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Der AUPU e.V. erklärt Ihnen die Rentenberechnung anhand der Rentenformel

(openPR) Berlin, 22.02.2016 - Was genau zahle ich eigentlich in die Rentenkasse? Und was bekomme ich am Ende für eine Rente dabei raus?
Der Pflichtbeitrag, den man als Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, findet man entsprechend auf der Gehaltsabrechnung und diesen Beitrag zahlt ihr Arbeitgeber ebenfalls in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Wenn also beispielsweise 500,- Euro auf Ihrem Lohnzettel stehen, bekommt die Rentenversicherung 1000,- Euro, jeweils 500,- Euro von Ihnen und 500,- Euro von Ihrem Arbeitgeber. Wie hoch Ihre Rente letztendlich wird, hängt von mehreren Faktoren ab, welche auch in die gesetzlich festgelegte Rentenformel einfließen.


Als ersten Faktor sind hier die Entgeltpunkte zu nennen. Sie spiegeln das Verhältnis zwischen Ihrem Gehalt und dem Durchschnittseinkommen wieder. Verdienen Sie demnach immer genau so viel wie der Durchschnitt, sammeln Sie genau einen Entgeltpunkt pro Arbeitsjahr. Verdienen Sie doppelt so viel, gäbe es zwei Entgeltpunkte. Der Zugangsfaktor, welcher genau bei 1 liegt, spielt als nächstes eine Rolle. Diesen Zugangsfaktor erhalten Sie, wenn Sie bis zu Ihrem gesetzlich festgelegten Rentenalter arbeiten. Arbeiten Sie länger, erhöht sich der Wert und auch Ihre Rente. Der Rentenartfaktor jedoch ist nie höher als 1, denn er gilt für die Altersrente, aber auch für die Berufsunfähigkeit. Bei den unterschiedlichen Witwen- und Waisenrenten liegt der Faktor unter 1. Sind Sie am Ende Ihres Berufslebens werden Ihre Entgeltpunkte und die anderen Faktoren mit dem Rentenwert, der aktuell bei knapp 30 Euro liegt und im Osten etwas niedriger ist, multipliziert. Wachsen die Löhne, wächst auch der Rentenwert. Dann gibt es noch seit 2005 den Nachhaltigkeitsfaktor, welcher das Verhältnis von Arbeitnehmern und Rentnern wiederspiegelt. Zusammenfassend können wir also festhalten, dass die Höhe Ihrer Rente von der Höhe Ihres Gehalts, der Anzahl Ihrer Arbeitsjahre, der Entwicklung des Lohnniveaus und dem Verhältnis von Rentnern und Beitragszahlern abhängt. Vergessen Sie auch nicht, dass die Inflation noch den tatsächlichen Wert beeinflusst. Kann man das alles planen bzw. vorhersehen?
Dem stellvertretenden Vorsitzenden des AUPU Versorgungswerkes e.V., Ulrich J. Pfaffelhuber, zeigten diese eng voneinander abhängigen Faktoren und die Eingriffe des Gesetzgebers bereits vor rund 20 Jahren, dass eine zusätzliche Vorsorge unerlässlich ist. Die Zahl der Mitarbeiter, die über den AUPU e.V. für eine Betriebsrente ansparen, steigt seit dem tagtäglich an. Das Versorgungswerk beobachtet heute verstärkt, dass auch noch kurz vor Rentenantritt die Beiträge verdoppelt oder gar verdreifacht werden. Stellen Sie nicht erst kurz vor Ihrem Dienstaustritt fest, dass Ihre Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausreichen wird - sorgen Sie jetzt vor!

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