openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft

Bild: Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft
Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Am 10. Juli 2015 ist das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz hat für Anbieter von Vermögensanlagen neue Pflichten eingeführt.

So wurde die Prospektpflicht konkretisiert und erweitert. Zudem müssen die Anbieter fortan mehr Angaben zu personellen Verflechtungen machen und dem Markt bestimmte Informationen auch nach der Beendigung des öffentlichen Angebots mitteilen. Darüber hinaus hat das Gesetz eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten für Vermögensanlagen eingeführt und die Rechnungslegungspflichten verschärft. Ferner hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zusätzliche Kompetenzen erhalten. Sie kann nun zum Beispiel den Vertrieb bestimmter Produkte einschränken oder sogar ganz verbieten, die Bilanzen von Unternehmen des Graumarkts prüfen und Maßnahmen auf ihrer Homepage veröffentlichen, die sie gegen Marktteilnehmer getroffen hat, so dass Anleger gewarnt werden.

Rechtsanwalt Dr. Klass meint hierzu: "Dadurch, dass die BaFin nun Finanzinstrumente und bestimmte Finanzpraktiken beschränken oder sogar verbieten kann, wenn diese Bedenken für den Anlegerschutz aufwerfen, wurde der Verbraucherschutz ganz erheblich gestärkt!"

Mehr Informationen: www.forum-anlegerschutz.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 871411
 514

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Dr. Klüver Dr. Klass Zimpel & Kollegen

