openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Mindestlohn: Lockerung der Dokumentationspflichten

28.01.201611:13 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Zum 1. August 2015 wurden die straffen Dokumentationspflichten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) geändert. Ist nun plötzlich alles besser oder entstehen neue Probleme?

Seit Beginn 2015 besteht das „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“, kurz das Mindestlohngesetz (MiLoG), als Ergebnis einer jahrelangen öffentlichen Debatte in Deutschland. „Schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zeigten die Arbeitgeberverbände und mittelständischen Unternehmen die Schwierigkeiten in der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben auf“, kommentiert Ecovis-Steuerberater Marcus Büscher. Sie fürchteten insbesondere den hohen Verwaltungsaufwand und den Wegfall ihrer Flexibilität. Die Einführung des MiLoG bestätigte diese Befürchtungen. Nach wohl intensiver Überzeugungsarbeit zeigte sich das Arbeitsministerium nun zu „sinnvollen Flexibilisierungen“ des Gesetzes bereit und erließ eine neue Verordnung zu den Dokumentationspflichten des MiLoG, die am 1. August 2015 in Kraft trat. Die Dokumentationspflichten sollten damit gelockert werden. Auch wurde eine eindeutige Klärung der Anwendungsbereiche der sogenannten Auftraggeberhaftung im Halbjahresbericht des Arbeitsministeriums zum Mindestlohn angekündigt. Bekanntlich ist im MiLoG derzeit eine Haftung für Auftraggeber von Subunternehmern verankert, wonach diese für Verstöße gegen das MiLoG der beauftragten Subunternehmer haften. Die wohl beabsichtigte Rechtssicherheit ist damit zu diesem Punkt aber noch lange nicht erreicht.



Die wichtigsten Änderungen
Die Dokumentationspflichten erforderten bisher bei einem verstetigten regelmäßigen Monatsentgelt bis 2.958 Euro brutto, dass Beginn und Ende der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer genau aufgezeichnet werden sollten. Die neue Verordnung zu den Dokumentationspflichten sieht dabei nun im Wesentlichen die folgenden neuen Regelungen vor:
o Die Dokumentationspflicht entfällt, sofern ein monatliches Bruttogehalt über 2.000 Euro über einen Zeitraum von zwölf Monaten nachweislich regelmäßig gezahlt wurde.
o Kein Wegfall der Mindestgrenze von 2.958 Euro bei Saisonarbeitern in der Land- und Forstwirtschaft wegen des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags.
o´Befreit von der Dokumentationspflicht sind Ehegatten, Kinder, Eltern und eingetragene Lebenspartner des Arbeitgebers.
Diese Änderungen wurden von den Kritikern wie der CDU/CSU, Arbeitgeberverbänden und mittelständischen Unternehmen mit Lob begrüßt.

Die Crux mit der Auftraggeberhaftung
Unverändert bleibt allerdings die höchst umstrittene Auftraggeberhaftung für Unternehmen, die Subunternehmen beauftragen, die dann gegen Dokumentations- bzw. Meldepflichten verstoßen oder gar den Mindestlohn nicht ordnungsgemäß zahlen. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer bezeichnete diese Haftung als „unverhältnismäßig und impraktikabel“. Erstrebenswert wäre wohl eine Begrenzung der Haftung auf Vorsatz und Fahrlässigkeit. „Mit der derzeitigen Gesetzeslage rutscht ein Unternehmen schnell ungewollt in die Haftung“, sagt Isolde Tuschling, Rechtsanwältin bei Ecovis. Eine genaue Definition existiert für den Anwendungsbereich der Auftraggeberhaftung übrigens bislang nicht. Die Arbeitsministerin kündigte hierzu Absprachen mit dem Bundesfinanzministerium an, um bald eine Interpretationshilfe bieten zu können. Gesetzesänderungen seien jedoch vorerst nicht geplant. Zwar gibt es erste Gerichtsurteile, die sich mit der Materie befassen und die eine Orientierung bieten, umfassend und einheitlich sind diese jedoch nicht. Dabei können Verstöße gegen das Mindestlohngesetz empfindliche Sanktionen herbeiführen. Wer der Dokumentationspflicht nicht angemessen nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und zahlt bis zu 30.000 Euro Strafe. Eine Nichtzahlung des Mindestlohns trotz gesetzlicher Pflicht oder bei Nichtzahlung des Mindestlohns durch einen beauftragten Subunternehmer, von der der Auftraggeber wusste oder fahrlässig nicht wusste, wird sogar mit bis zu 500.000 Euro geahndet.

