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ADG weist auf erneutes Rentenminus nach Rentenanpassung 2008 hin

25.06.200814:04 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: ADG weist auf erneutes Rentenminus nach Rentenanpassung 2008 hin
Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. - ADG, München
Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. - ADG, München

(openPR) Die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. - ADG München sieht angesichts einer Inflationsrate von 3% und steigenden Kranken- und Pflegekassenbeiträgen zum 1. Juli 2008 eine erneute Minusrunde für die Rentenempfänger. Nach dem Gesetz zur Rentenanpassung 2008 erhalten die Rentner(innen) zunächst eine Erhöhung um 1,1% brutto. Der im Rentenbescheid in Anhang 1 aufgeführte und für die Rentenberechnung entscheidene aktuelle Rentenwert steigt damit in den alten Bundesländern auf 26,56 Euro und in den neuen Bundesländern auf 23,34 Euro.



Viele der Rentner(innen) werden sich aber bei der Juli-Überweisung trotzdem verwundert die Augen reiben. Der auszuzahlende Betrag ist nämlich gegenüber früher kaum verändert, weil sich pünktlich zur Rentenanpassung die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhöhen. Mindestens 20 Krankenkassen mit Millionen Versicherten erhöhen laut Mitteilung des Bundesversicherungsamtes vom 23. Juni 2008 ihre Beiträge, wodurch der durchschnittliche Beitragssatz aller Kassen erstmals an die Rekordmarke von 15% herankommen dürfte.

Mit den Erhöhungen kündigt sich bereits der Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 an. Der zum 1. November 2008 von der Bundesregierung festzulegende und für alle Krankenkassen geltende einheitliche Beitragssatz wird dann voraussichtlich noch höher liegen. Mit noch weniger Transparenz auf der Ausgabenseite und damit für die Versicherten weiter steigenden Kosten bei weiter sinkenden Leistungen wird sich der Gesundheitsfond also zusätzlich nachteilig auswirken.

Einen Inflationsausgleich sucht man in der Rentenberechnung vergebens. Die vom Statistischen Bundesamt am 23. Juni 2008 mitgeteilte Steigerung der Verbraucherpreise um 2,9% Prozent verstärkt in ihrer Auswirkung auf die Kaufkraft der Rentner(innen)einkommen den Effekt einer weiteren Minusrunde.

Wer deshalb Widerspruch gegen den Bescheid zur Rentenanpassung 2008 einlegen will, sollte dies innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe tun. Dazu kann der auf der Internetseite der ADG www.adg-ev.de abgedruckte Musterwiderspruch verwendet werden.
Die Bescheide zur Rentenanpassung werden voraussichtlich im Juni oder Juli 2008 vom Rentenversicherungsträger verschickt.

Da davon auszugehen ist, dass die DRV die Widersprüche abweist, wird die ADG in Kürze auch einen Textentwurf für eine Klageschrift zur Verfügung stellen.

Zur Vermeidung weiterer Rentenkürzungen fordert die ADG neben der dauerhaften Aussetzung des Riesterfaktors und der generellen Abschaffung des Nachholfaktors eine Anpassungsformel, welche den Inflationsausgleich sicherstellt.
Die Rentner(innen) dürfen nicht weiter von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden.

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