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Kleinanlegerschutzgesetz schützt Anleger nicht vor jedem Risiko

29.01.201619:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Kleinanlegerschutzgesetz schützt Anleger nicht vor jedem Risiko
Rechtsanwältin Jessica Gaber, Kanzlei Cäsar-Preller.
Rechtsanwältin Jessica Gaber, Kanzlei Cäsar-Preller.

(openPR) Im vergangenen Sommer ist das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten. Durch das Gesetz soll der Verbraucherschutz für Anleger, die am sog. grauen Kapitalmarkt investieren, verbessert werden. Denn die unregulierten Produkte des grauen Kapitalmarkts sorgten in der Vergangenheit immer wieder für Negativ-Schlagzeilen und handfeste Anlegerskandale.



Durch das Kleinanlegerschutzgesetz werden die Produkte des grauen Kapitalmarkts stärker reguliert und mehr Transparenz für den Anleger geschaffen. Auch Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen oder sog. Direktinvestments unterliegen seit vergangenem Juli der Prospektpflicht. Um schneller auf Entwicklungen reagieren zu können, die die Kapitalanlage negativ beeinflussen können, müssen die Emissionsprospekte alle zwölf Monate aktualisiert werden. Neu ist auch, dass die Anleger ein sog. Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) erhalten müssen. Die auffälligste Änderung für die Verbraucher ist, dass das Informationsblatt einen deutlichen Hinweis auf das Verlustrisiko enthalten muss.

„Fehlt ein entsprechender Hinweis auf die Risiken, ist das für die Verbraucher schon ein deutlicher Warnhinweis“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Grundsätzlich sollten die Anleger weiter wachsam sein. Denn absoluten Schutz kann das Kleinanlegerschutzgesetz natürlich nicht bieten. Zwar wurden die Kompetenzen der Finanzaufsicht BaFin gestärkt und Prospekte müssen bei ihr hinterlegt werden. Allerdings prüft die BaFin nur, ob der Prospekt die nötigen Angaben enthält und nicht etwa, ob das Geschäftsmodell auch plausibel ist und für die Anleger nach Möglichkeit hohe Renditen abwirft. „Daher werden Anleger nach wie böse Überraschungen erleben. Aber auch dann besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten und u.a. Ansprüche auf Schadensersatz zu prüfen“, so Rechtsanwältin Gaber.

Häufiger Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche ist auch eine fehlerhafte Anlageberatung. Die Beweislast für eine Falschberatung trägt allerdings der Anleger. Auch dies wurde durch das Kleinanlegerschutzgesetz nicht geändert.

Der Verbraucherschutz wurde zwar durch das Kleinanlegerschutzgesetz erhöht, Risiken für die Anleger sind aber dennoch geblieben. Auch betrügerische Machenschaften wird es wohl nach wie vor geben. „Für Anleger gilt daher, bei Problemen mit ihrer Geldanlage juristischen Rat einzuholen. So konnten Verluste schon oft abgewendet oder zumindest minimiert werden“, sagt Rechtsanwältin Gaber.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

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