openPR Recherche & Suche
Presseinformation

MAT-Medienfonds: Beratende Sparkasse zur Rückabwicklung eines MAT-Medienfonds verurteilt

10.08.201113:18 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: MAT-Medienfonds: Beratende Sparkasse zur Rückabwicklung eines MAT-Medienfonds verurteilt

(openPR) Mit Urteil vom 20.07.2011 verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth eine Bayerische Sparkasse zum nahezu vollständigen Schadensersatz.

Der von der Kanzlei Seehofer vertretene Anleger hatte sich im November 2001 an dem Medienfonds der MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project I KG beteiligt, nachdem ihm von den Beratern eine sichere und hohe Verlustzuweisung sowie absolut überschaubare Risiken zugesichert worden waren.



Nachdem der Kläger bei der damaligen Beratung nicht über die an die Sparkasse geflossenen Provisionen aufgeklärt wurde, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth nunmehr die beratende Sparkasse zum nahezu vollständigen Schadensersatz verurteilt. Der Kläger wird so gestellt, als wenn er sich nie an dem MAT Project I Medienfonds beteiligt hätte; dies bedeutet:

Der Kläger erhält sein Eigenkapital abzüglich der geflossenen Ausschüttungen zurück. Im Gegenzug muss die Bank den Fondsanteil übernehmen. Darüber hinaus erhält der Kläger entgangenen Gewinn in Höhe von 4% per anno sowie die bereits an die Finanzbehörden bezahlten Nachzahlungszinsen, welche in Höhe von 6% per anno gefordert wurden. Schließlich wird der Kläger von allen weiteren steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen im Zusammenhang mit der MAT Project I Beteiligung freigestellt; darüber hinaus wurde die Bank zum Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten verurteilt.

Dieses erfreuliche Urteil reiht sich nahtlos in die so genannte Kick-Back-Rechtsprechung (Rechtsprechung wegen der verschwiegenen Provisionen) ein:
Das Landgericht Nürnberg Fürth hat insbesondere zur Begründung des Schadensersatzanspruches ausgeführt, dass dem Beteiligungsprospekt an keiner Stelle entnommen werden kann, dass die beratende Sparkasse als beratende Bank für die Vermittlung der Beteiligung eine Vergütung erhält. Den Einwand der Bank, sie habe sich im Jahr 2001 in einem Rechtsirrtum befunden, da die Kick-Back-Rechtsprechung zum damaligen Zeitpunkt noch nicht aktuell gewesen wäre, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth zurecht zurückgewiesen aufgrund des eindeutigen Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 29.06.2010, Az. XI ZR 308/09. Dort hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass sich eine Bank jedenfalls nach dem Jahr 1990 nicht mehr auf einen solchen Rechtsirrtum berufen kann, da seit entsprechenden Entscheidungen des BGH aus den Jahren 1989 und 1990 diese Aufklärungspflicht über Rückvergütungen erkennbar war.

Mit dieser Entscheidung wird wieder einmal deutlich, dass betroffene Anleger aufgrund der Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) beste Chancen besitzen, Schadensersatzansprüche auch bei "älteren" Kapitalanlagen, insbesondere geschlossenen Fonds durchzusetzen.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer, der dieses Urteil erstritten hat:

Das erfreuliche Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth betraf einen Fall aus dem Jahr 2001. Eine Verjährung aller Ansprüche für Beteiligungen vor dem 01.01.2002 tritt mit aller größter Wahrscheinlichkeit zum 31.12.2011, also Ende diesen Jahres, ein. Betroffene Anleger sollten daher unbedingt ihre 'alten" Kapitalanlagen, die Ihnen von Banken verkauft wurden, auf mögliche Erfolgsaussichten von einem Fachmann überprüfen lassen. Der Grund ist einfach: Hat die Bank die Provision verschwiegen, die sie erhalten hat, sind die geschilderten Erfolgsaussichten gegeben.

