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LG Nürnberg-Fürth: Widerrufsbelehrung der Sparkasse Nürnberg fehlerhaft

Bild: LG Nürnberg-Fürth: Widerrufsbelehrung der Sparkasse Nürnberg fehlerhaft
KSR Rechtsanwaltskanzlei
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(openPR) Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 02.03.2016 – 6 O 6071/15 – in einem Verfahren gegen die Sparkasse Nürnberg eine von dieser in einem Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft und einen von einem Bankkunden erklärten Widerruf für wirksam erachtet.

In einem von der Rechtsanwaltskanzlei KSR, Nürnberg, betreuten Verfahren ist das Landgericht Nürnberg der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gefolgt und hat die Belehrung für unzureichend erachtet. Die Sparkasse hat in ihrer Belehrung Angaben als Pflichtangaben benannt, welche für Immobiliarkredite keine Pflichtangaben darstellen.

Daher bestehen für Sparkassenkunden, welche in dieser Form über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind, gute Chancen sich auch heute noch von ihrem häufig hochverzinslichen Darlehen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu lösen und darüber hinaus im Zuge der Rückabwicklung des Darlehens erfolgreich weitere Ansprüche geltend zu machen.

Sparkassenkunden, die mit dem Gedanken spielen, sich von ihrem Darlehen trennen zu wollen, sollten sich daher von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen.

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