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Widerrufsbelehrung der PSD Bank fehlerhaft – Widerruf wirksam

Bild: Widerrufsbelehrung der PSD Bank fehlerhaft – Widerruf wirksam

(openPR) Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einer aktuellen Entscheidung in einem von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, betreuten Verfahren eine von der PSD Bank Nürnberg eG verwendete Widerrufsbelehrung zu einem Darlehensvertrag als fehlerhaft eingestuft und einen Widerruf des Verbrauchers als rechtswirksam erachtet (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urt. v. 20.04.2015 – 6 O 9499/14 - noch nicht rechtskräftig).



Im Falle eines wirksamen Widerrufs kann sich ein Verbraucher von seinem Darlehensvertrag trennen und auf diese Weise die Zahlung weiterer Zinsen oder eines Vorfälligkeitsentgeltes vermeiden. Er muss lediglich das Darlehen zurückzahlen. Die Ausübung des Widerrufs ist insbesondere angesichts der aktuell niedrigen Zinsen in vielen Fällen wirtschaftlich ausgesprochen günstig, da eine Umschuldung zu oftmals weitaus besseren Konditionen vorgenommen werden kann und daher Verbraucher im Einzelfall mehrere Tausende Euro ersparen können. Sogar im Falle bereits zurückgezahlter Darlehen kommt ein Widerruf noch in Betracht. Bankkunden können daher auch bereits erbrachte Vorfälligkeitsentschädigungen im Zuge der Ausübung des Widerrufsrechts zurückverlangen.

Voraussetzung für einen Widerruf auch nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von zwei Wochen ist die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung.

Die Erfahrung nach Prüfung mehrerer Hundert Widerrufsbelehrungen unterschiedlicher Banken und Sparkassen zeigt, dass 90 % der von Banken und Sparkassen in der Vergangenheit verwendeten Belehrungen fehlerhaft sind und daher ein Widerruf auch heute noch in Betracht kommt, da im Falle einer fehlerhaften Belehrung dem Kunden grundsätzlich ein ewiges Widerrufsrecht zusteht, kann Rechtsanwalt Reulein, der zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist, aus seiner täglichen Praxis berichten.

Im vorliegenden Fall stellte das Landgericht Nürnberg-Fürth die Wirksamkeit des Widerrufs fest und verurteilte die PSD Bank zur Rückzahlung einer bereits erbrachten Vorfälligkeitsentschädigung.
Es hat die von der PSD Bank verwendete Belehrung im Hinblick auf den Lauf der Widerrufsfrist und die unzureichende Aufklärung über die Widerrufsfolgen für fehlerhaft erachtet. Zudem hält es die Verwendung zweier unterschiedlicher Belehrungen gegenüber dem Verbraucher für geeignet, den Verbraucher nicht hinreichend über sein Widerrufsrecht aufzuklären.

Die Einwände der Bank, die Belehrung sei ordnungsgemäß erfolgt sowie das Widerrufsrecht sei verwirkt bzw. rechtsmissbräuchlich ausgeübt, hat das Landgericht in überzeugender Weise zurückgewiesen.

Diese Entscheidung zeigt, dass es lohnenswert sein kann, die Widerrufsbelehrung eines Verbraucherdarlehensvertrages etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Dies kann bares Geld wert sein. Die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth zeigt, dass ein Widerruf mit gerichtlicher Hilfe erfolgreich durchgesetzt werden kann. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind in vielen Fällen jedoch gar nicht notwendig. Nicht selten erkennen Banken, dass sie sich im Falle eines gerichtlichen Verfahrens dem Risiko der Niederlage aussetzen würden und sind vielfach bereit, ihren Kunden neue Darlehen oder Verlängerungen bestehender Darlehensverträge zu erheblich günstigeren Konditionen anzubieten oder Vergleiche zu schließen, bei denen Kunden unter Zahlung einer teilweise weitaus geringeren Vorfälligkeitsentschädigung als üblich aus ihren Darlehensverträgen ausscheiden können.

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