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In den Pflegeeinrichtungen besteht trotz einiger Reformschritte weiterhin ein Pflegenotstand

01.07.201611:23 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk sieht sich erneut veranlasst, auf die dringend notwendige Verbesserung der Stellenschlüssel aufmerksam zu machen

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ), Regionalausgabe der Rheinischen Post, berichtet in ihrem Lokalteil Grevenbroich am 29.06.2016 über ein Seniorenheim und titelt: "Ausnahmeheim ohne Pflegenotstand". Quelle: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/grevenbroich/ausnahmeheim-ohne-pflegenotstand-aid-1.6082917



Ohne auf die angesprochene Pflegeinrichtung näher einzugehen, ergibt sich:

Die Pflege-Rahmenbedingungen sind für die bundesdeutschen Pflegeeinrichtungen völlig unzureichend. Dies u.a. deshalb, weil die vorgegebenen Stellenschlüssel weit davon entfernt sind, dem wirklichen Bedarf an Pflegekräften gerecht zu werden. In § 11 SGB XI ist ausdrücklich herausgestellt, dass die Pflege in den Einrichtungen nach den aktuellen pflegewissenschaftlichen Standards zu erfolgen hat. Dazu hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ein umfangreiches Statement gefertigt und dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe beim Neusser Pflegetreff am 13.05.2014 übergeben. Downloadmöglichkeit unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/PflegereformGroKo_Erfordernisse2014.pdf Das im Statement beschriebene Anliegen konnte anschließend am 08.07.2014 in einem Gespräch im Bundesgesundheitsministerium in Bonn vertiefend erläutert werden. Beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 konnte dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe das Anliegen zur Auflösung des Pflegenotstandes dann nochmals verdeutlicht werden. Eine Filmdokumentation informiert: Kurzfassung > https://youtu.be/qbyHRxX9ikk - Langfassung > https://youtu.be/4cy5Ey-cBNg

Um den pflegerischen Anforderungen gerecht zu werden, müssen die Stellenschlüssel für alle Einrichtungen deutlich verbessert werden. Obwohl durch die Pflegestärkungsgesetze (PSG) I und II diesen Erfordernissen nicht Rechnung getragen worden ist, gibt es immerhin Regelungen in § 113c SGB XI, die für die Zeit nach 2020 ein einheitliches Personalbemessungssystem erwarten lassen. Bis dahin soll es Aufgabe der Ländergremien sein, auch mit Rücksicht auf die ab 01.01.2017 geltenden neuen Pflegegrade, die Stellensituation in den Pflegeeinrichtungen auf der Grundlage der Rahmenverträge (§ 75 SGB XI) zu verbessern. Insoweit hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk die Landessozial- und Pflegeministerien am 10.02. und 09.06.2016 angeschrieben und für entsprechende Initiativen geworben. > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=21511
- Beim Pflegetreff am 27.04.2014 wurde die Stellenpro¬blematik erneut angesprochen. Ein Auszug aus der Filmdokumentation informiert: > youtu.be/LOnV_OY2j-A

Angesichts der Tatsache, dass die Stellenpläne der Einrichtungen an den Pflegestufen der BewohnerInnen auszurichten sind, kann es sein, dass kurzfristig eine personelle Unter- oder Überbesetzung eintritt. Bei einer geringen Überbesetzung gleich davon zu sprechen, es bestehe kein Pflegenotstand, ist aber völlig abwegig.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk muss mit Rücksicht auf die weiter ausstehenden Reformschritte zur bundesweiten Auflösung des Pflegenotstandes darauf aufmerksam machen, dass in allen Pflegeeinrichtungen unzureichende Stellenschlüssel daran hindern, eine wirklich gute bzw. angemessene Pflege und Betreuung der BewohnerInnen so zu gewährleisten, wie es allgemein erwartet wird. Die Pflege-Charta zeigt ergänzend zum SGB XI auf, wie die Pflege und Betreuung zu gestalten ist. Siehe insoweit > wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=6&t=21674 Die unzureichenden Pflege - Rahmenbedingungen schließen natürlich nicht aus, dass sich Einrichtungen bzw. das zu knapp bemessene Personal mit allergrößten Anstrengungen bemühen, dem Versorgungsauftrag möglichst nahe zu kommen.

Unabhängig von diesen Stellenerwägungen macht Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk auch aktuell auf weitere Reformerfordernisse aufmerksam. Insoweit wurde am 29.06.2016 folgendes Statement vorgelegt:

Der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegte und vom Bundeskabinett am 28.06.2016 beschlossene Gesetzentwurf für ein PSG III bedarf einer grundlegenden Überarbeitung mit dem Ziel, kommunale Quartiershilfen mit finanzieller Förderung zu gestalten. Der Grundsatz "ambulant vor stationär" erfordert vor Ort - nahe bei den Menschen - umfangreiche Hilfe- und Unterstützungsstrukturen. Allein weitere Pflege - Beratungsstrukturen helfen nicht weiter. Insoweit sind bereits die Pflegekassen in der Pflicht. - Das BMG wurde daher am 27.06.2016 mit einer umfänglichen Zuschrift erneut um entsprechende Regelungen im geplanten PSG III gebeten. Siehe dazu die entsprechenden Texte unter > wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=21444

Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

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