openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Tücken beim Berliner Testament

17.06.201613:25 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Tücken beim Berliner Testament

(openPR) Das Berliner Testament, in dem sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, ist weit verbreitet. Neben Vorteilen hat das Ehegattentestament aber auch seine Tücken.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ehepartner bevorzugen häufig das Berliner Testament (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html)um Verfügungen über den Nachlass zu treffen. Ehegatten setzen sich dabei gegenseitig als Alleinerben und die Kinder in der Regel als Schlusserben ein. Der Vorteil dieser Regelung liegt auf der Hand: Die materielle Absicherung über den Tod des Ehepartners hinaus. Denn nach der gesetzlichen Erbfolge hätten die Kinder schon nach dem Tod des ersten Ehepartners Anspruch auf ihr Erbteil. Das kann beispielsweise dazu führen, dass das Familienheim verkauft werden muss. Beim Berliner Testament erben sie erst, wenn auch der zweite Elternteil verstorben ist. Allerdings können die Kinder auch beim Berliner Testament Anspruch auf ihren Pflichtteil geltend machen. Dies kann z.B. durch die Verwendung einer Pflichtteils-Strafklausel verhindert werden.



Das Berliner Testament kann - besonders bei größeren Vermögen - auch steuerliche Nachteile mit sich bringen, weil die Freibeträge ggf. nicht voll ausgeschöpft werden. Der Freibetrag liegt bei Ehepartnern bei 500.000 Euro und bei Kindern bei 400.000 Euro. Fällt beispielsweise ein Nachlass im Wert von 600.000 Euro alleine an den überlebenden Ehepartner, kann der Freibetrag für die Kinder nicht ausgeschöpft werden. Bleibt das Vermögen erhalten und die Kinder werden zu Schlusserben, entstehen erneut steuerliche Nachteile.

Zu beachten ist beim Berliner Testament auch die hohe Bindungswirkung der gemeinschaftlich getroffenen letztwilligen Verfügungen. Diese können auch nur gemeinsam wieder geändert werden. Nach dem Ableben des Ehepartners ist eine Änderung der gemeinschaftlichen Verfügungen nicht mehr möglich, es sei denn, es wurden entsprechende Regelungen in das Testament aufgenommen.

Seit dem vergangenen Sommer gilt die EU-Erbrechtsverordnung. Demnach gilt das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Allerdings wird das Berliner Testament nicht in allen Staaten anerkannt, so dass die letztwilligen Verfügungen ggf. nicht wirksam sind. Allerdings haben die Erblasser die Möglichkeit zu bestimmen, dass das Erbrecht seines Heimatlandes angewendet wird.

Im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte beraten in allen Fragen rund um Testament und Erbvertrag.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 908068
 614

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Tücken beim Berliner Testament“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater

