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Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen w

29.04.200400:51 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 5

Zum Internationalen Tag der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Folteropfer

25. Juni 2003: Zum Internationalen Tag der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Folteropfer am 26. Juni 2003 erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Hermann Gröhe MdB:



Obwohl 132 Staaten das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe unterzeichnet haben, ist Folter in vielen Ländern der Welt immer noch an der Tagesordnung. In Polizeistationen, in Gefängnissen, in Gefangenenlagern von Bürgerkriegsparteien, sogar auf offener Straße werden täglich Tausende von Menschen Opfer von brutalen Misshandlungen.

Folter ist einer der schwersten Angriffe auf die Würde eines Menschen. Die Opfer sind ihr Leben lang traumatisiert - wenn sie die schrecklichen Grausamkeiten überhaupt überleben. Den Traumatisierten muss mit allen medizinischen und psychologischen Mitteln geholfen werden, um ihnen die Chance zu geben, die körperlichen und psychischen Nachwirkungen der Folterungen zu bewältigen. Anlässlich dieses internationalen Gedenktags gilt es daher auch, die Arbeit der Behandlungszentren von Folteropfern zu würdigen.

Das Verbot von Folter und der grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe gilt absolut und ohne Ausnahme. Dies muss die Bundesregierung in allen bi- und multilateralen Kontakten mit anderen Staaten immer wieder deutlich machen. Die Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben und in denen dennoch gefoltert wird, müssen immer wieder auf die Einhaltung der von ihnen eingegangenen Verpflichtungen hingewiesen werden. Doch viele Länder haben die Antifolterkonvention der Vereinten Nationen gar nicht unterzeichnet: Dazu gehören beispielsweise Angola, Simbabwe, Demokratische Republik Kongo, Ruanda, Iran, Irak, Brunei, die Vereinigten Arabischen Emirate, Malaysia, Singapur, Nordkorea, Vietnam. Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, die Regierungen dieser Staaten zum Beitritt zu dem Übereinkommen zu drängen und diese Forderung zum wesentlichen Bestandteil der Beziehungen zu diesen Ländern zu machen. Bundesregierung und Bundesländer sind aber auch aufgerufen, selbst Zeichen zu setzen und alle notwendigen Schritte einzuleiten, um eine baldige Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur VN-Antifolterkonvention durch den Deutschen Bundestag möglich zu machen.

Autor(en): Hermann Gröhe

 

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