Die Kanzlei Seehofer bietet allen betroffenen Anlegern eine kostenfreie Vorprüfung möglicher Ansprüche gegen die beratende Bank an und freut sich auf ihre Kontaktaufnahme.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 561403
 159

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „MAT-Medienfonds: Beratende Sparkasse zur Rückabwicklung eines MAT-Medienfonds verurteilt“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Fachanwaltskanzlei Seehofer

Erfolg im Abgasskandal gegen Mercedes-Benz Group AG
Erfolg im Abgasskandal gegen Mercedes-Benz Group AG
Das Landgericht Stuttgart verurteilt die frühere Daimler AG und jetzige Mercedes-Benz Group AG zum Schadensersatz bei den Fahrzeugen S350 BlueTeck 4Matic sowie GLC Diesel 4Matic. Was sich in den letzten Monaten angedeutet hatte, hat sich nunmehr verdichtet. Der Höhepunkt im Abgasskandal ist bei Mercedes-Benz bzw. der jetzigen Mercedes Benz Group AG noch nicht erreicht. Das Landgericht Stuttgart hat Mercedes mit aktuellem Urteil vom 03.11.2021, Az. 19 O 76/21 zum Schadensersatz verurteilt wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinri…
ATLANTICLUX S. A.: Fast 50% über Rückkaufswert nach Widerspruch
ATLANTICLUX S. A.: Fast 50% über Rückkaufswert nach Widerspruch
Abermals wurde ein Widerspruch wegen fehlerhafter Belehrung gegenüber der früheren ATLANTICLUX Lebensversicherung S. A., der jetzigen FWU Life Insurance Lux S. A. erfolgreich durchgesetzt und zwar in Höhe von knapp 50% (!!) über dem letzten Rückkaufswert. Der von der Fachanwaltskanzlei vertretene Mandant hatte unsere Kanzlei im Dezember 2021 beauftragt. Unsere kostenfreie Vorprüfung ergab, dass Erfolgsaussichten hinsichtlich eines Vorgehens gegen die jetzige FWU Life Insurance Lux S. A. bestehen bei einem im Jahr 1997 abgeschlossenen Lebensv…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Montranus I und II: Weiteres Oberlandesgericht spricht Anlegern Rückzahlung des Eigenkapitals zuBild: Montranus I und II: Weiteres Oberlandesgericht spricht Anlegern Rückzahlung des Eigenkapitals zu
Montranus I und II: Weiteres Oberlandesgericht spricht Anlegern Rückzahlung des Eigenkapitals zu
… Stuttgart hat jetzt auch das Oberlandesgericht München (Urteil vom 24. Januar 2012) einem Anleger eines Montranus Medienfonds Recht gegeben und die Helaba Dublin zur Rückabwicklung der Medienfondsbeteiligung verurteilt. Im Zentrum des Urteils stand einmal mehr die bei den Montranus Fonds I + II für die abzuschließenden Darlehensverträge bzw. Inhaberschuldverschreibungen …
Bild: Landgericht Memmingen verurteilt beratende Sparkasse zum vollständigen SchadensersatzBild: Landgericht Memmingen verurteilt beratende Sparkasse zum vollständigen Schadensersatz
Landgericht Memmingen verurteilt beratende Sparkasse zum vollständigen Schadensersatz
… weitere Wirkung: Das Landgericht Memmingen hat einer von der Kanzlei Seehofer vertretenen Anlegerin mit Urteil vom 16.09.2010 vollständigen Schadensersatz zugesprochen. Das Urteil betraf einen MAT-Medienfonds, nämlich eine Beteiligung an der MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project IV KG. In dem vom Landgericht Memmingen entschiedenen …
Bild: Kenntnis von Agio nicht relevant - Banken müssen über Kick-Backs informierenBild: Kenntnis von Agio nicht relevant - Banken müssen über Kick-Backs informieren
Kenntnis von Agio nicht relevant - Banken müssen über Kick-Backs informieren
… einen geschlossenen Medienfonds flossen. Er hatte 50.000 Euro in den MAT M. & T. Productions GmbH & Co. Projekt I KG gesteckt und verlangte die Rückabwicklung der Beteiligung wegen Falschberatung und so genannter Kick-Backs. Der letztendlich vom OLG anerkannte Schadensanspruch belief sich auf 17.476 Euro - Das Gericht verurteile die Bank zur …
Medienfonds-Anleger müssen weiter bangen – Jetzt auch Hannover Leasing im Visier der Steuerfahnder
Medienfonds-Anleger müssen weiter bangen – Jetzt auch Hannover Leasing im Visier der Steuerfahnder