Bild: Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe VerlusteBild: Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste
Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste
Nach der Gesellschafterversammlung dürfte klar sein, dass die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wohl mit hohen Verlusten von bis zu 90 Prozent ihrer Einlage rechnen müssen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wird mehr und mehr deutlich, was für die Gesellschafter der Selfmade Capital Fonds oder New Capital Invest Fonds schon seit langer Zeit traurige Gewissheit ist. Ihre Investition ist zu großen Teilen verlo…
Bild: Handelsvertreterrecht: EuGH weitet Begriff des Neukunden ausBild: Handelsvertreterrecht: EuGH weitet Begriff des Neukunden aus
Handelsvertreterrecht: EuGH weitet Begriff des Neukunden aus
Der EuGH hat mit Urteil vom 7. April 2016 den Begriff des Neukunden erweitert und damit die Position der Handelsvertreter bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs gestärkt (Az.: C-315/14). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Beendigung des Vertrags mit dem Unternehmen hat der Handelsvertreter in der Regel einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für Kunden, die er für das Unternehmen neu gewonnen hat. Der Europäische Gerichtshof hat den Begriff …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Gemeinschaftliches Ehegattentestament und ScheidungBild: Gemeinschaftliches Ehegattentestament und Scheidung
Gemeinschaftliches Ehegattentestament und Scheidung
Das gemeinschaftliche Ehegattentestament kann seine Tücken haben. Besonders dann, wenn die Ehe geschieden wird und der neue Ehepartner im Erbfall leer ausgehen könnte. GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein großer Teil der Ehen wird geschieden. Grundsätzlich erlischt dann der …
Bild: Einseitige Änderungen beim Berliner TestamentBild: Einseitige Änderungen beim Berliner Testament
Einseitige Änderungen beim Berliner Testament
Das Berliner Testament bietet Ehepartnern Vorteile, entfaltet aber auch eine hohe Bindungswirkung. Daher sollte festgelegt werden, welche Verfügungen auch einseitig wieder geändert werden dürfen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ehepaare gehen häufig von der …
Bild: Berliner Testament: Hohe Bindungswirkung muss beachtet werdenBild: Berliner Testament: Hohe Bindungswirkung muss beachtet werden
Berliner Testament: Hohe Bindungswirkung muss beachtet werden
Ehepaare verfassen häufig ein gemeinschaftliches Testament. Das sog. Berliner Testament ist zwar unter Eheleuten beliebt, seine hohe Bindungswirkung wird aber oft unterschätzt. GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Um den Ehepartner finanziell abzusichern, erstellen Eheleute häufig …
Bild: Das Berliner Testament – saubere Lösung mit HakenBild: Das Berliner Testament – saubere Lösung mit Haken
Das Berliner Testament – saubere Lösung mit Haken
Der Tod eines geliebten Menschen ist eine schlimme Sache. Nicht selten belasten Erbstreitigkeiten den Verlust noch zusätzlich, da ein fehlerhaftes oder einfach gar kein Testament vorliegt. Das Berliner Testament ist eine solide Grundlage, auf der Paare gemeinsam ihren letzten Willen verfügen können, doch auch hier gibt es ein paar Dinge, die zu beachten …
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung eines Berliner TestamentsBild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung eines Berliner Testaments
GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung eines Berliner Testaments
Ehepartner erstellen häufig ein Berliner Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Vorher sollte bewertet werden, ob das Berliner Testament die geeignete Form ist. Das Berliner Testament bietet für Ehepaare Vorteile. Sie setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein und in der Regel die Kinder als Schlusserben. Verstirbt ein Ehegatte …
Berliner Testament und die Einsetzung der Schlusserben
Berliner Testament und die Einsetzung der Schlusserben
Berliner Testament und die Einsetzung der Schlusserben Beim Berliner Testament (grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html) können sich die Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben einsetzen. Allerdings sollte auch daran gedacht werden, die Schlusserben unmissverständlich einzusetzen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, …
Bild: Änderungen in einem Berliner TestamentBild: Änderungen in einem Berliner Testament
Änderungen in einem Berliner Testament
Das Berliner Testament ist bei Eheleuten beliebt, da sie sich gegenseitig wirtschaftlich absichern und als Alleinerben einsetzen können. Es birgt aber auch Nachteile wie die hohe Bindungswirkung. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Berliner Testament (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html
Bild: Damit der letzte Wille zählt – was beim Testament zu beachten istBild: Damit der letzte Wille zählt – was beim Testament zu beachten ist
Damit der letzte Wille zählt – was beim Testament zu beachten ist
Köln, 8. November 2012. Obgleich man das Thema Testament gerne verdrängt, kann es wichtig sein, sich frühzeitig damit zu befassen. Denn: Häufig wird der letzte Wille eines Menschen nicht erfüllt, da er diesen gar nicht erst festgelegt hat oder aber das Testament notwendige Kriterien nicht erfüllt. Peter Konrad, ROLAND-Partneranwalt und Fachanwalt für …
Bild: Europäisches Erbrecht: Auswirkungen für Erben und ErblasserBild: Europäisches Erbrecht: Auswirkungen für Erben und Erblasser
Europäisches Erbrecht: Auswirkungen für Erben und Erblasser
… erbrechtliche Regelungen, die sich auf die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche, Schenkungen, Nießbrauchsansprüche und andere Aspekte auswirken können. Auch ein in Deutschland erstelltes Testament sollte daher ggf. auf seine Wirksamkeit noch einmal überprüft werden. Wer seinen Lebensmittelpunkt ins EU-Ausland verlagern möchte, sollte sich daher mit …
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung bei der Erstellung eines Berliner TestamentsBild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung bei der Erstellung eines Berliner Testaments
GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung bei der Erstellung eines Berliner Testaments
Im Todesfall soll der Ehepartner finanziell abgesichert sein. Das wünschen sich viele Ehepaare und erstellen daher ein gemeinschaftliches Testament, auch Berliner Testament genannt. Ohne ein Testament oder einen Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet in der Regel, dass der Ehepartner die Hälfte und die Kinder den Rest des Nachlasses …
Sie lesen gerade: Tücken beim Berliner Testament