungsfall sowie zur Lösung von Meinungsverschiedenheiten vor einem internationalen Schiedsgericht.
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Durch die Förderung und den Schutz von Kapitalanlagen werden günstige Rahmenbedingungen für deutsche Investitionen geschaffen, die wirtschaftliche Zusammenarbeit verstärkt und die wirtschaftliche Entwicklung unterstützt. Mit Iran und Thailand wurden die Verträge von 1965 bzw. 1961 erneuert. Mit Brunei dagegen wurde dieser Vertrag erstmals abgeschlossen.
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