Auf einem gutem Weg
Die neue Verordnung der Dokumentationspflichten ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, allerdings besteht auch weiterhin Änderungsbedarf. Anstatt die Dokumentationspflichten zu erleichtern, führt die Verordnung vielmehr zu einer Verkomplizierung. Die Chance, das unklare Feld der Auftraggeberhaftung genauer zu regeln, wurde zunächst einmal vertan. Bei Verständnisfragen verweist das Arbeitsministerium gern auf die Mindestlohnhotline. Doch diese ist seit Einführung des MiLoG hoffnungslos überfordert. „Auch können die Mitarbeiter der Hotline nicht jeden Sachverhalt genau erfassen oder gar eine juristische Beratung durchführen“, macht Elisabeth Stieberger, Steuerfachwirtin bei Ecovis, aufmerksam. Um den empfindlichen Strafen zu entgehen, muss das MiLoG aber zwingend beachtet werden, um als Unternehmer nicht zur Kasse gebeten zu werden.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 888348
 725

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Mindestlohn: Lockerung der Dokumentationspflichten“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis und RTS gründen Gemeinschaftsunternehmen
Ecovis und RTS gründen Gemeinschaftsunternehmen
Zum 1. September 2016 gründen Ecovis und die Steuerberatungsgesellschaft RTS ein Gemeinschaftsunternehmen. Die „ECOVIS RTS Ostwürttemberg Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG“ mit Sitz in München/Stuttgart soll die Präsenz von RTS und Ecovis in der wirtschaftsstarken Region Ostwürttemberg ausbauen. Erst im Februar hatten Ecovis, eines der weltweit führenden Beratungsunternehmen für den Mittelstand, und die in Baden-Württemberg beheimatete RTS Steuerberatungsgesellschaft ihre enge Zusammenarbeit angekündigt. Gemeinsames Ziel ist es, die …
Stiftungen für die Nachfolgeregelung: Ein Fundament für die Zukunft
Stiftungen für die Nachfolgeregelung: Ein Fundament für die Zukunft
Die Errichtung einer Familien- oder Unternehmensstiftung ermöglicht es, das Vermögen und den Betrieb dauerhaft abzusichern. Zur zielgenauen Ausgestaltung gehört allerdings eine gründliche Vorbereitung. Im Zuge einer Nachfolgeregelung gibt es viele Handlungsalternativen, aber auch Risiken. Streit in der Familie, Abfindungen oder die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen können zu betrieblichen Liquiditätsengpässen führen und sogar den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Vor besonderen Herausforderungen stehen Eigentümer, wenn sich in der …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Mindestlohn in der Arztpraxis – was Sie ab dem 01.01.2015 beachten müssenBild: Mindestlohn in der Arztpraxis – was Sie ab dem 01.01.2015 beachten müssen
Mindestlohn in der Arztpraxis – was Sie ab dem 01.01.2015 beachten müssen
… des Mindestlohngesetzes kommen die maschinelle Zeiterfassung oder entsprechende manuelle Aufzeichnungen in Betracht. Arbeitgebern geringfügig Beschäftigter, die ihren Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten zukünftig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise nachkommen, handeln ordnungswidrig. Ihnen droht ein …
Bild: MiLoG in Agentursoftware und ProjektmanagementsoftwareBild: MiLoG in Agentursoftware und Projektmanagementsoftware
MiLoG in Agentursoftware und Projektmanagementsoftware
… kontrollieren. Daraus ergibt sich die Verpflichtung zur Dokumentation für alle Beteiligten (Stand 28.2.2015 bis max. 2.958.- EUR brutto pro Monat) aus der Mindestlohn-dokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV). Dokumentiert werden muss die Uhrzeit des Arbeitsbeginns sowie die Uhrzeit des Arbeitsendes. Unter Abzug der gesamten Pausenzeit ist die geleistete …
Bild: Zum 1. Januar 2015 tritt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland in KraftBild: Zum 1. Januar 2015 tritt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland in Kraft
Zum 1. Januar 2015 tritt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland in Kraft
… Haftung des Generalunternehmers besteht unabhängig von seiner Kenntnis über mögliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Das Mindestlohngesetz begründet zudem umfassende Dokumentationspflichten der Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigten, sogenannten Minijobbern (regelmäßiges Monatsgehalt von maximal € 450,00) sowie von Arbeitgebern in bestimmten …
