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Die Kontroverse um tabaklose elektronische Zigaretten ist nicht nachvollziehbar

11.11.201514:28 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Die Kontroverse um tabaklose elektronische Zigaretten ist nicht nachvollziehbar
Foto: Bundestag Plenarsaal Roland Moritz / flickr.com  (Ausschnitt, Farbanpassung), CC BY-SA 3.0
Foto: Bundestag Plenarsaal Roland Moritz / flickr.com (Ausschnitt, Farbanpassung), CC BY-SA 3.0

(openPR) Die ursprünglich im Jahr 1963 in den USA erfundene "tabaklose elektronische Zigarette" erreicht durch ein im Jahr 2003 patentiertes Verfahren seit ihrer Markteinführung im Jahr 2006 immer weiter wachsende Benutzerzahlen. Im Jahr 2015 wurden weltweit tabaklose elektronische Zigaretten für etwa 2,5 Milliarden Dollar verkauft. Nach Schätzungen aufgrund von Angaben des deutschen Branchenverbands VdeH "dampfen" in Deutschland gegenwärtig mehr als 3 Millionen Benutzerinnen und Benutzer die in vielen Ausführungen verfügbaren Geräte.
Ein nicht von der Hand zu weisender Vorteil sogenannter "E-Zigaretten" ist, dass die tabaklose Variante eine Flüssigkeit (Liquid) erhitzt, und damit ein "Nassdampf" anstatt von Verbrennungsrauch entsteht. Von diesem Nassdampf gehen nach Auffassung vieler Wissenschaftler kaum Gefahren für die Gesundheit aus. Zu den Risiken langfristiger Folgen durch die Benutzung tabakloser elektronischer Zigaretten liegen nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine belastbaren Daten vor.
Eine ähnliche Auffassung wurde seit dem Jahr 2009 mehrmals nachvollziehbar und öffentlich, jedoch in einem anderen Zusammenhang, durch Frau Dr. med. Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im Deutschen Krebsforschungszentrum und des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle in Heidelberg, geäußert.
Nach Schätzungen europäischer Verbraucherverbände benutzen in Europa mehr als 10,5 Millionen Menschen E-Zigaretten. Bekannte und renommierte Mediziner, Toxikologen und Pharmakologen rufen weltweit im Rahmen der Kampagne "M. O. V. E.", einer Kampagne unabhängiger Wissenschaftler, zur "Förderung elektrischer Zigaretten" auf. In Frankreich kritisieren nach Berichten des "Le Figaro" führender Vertreter aus einhundertzwanzig Gesundheitsberufen, unter ihnen Fachärzte für Krebs- und Lungenerkrankungen, die Gesundheitspolitik der französischen Regierung, und fordern eine "Förderung der E-Zigarette".
Staatliche Aufsichtsorgane, wie der britische "Public Health England" und der oberste belgische Gesundheitsrat "Conseil supérieur de la santé", kommen aufgrund der wissenschaftlichen Fakten zu tabaklosen elektronischen Zigaretten bereits zu dem Ergebnis, E-Zigaretten könnten als sinnvolle Alternative zu Tabakprodukten benutzt werden. Eine entsprechend mildere Regulierung von E-Zigaretten und ihrer Verbrauchsmittel könnte dieser Stellungnahme in Belgien folgen, obwohl Belgien bereits seit Jahren strengere Regulierungen als andere EU-Mitgliedsstaaten für den Handel mit tabaklosen elektronischen Zigaretten hat.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt existiert die Erkenntnis bereits seit fast zehn Jahren, "E-Zigaretten" hätten als sogenanntes „Lifestyleprodukt“ das Potenzial, weltweit Tabakerzeugnisse zu verdrängen. Doch erst, wenn Verbrauchern ein Zugang zu sachlichen Informationen und einem angemessen regulierten Markt ermöglicht wird, könnten E-Zigaretten als ein ernsthaftes Mittel zur Bekämpfung bekannter gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch das Rauchen betrachtet werden.
Trotz aller positiven Stimmen lösen die immer beliebter werdenden "Dampfgeräte" heftige, teilweise nur schwer nachvollziehbare, politische Kontroversen aus.

Ideologie und Kuhhandel anstatt vernünftiger Ansätze

Dass E-Zigaretten medizinisch vertretbar sind, bekunden bisher weltweit 339 unterstützende Organisationen, Mediziner, Pharmakologen und Fachleute aus unterschiedlichen medizinischen Fachrichtungen. Auf der deutschsprachigen Internetpräsenz der Organisation M. O. V. E (http://moveorganization.de/) werden die - aus medizinischer Sicht - wichtigsten Gründe für die Benutzung elektronischer Zigaretten genannt.
Dennoch warnen weltweit agierende Institutionen, allen voran die Weltgesundheitsorganisation WHO, vor theoretisch möglichen Risiken durch die Benutzung von E-Zigaretten. Maßgeblich für ständige, stets unbegründet bleibende Meldungen mit weiter Verbreitung im deutschsprachigen Raum ist jedoch auch Dr. Pötschke-Langer als oberste deutsche WHO-Vertreterin im "Kampf gegen Tabakerzeugnisse".
Die Mahnungen der promovierten Humanmedizinerin mit Magister in Germanistik und Geschichte vermitteln trotz allem Nachdrucks nur die Vorstellung einer tatsächlichen Gefahr. Jede nähere Betrachtung ihrer öffentlich verbreiteten Warnungen muss zu dem Ergebnis kommen, dass negative Effekte, akute oder chronische gesundheitliche Beeinträchtigungen oder gar Langzeitfolgen durch elektronische Zigaretten zwar in der Theorie möglich, wissenschaftlich jedoch bislang nicht unbestritten oder sogar gesichert auf einen sachgemäßen Gebrauch von E-Zigaretten zurückgeführt werden können.
Ideologische Warnungen stehen in keiner Relation zu den zahlreichen, bisher wissenschaftlich bewiesenen, positiven Effekten, die eine Benutzung elektronischer Zigaretten sowohl auf die Lebensqualität als auch auf die Gesundheit ehemals rauchender Menschen haben können. Als Beispiel dafür, wie sehr Dr. Pötschke-Langer stoisch einer vernünftigen Betrachtung elektrischer Zigaretten entgegen steht:
Seit der ersten Marktverfügbarkeit elektronischer Zigaretten im Jahr 2006 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt konnte weltweit kein einziger Todesfall und keine chronische Erkrankung gesichert auf einen sachgemäßen Gebrauch tabakloser elektronischer Zigaretten zurückgeführt werden. Im gleichen Zeitraum erkrankten und starben nach Schätzungen aufgrund von Angaben der WHO weltweit etwa 60 Millionen Menschen durch den Konsum von Tabakerzeugnissen. Vertreter der WHO schätzen, dass bis zum Jahr 2050 eine Milliarden rauchende Menschen Opfer ihres Konsumverhaltens werden. Ähnliche Prognosen für Benutzerinnen und Benutzer tabakloser elektronischer Zigaretten sind nicht verfügbar.