Bild: Erfolgreiche Klage im Abgasskandal - VW-Fahrerin bekommt Geld zurückBild: Erfolgreiche Klage im Abgasskandal - VW-Fahrerin bekommt Geld zurück
Erfolgreiche Klage im Abgasskandal - VW-Fahrerin bekommt Geld zurück
Abgasmanipulationen, Wertverlust, drohende Fahrverbote – Dieselfahrer haben es seit dem VW-Abgasskandal alles andere als leicht. Allerdings bestehen aufgrund der Abgasmanipulationen gute Aussichten, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Traunstein vom 18. Mai 2018. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte die Klägerin einen VW Tiguan TDI für rund 18.500 Euro gekauft und zum Teil über die Volkswagen Bank finanziert. Da das Fahrzeug von den Abgasmanipulationen be…
Bild: Interessengemeinschaft – Falsches Spiel mit Anlegern?Bild: Interessengemeinschaft – Falsches Spiel mit Anlegern?
Interessengemeinschaft – Falsches Spiel mit Anlegern?
Das Wort "Anlegeranwalt" bekommt in diesen Tagen ein seltsames Geschmäckle. Einige schnell aus dem Boden gestampfte Interessengemeinschaften - aufgestellt durch Anlegerschutz-Rechtsanwälte oder bestehende Vermittlergruppen - geraten zunehmend in den Verdacht, einem nicht ganz sauberen Ziel zu dienen. Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus München, ist der Meinung, dass ein Großteil der aktuellen Schutzgemeinschaften auf Basis "krummer Deals" zwischen Vermittlern und angeblichen Verbraucheranwälten zusammen kommt. Dr.…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Kleinanlegerschutzgesetz schützt Anleger nicht vor jedem RisikoBild: Kleinanlegerschutzgesetz schützt Anleger nicht vor jedem Risiko
Kleinanlegerschutzgesetz schützt Anleger nicht vor jedem Risiko
Im vergangenen Sommer ist das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten. Durch das Gesetz soll der Verbraucherschutz für Anleger, die am sog. grauen Kapitalmarkt investieren, verbessert werden. Denn die unregulierten Produkte des grauen Kapitalmarkts sorgten in der Vergangenheit immer wieder für Negativ-Schlagzeilen und handfeste Anlegerskandale. Durch …
Bild: Kleinanlegerschutzgesetz mit Übergangsvorschriften für Kapitalanlagen ausgebende UnternehmenBild: Kleinanlegerschutzgesetz mit Übergangsvorschriften für Kapitalanlagen ausgebende Unternehmen
Kleinanlegerschutzgesetz mit Übergangsvorschriften für Kapitalanlagen ausgebende Unternehmen
Das Kleinanlegerschutzgesetz soll zum 01. Juli 2015 in Kraft treten ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) und enthält für Vermögensanlagen, Nachrangdarlehen und partiarische Nachrangdarlehen eine halbjährige Übergangsfrist. Bereits vor dem 01. Juli 2015 emittiertes und an den Kapitalmarkt gebrachtes Nachrangkapital darf auch weiterhin bis zum 31. Dezember …
Bild: Lignum Sachwert Edelholz AG: Anleger weiter im UnklarenBild: Lignum Sachwert Edelholz AG: Anleger weiter im Unklaren
Lignum Sachwert Edelholz AG: Anleger weiter im Unklaren
… "Nobilis Vita" verboten, weil für die Produkte nicht die notwendigen Emissionsprospekte vorgelegt wurden. Wenig später folgte der Insolvenzantrag. Nach dem Kleinanlegerschutzgesetz unterliegen derartige Kapitalanlagen seit Sommer 2015 einer Prospektpflicht. Auch den Anlageberatern hätte bewusst sein müssen, dass die entsprechenden Prospekte nicht vorlagen …
Bild: Kleinanlegerschutzgesetz: Mehr Verbraucherschutz und höhere Anforderungen an FinanzdienstleisterBild: Kleinanlegerschutzgesetz: Mehr Verbraucherschutz und höhere Anforderungen an Finanzdienstleister
Kleinanlegerschutzgesetz: Mehr Verbraucherschutz und höhere Anforderungen an Finanzdienstleister
Ob Prokon, S&K, Infinus oder andere – die jüngsten Anlegerskandale sind noch in bester Erinnerung. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz, das der Bundestag am 23. April 2015 verabschiedete, soll derartigen Auswüchsen des sog. grauen Kapitalmarkts ein Riegel vorgeschoben werden. „Unseriöse Anbieter von Finanzprodukten sollen so im Sinne des Verbraucherschutzes …
Bild: Kritik am KleinanlegerschutzgesetzBild: Kritik am Kleinanlegerschutzgesetz
Kritik am Kleinanlegerschutzgesetz
"Jede Medaille hat zwei Seiten" - interpretiert Rechtsanwalt Andreas W. Tilp das neue Kleinanlegerschutzgesetz, das mehr Sicherheit für die bringen soll, die sich nicht richtig wehren können und deren Kapital in Menge dafür gesorgt hat, dass sich in den vergangenen Jahren Vermittler und dubiose Anbieter von unsicheren oder gar betrügerischen Kapitalmarktprodukten …
Freunde von PROKON: Rahmenbedingungen für Energiewende verbessern
Freunde von PROKON: Rahmenbedingungen für Energiewende verbessern
… erneuerbare Energien zu fördern. Stattdessen drohen aus Berlin neue bürokratische und finanzielle Hemmnisse durch den vorliegenden Entwurf für ein angebliches „Kleinanlegerschutzgesetz“, unter Fachleuten auch "Lex Prokon" genannt. Deckelungen des Windkraftausbaus und teure bürokratische Hürden beim Bürgerinvestment bremsen die Energiewende aus. Durch …
Michael Oehme, Schweiz: Deutscher Bundestag verabschiedet Kleinanlegerschutzgesetz
Michael Oehme, Schweiz: Deutscher Bundestag verabschiedet Kleinanlegerschutzgesetz
Wie das Kleinanlegerschutzgesetz groß raus kommt St. Gallen, 11.05.2015. Der graue Kapitalmarkt hat in den vergangenen Jahren einen Imageschaden erlitten. Tausende Kleinanleger haben ihre Ersparnisse verloren und die Liste der Finanzdienstleister, die ihre windigen Versprechen nicht gehalten haben, ist lang. Nun hat der Deutsche Bundestag das sogenannte …
Bild: WKZ Wohnkompetenzzentren: Schreit Crowdinvesting nach mehr Verbraucherschutz?Bild: WKZ Wohnkompetenzzentren: Schreit Crowdinvesting nach mehr Verbraucherschutz?
WKZ Wohnkompetenzzentren: Schreit Crowdinvesting nach mehr Verbraucherschutz?
Lässt sich der Ausnahmetatbestand für „Schwarmfinanzierungen“ von Immobilien begründen? Ludwigsburg, 18.05.2017.„Ohne Diskussion soll das Kleinanlegerschutzgesetz Verbraucher schützen. Insofern ist die Frage auch erlaubt, inwieweit Schwarmfinanzierungen, das sogenannte Crowdinvesting oder Crowdfunding, von Immobilien hiervon weitgehend ausgenommen …
Bild: Lignum Sachwert Edelholz AG: gute KlagechancenBild: Lignum Sachwert Edelholz AG: gute Klagechancen
Lignum Sachwert Edelholz AG: gute Klagechancen
… die den Erwerb der Lignum-Produkte empfohlen haben. Bemerkenswert sind die Ereignisse, die der Insolvenz vorausgingen. Ab dem 10. Juli 2015 trat das neue Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft. Dieses erweiterte die Pflichten zur Erstellung von Emissionsprospekten. Konkret mussten erstmals auch für Anlagen wie die Nobilis-Produkte ein Emissionsprospekt erstellt …
Bild: MCM Investor Management AG über das KleinanlegerschutzgesetzBild: MCM Investor Management AG über das Kleinanlegerschutzgesetz
MCM Investor Management AG über das Kleinanlegerschutzgesetz
Das Bundeskabinett hat das vom Bundesfinanzministerium ausgearbeitete Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen Magdeburg, 26.11.2014. Die Bundesregierung reagiert auf die Missstände des sogenannten Grauen Kapitalmarkts. So soll das Kleinanlegerschutzgesetz die Vermögensanlagen stabiler machen und Anleger vor bösen Überraschungen schützen. Unterdessen wird …
Sie lesen gerade: Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft