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MiLoG in Agentursoftware und Projektmanagementsoftware

11.03.201518:40 UhrIT, New Media & Software
Bild: MiLoG in Agentursoftware und Projektmanagementsoftware

(openPR) Spätestens seit dem 1. Januar 2015 grassiert ein neues Kürzel durch die deutsche Landschaft: MiLoG steht für Mindestlohngesetz und bedeutet, dass für Arbeitnehmer und die meisten Praktikanten ein Mindestlohn von 8,50 EUR je Zeitstunde zu vergüten ist. Aktuell ist die Zollverwaltung dafür zuständig, die Einhaltung zu kontrollieren.
Daraus ergibt sich die Verpflichtung zur Dokumentation für alle Beteiligten (Stand 28.2.2015 bis max. 2.958.- EUR brutto pro Monat) aus der Mindestlohn-dokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV). Dokumentiert werden muss die Uhrzeit des Arbeitsbeginns sowie die Uhrzeit des Arbeitsendes. Unter Abzug der gesamten Pausenzeit ist die geleistete Arbeitszeit pro Tag zu dokumentieren – und das sehr kurzfristig.

Genau an dieser Stelle kommt eine Agentursoftware sowie eine moderne Projektmanagementsoftware ins Spiel. Sofern Sie bereits auf die neue Gesetzgebung ausgerichtet ist, muss Sie genau diese Datenhaltung ermöglichen. Zeiterfassung ist ja bereits standardmäßig in den meisten Projektmanagementsoftware und Agentursoftwaretools im Einsatz. Dazu kommt jetzt noch eine Anwesenheitserfassung, die pausenbereinigt als Grundlage für die Verteilung aller Zeiten auf Kostenträger und Kostenstellen herangezogen werden kann und gleichzeitig die gesetzlichen Dokumentationspflichten erfüllt. Bitte beachten Sie darauf, dass Ihre Agentursoftware diese Anforderungen erfüllt.

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