Bild: Neuerungen auf dem Arbeitsmarkt und im Arbeitsrecht 2018Bild: Neuerungen auf dem Arbeitsmarkt und im Arbeitsrecht 2018
Neuerungen auf dem Arbeitsmarkt und im Arbeitsrecht 2018
… betreffen z.B. die Offenlegung aller geplanten Maßnahmen gegenüber den Mitarbeitern. Auch beim Umgang mit Kunden- und Mitarbeiterdaten sind nun weitreichendere Vorschriften und Dokumentationspflichten zu beachten. Zum ersten Januar 2018 tritt ein neues Gesetz zum Mutterschutz in Kraft. Es bedeutet eine deutliche Ausweitung der bisherigen Regelungen. …
ZVOB fordert bundesweit einheitlichen Mindestlohn für Bauwirtschaft von 8,50 Euro
ZVOB fordert bundesweit einheitlichen Mindestlohn für Bauwirtschaft von 8,50 Euro
Berlin, 17.07.2009. Anlässlich der Einigung im Maler- und Lackiererhandwerk auf einen bundesweit gültigen Mindestlohn von 9,50 Euro fordert der Zweckverbund Ostdeutscher Bauverbände e.V. (ZVOB) einen einheitlichen Mindestlohn für die gesamte Baubranche. Dieser müsse zunächst für ganz Ostdeutschland einschließlich Berlin gelten, der Mindestlohn West dann …
Stoppt die bürokratische Regulierungswut
Stoppt die bürokratische Regulierungswut
… zeitgleich mit dessen Ankündigung tritt zum Jahresbeginn das Mindestlohngesetz in Kraft“, so Küchenmeister, „ein wahres Bürokratiemonster, insbesondere auch mit seinen Dokumentationspflichten beim Mini-Job, selbst wenn der Stundensatz deutlich über dem Mindestlohn liegt.“ Und auch die vom Arbeitsministerium geplanten Arbeitsschutz­verordnungen führen …
Mindestlohn 2015 - Nichts tun wird teuer - ETL-Gruppe berät kleine und mittelständische Betriebe
Mindestlohn 2015 - Nichts tun wird teuer - ETL-Gruppe berät kleine und mittelständische Betriebe
… sind verunsichert und haben Fragen, beispielsweise welche Schritte unternommen werden müssen oder wie man den neuen, erheblich erweiterten Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten nachkommt. Wie sieht es mit Aushilfen oder freien Mitarbeitern aus? Oder mit Bereitschaftsdiensten? Auch Aushilfen, Mini-Jobbern, Praktikanten, Studenten, nahen Angehörigen …
Bild: Trimble unterstützt Transportunternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zum MindestlohnBild: Trimble unterstützt Transportunternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zum Mindestlohn
Trimble unterstützt Transportunternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zum Mindestlohn
… zu erbringen. „Wir helfen unseren Kunden mit dem neuen Modul für FleetHours dabei, ihren Verwaltungsaufwand auf ein Minimum zu begrenzen und gleichzeitig die Dokumentationspflichten bezüglich des Mindestlohns einzuhalten“, sagt Carsten Holtrup, Vice President Sa-les Europe bei Trimble Transport & Logistics. Lkw-Fahrer, die in oder nach Deutschland …
Bild: Einfache Aufbereitung der Arbeitszeiten nach Mindestlohnvorgaben mit TachoPlusBild: Einfache Aufbereitung der Arbeitszeiten nach Mindestlohnvorgaben mit TachoPlus
Einfache Aufbereitung der Arbeitszeiten nach Mindestlohnvorgaben mit TachoPlus
… Pflicht: Neben allgemeinen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes und speziellen Arbeitsvorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten nehmen durch das Mindestlohngesetz die vorgegebenen Dokumentationspflichten für Fuhrparkinhaber und Fahrpersonal zusätzlich weiter zu. Zur Entlastung tragen professionelle Lösungen wie TachoPlus 2.0 bei, die den kompletten Prozess …
Mindestlohn-Hotline für Arbeitgeber - ETL-Gruppe hilft Betrieben
Mindestlohn-Hotline für Arbeitgeber - ETL-Gruppe hilft Betrieben
… sowie arbeits- und sozialrechtliche Fragen. Beispielsweise welche Schritte unternommen werden müssen oder wie man den neuen, erheblich erweiterten Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten nachkommt. Wie sieht es mit Aushilfen oder freien Mitarbeitern aus? Oder mit Bereitschaftsdiensten? Bei Pflichtverletzungen drohen den Unternehmen hohe Bußgelder. …
Sie lesen gerade: Mindestlohn: Lockerung der Dokumentationspflichten