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Rentenbescheid 2018 – Neugestaltung der vierte Streich: Rentenbescheid kürzer und neu sortiert

26.02.201812:23 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Rentenbescheid 2018 – Neugestaltung der vierte Streich: Rentenbescheid kürzer und neu sortiert

(openPR) Die Deutsche Rentenversicherung hat in einem Newsletter über weitere Veränderungen beim Rentenbescheid informiert. Der Rentenbescheid soll kürzer und die Anlagen zum Rentenbescheid neu sortiert werden.

Im Jahr 2015 hat die Deutsche Rentenversicherung begonnen, die Rentenbewilligungsbescheide neu zu gestalten. Ziel war es, den Rentenbescheid übersichtlicher und verständlicher zu machen. Im Vergleich zur früheren Gestaltung wurden zunächst die bisher nummerierten Anlagen nur noch mit Bezeichnungen benannt, die den Inhalt der jeweiligen Anlage zum Rentenbescheid darstellen sollen.



In einem zweiten Schritt wurden ab 2016 die Anlagen teilweise neu strukturiert und Inhalte verschiedener Anlagen zusammengefasst. Wichtige Regelungen wurden im Rentenbescheid weiter vorn dargestellt.

Im dritten Schritt wurden ab 2017 weiter redaktionelle Änderungen vorgenommen. Im Wesentlichen wurden hier die Anlagen zur Darstellung der Einkommensanrechnung in einer Anlage zusammengefasst. In einigen Anlagen wurden zusätzliche Erläuterungen aufgenommen.

Der vierte Streich – Neuordnung der Anlagen zum Rentenbescheid

Als wären die Rentenberechtigten durch die fortwährenden Neugestaltungen nicht schon genug verunsichert, werden nun ab 2018 die Anlagen zum Rentenbescheid neu sortiert. Bereits die zurückliegenden Änderungen haben dazu geführt, dass viele Rentner den Überblick über den Inhalt des Rentenbescheides gänzlich verloren haben. Werden nun schon wieder die ohnehin nur noch schwer zu überblickenden Anlagen nochmals neu sortiert, stellt sich die Frage, ob die Deutsche Rentenversicherung damit nicht über das Ziel einer besseren Verständlichkeit hinausschießt.

Berechnungsanlagen zum Rentenbescheid entfallen

Noch schwerer wiegt hingegen die Verkürzung der Rentenbescheide. Was auf den ersten Blick gut gedacht erscheint, nämlich den Rentenbescheid kurz und knapp zu halten, kann bei genauerem Hinsehen genau das Gegenteil bewirken. Die Verkürzung soll nämlich dadurch erreicht werden, dass bestimmte Anlagen dem Rentenbescheid nicht mehr standardmäßig beigefügt werden. Wer einen vollständigen und damit nachvollziehbaren und ausreichend begründeten Rentenbescheid in seinen Händen halten will, muss sich die entsprechenden Anlagen nachträglich anfordern.

Problematisch erscheint insbesondere, dass gerade die Anlagen über die Ermittlung der Entgeltpunkte entfallen sollen. Die Ermittlung der Entgeltpunkte und damit des Faktors der Rentenformel, der auf der individuellen Versicherungsbiografie beruht, ist damit selbst für interessierte Laien kaum mehr nachvollziehbar.

Weitere Änderungen stehen bevor. Es bleibt zu hoffen, dass sich diese nicht weiter zu Lasten der Nachvollziehbarkeit der Rentenberechnung im Rentenbescheid auswirken.

Rentenbescheid vom Rentenberater prüfen lassen

Vor dem Hintergrund der voranschreitenden Neugestaltung der Rentenbescheide gilt umso mehr, dass jeder Rentenbescheid einem gerichtlich registrierter Rentenberater zur unabhängigen und sachgerechten Prüfung vorgelegt werden sollte. Nur der auf das Rentenrecht spezialisierte Rentenberater kann auch jeden noch so unübersichtlichen Rentenbescheid und die Rentenberechnung zuverlässig und rechtssicher prüfen. Werden Fehler festgestellt darf ein Rentenberater die Interessen seiner Mandanten außergerichtlich in Widerspruchsverfahren und auch gerichtlich vertreten.

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