(openPR) Ein Vermieter kündigte eine vermietete Wohnung bereits nach 2 Jahren Mietzeit, um Sie seiner Tochter zu überlassen. Laut Bundesgerichtshof (BGH, Az.:VII ZR 154/14) war die Kündigung zulässig, obwohl der Vermieter schon bei Vertragsabschluss hätte wissen können, dass seine Tochter nach deren einjährigem Auslandsaufenthalt die Wohnung beziehen würde.
Liegt ein Eigenbedarf vor, sollten Vermieter den Ausspruch der Eigenbedarfskündigung einem Rechtsanwalt für Mietrecht überlassen, da eine fehlerhafte oder nicht formgemäße Begründung der Eigenbedarfskündigung das Recht auf Räumung der Mietwohnung entfallen lassen können. Nur eine formgemäße und gut begründete Kündigung des Mietvertrages bei Eigenbedarf kann das Mietverhältnis beenden. Hierbei hilft ein Rechtsanwalt für Mietrecht.