… vollumfänglich über bestehende Risiken aufzuklären. Entsprechen die gemachten Versprechungen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, kommen grundsätzlich Schadenersatzansprüche in Betracht, die auf Rückabwicklung der jeweiligen Beteiligungen ausgerichtet sind. Im Falle einer Verurteilung müssen dem Anleger sämtliche Aufwendungen ersetzt werden, die im …
Bild: Montranus III: Oberlandesgericht spricht Anlegern Rückzahlung des Eigenkapitals zuBild: Montranus III: Oberlandesgericht spricht Anlegern Rückzahlung des Eigenkapitals zu
Montranus III: Oberlandesgericht spricht Anlegern Rückzahlung des Eigenkapitals zu
… erhalten haben, wurden ihre Kunden regelmäßig nicht informiert. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die nicht informierten Anleger Schadenersatzansprüche gegen die sie beratende Sparkasse durchsetzen. Möchten Sie wissen, wie auch Sie den im Zusammenhang mit ihrer Montranus 3 Medienfonds Anlage erlittenen Schaden reduzieren und ihr …
8. Boll Kinobeteiligungs- GmbH & Co KG u. Montranus 3. Beteiligungs- GmbH
8. Boll Kinobeteiligungs- GmbH & Co KG u. Montranus 3. Beteiligungs- GmbH
… konnte für den geschädigten Anleger im Rahmen eines Vergleichs folgende Lösung erzielt werden: Der von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretene Anleger, der ursprünglich auf Rückabwicklung der gesamten Beteiligung klagte, behält gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages seine Fondsanteile und erhält, falls sich sein steuerlicher Schaden in der Zukunft noch …
Bild: Medienfonds MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project KG: Anspruch auf Schadensersatz prüfenBild: Medienfonds MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project KG: Anspruch auf Schadensersatz prüfen
Medienfonds MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project KG: Anspruch auf Schadensersatz prüfen
Steuervorteile und hohe Renditen – von diesen Versprechungen ist für Anleger der Medienfonds MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project KG nichts geblieben. Im Gegenteil: Statt einem Happy End erlebten die Anleger eher ein Drama mit ihrer Kapitalanlage. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, rät daher, die Anlage auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. „Ein Investment in einen Medienfonds ist nichts anderes als eine Investition in ein Wirtschaftsunternehmen – mit allen Chancen aber a…
CLLB Rechtsanwälte informieren über Medienfonds
CLLB Rechtsanwälte informieren über Medienfonds
… grundsätzlich - jedenfalls sofern die Beratung von einer Bank vorgenommen wurde - über die Rückvergütungen, die hinter dem Rücken des Anlegers an die beratende Bank geleistet wurden, aufzuklären. Zahlreiche Medienfondsbeteiligungen wurden – oft obligatorisch – über ein Darlehen einer kreditgebenden Bank (teilweise) fremdfinanziert. In diesen Fällen …
CLLB Rechtsanwälte reichen Schadenersatzklage in Höhe von € 121.841,44 gegen Comdirect finance AG ein
CLLB Rechtsanwälte reichen Schadenersatzklage in Höhe von € 121.841,44 gegen Comdirect finance AG ein
… über etwaig bestehende Risiken aufzuklären. Entsprechen die gemachten Versprechungen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, kommen grundsätzlich Schadenersatzansprüche in Betracht, die auf Rückabwicklung der jeweiligen Beteiligungen gerichtet sind. Im Falle einer Verurteilung müssen dem Anleger sämtliche Aufwendungen ersetzt werden, die ihm im Zusammenhang …
Bild: Apollo, ALCAS, KGAL, Cinerenta, Hannover Leasing, LHI, Victory, Equity Pictures, Mediastream, BollBild: Apollo, ALCAS, KGAL, Cinerenta, Hannover Leasing, LHI, Victory, Equity Pictures, Mediastream, Boll
Apollo, ALCAS, KGAL, Cinerenta, Hannover Leasing, LHI, Victory, Equity Pictures, Mediastream, Boll
… Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann das Bestehen von Schadensersatzansprüchen aus einer fehlerhaften Anlageberatung gegenüber den Banken überprüfen, sodass bei Vorliegen solcher Ansprüche die Rückabwicklung der Anlage verlangt werden kann, sodass im besten Fall keine Verluste vom Anleger zu tragen sind – dies betrifft im Übrigen auch die …
Sie lesen gerade: MAT-Medienfonds: Beratende Sparkasse zur Rückabwicklung eines MAT-Medienfonds verurteilt