(openPR) Aachen, 31.12.2015. Die Petitionen des Interessenverbands E-Dampfen e. V. (ID 61593) und des Projektes "Petition ProDampf 2015" (ID 61644), welche am 15.10.2015 bzw. am 19.10.2015 dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingegeben wurden, wurden unter einer Leitpetition (ID 61453) zusammengefasst. Dies wurde beiden Initiativen durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags durch Schreiben vom 21.12.2015 mitgeteilt.
Dies bedeutet, dass sämtliche eingereichten Petitionen einer parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Jedoch wurde ausschließlich die Leitpetition 61453 durch den Petitionsausschuss am 23.12.2015 zur öffentlichen Unterstützung veröffentlicht. Nach Auffassung des Petitionsausschusses sind alle drei bekannten Petitionen als "sachgleich" zu betrachten, obwohl Argumentation und Begründung aller dieser bekannten Petitionen sich wesentlich voneinander unterscheiden.
Die Leitpetition 61453 ist als Initiative eines einzelnen Petenten am 07.10.2015 eingereicht worden. Aufgrund eines Mangels in ihrer Begründung entstehen erhebliche Irritationen, die sowohl zu einer mangelnden Unterstützung, als auch zu erheblichen Bedenken in Hinsicht auf das Ergebnis einer parlamentarischen Prüfung führen können. Damit gewährleistet bleibt, dass sämtliche eingereichten Petitionen zur Thematik "E-Zigaretten" möglichst an den Deutschen Bundestag zur Beratung überwiesen werden, muss nunmehr eine sachlich richtige Petition mit einer mangelhaften Begründung unterstützt werden.
Es ist zur Zeit nicht absehbar, ob die mangelhafte Begründung der Petition 61453 in Hinsicht auf das Ergebnis einer parlamentarischen Prüfung Auswirkungen haben wird, die einer Annahme der Bedenken gegen eine strikte Regulierung tabakloser elektronischer Zigaretten entgegen stehen. Dennoch ist, um dem Zweck sämtlicher Petitionen gerecht zu werden, die Petition 61453 zu unterstützen.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_10/_07/Petition_61453.nc.html