Politik wurde falsch beraten

2012 ging die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (B' 90/Die Grünen) davon aus, der Handel mit E-Zigaretten sei illegal. In dieser Auffassung wurde die Ministerin durch Dr. Pötschke-Langer bestärkt, die als Ratschluss nahe legte: "Man sollte bei diesem neuen Produkt, das so massiv auf den Markt drängt, auch aus den Fehlern der Vergangenheit lernen".
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministeriums beauftragte trotz aller Vorbehalte ein Rechtsgutachten über die Bewertung elektrischer Zigaretten in Hinsicht auf den Nichtraucherschutz. Ministerin Steffens ließ die offenbar unbequemen Erkenntnisse aus diesem Rechtsgutachten nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Am 20.11.2014 urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in drei Verfahren auch gegen das Land Nordrhein-Westfalen zugunsten des Handels mit E-Zigaretten.
Dieses deutliche Signal kam zu spät, denn bereits im April 2014 wurde die europäische Tabakrichtlinie 2014/40/EU beschlossen. Und erstmals wird eben durch diese Tabakrichtlinie der Handel mit den vergleichsweise ungefährlichen tabaklosen elektronischen Zigaretten, die mit Tabakerzeugnissen nichts gemeinsam haben, empfindlich und zugunsten des Handels mit Tabakerzeugnissen eingeschränkt.
Darüber hinaus sollen Informations-, Kommunikations- und Handelsverbote europaweit gewährleisten, dass elektronische Zigaretten von einem seit fast 10 Jahren etablierten Markt verdrängt werden. Tabakerzeugnisse selber, das schädliche Gegenstück zu E-Zigaretten, reguliert diese Tabakrichtlinie nur vergleichsweise geringfügig, bleiben diese doch allgegenwärtig und in nur leicht veränderter Aufmachung verfügbar.
An dieser Regulierung wurden Berater pharmazeutischer Konzerne und diverse Institutionen, so auch Dr. Pötschke-Langer, unmittelbar beteiligt. Tabakkonzerne durften vorschriftsmäßig Stellung zu dieser Regulierung nehmen. Stellungnahmen und Kontaktversuche der Verbraucherverbände für die tabaklose elektronische Zigarette, wie etwa dem 2011 gegründeten, deutsch-österreichisch-schweizerischen Verein Interessengemeinschaft E-Dampfen e. V., wurden nach eigenen Angaben jedoch "von den Vertretern der deutschen Regierung komplett ignoriert".

Tabakrichtlinie muss vernünftig und vorausschauend umgesetzt werden

Nach mehreren öffentlichen Aufrufen konnten vermutlich Zehntausende Benutzerinnen und Benutzer von E-Zigaretten durch direkte Korrespondenz mit den Abgeordneten des Europäischen Parlaments augenscheinlich darauf Einfluss nehmen, dass E-Zigaretten europaweit nicht als ein "Arzneimittel" reguliert wurden. Eine europäische Bürgerinitiative für eine vernünftige und vorausschauende Regulierung elektronischer Zigaretten erzielte seit 2013 mehr als 186.000 Unterstützungen.
Und erneut, da die Bestimmungen der Tabakrichtlinie 2014/40/EU kurz vor einer Umsetzung in den deutschen Rechtsrahmen stehen, wird von zahlreichen Verbraucherinnen und Verbrauchern eine vernünftige und vorausschauende Umsetzung der europäischen Überregulierung gefordert. Teil dieser Forderung ist, den Herstellerbetrieben auch weiterhin die Entwicklung technischer Innovationen zu ermöglichen, um den Bedarf an qualitativ ständig verbesserten Geräten auch für zukünftige E-Zigaretten-Nutzer zu decken. Es ist die Befürchtung der Benutzerinnen und Benutzer tabakloser elektronischer Zigaretten, dass es zukünftig keine qualitativ ausreichenden, ähnlich unbedenkliche Alternativen zu nachgewiesenermaßen schädlichen Tabakzigaretten geben wird.

Projekt „Petition ProDampf 2015“

Das Projekt "Petition ProDampf 2015" ist eine unabhängige, gemeinsame Initiative von Verbrauchern, Unternehmern, Verbänden und wissenschaftlichen Experten, die eine angemessene und verhältnismäßige Umsetzung der europäischen Tabakrichtlinie 2014/40/EU in den Rechtsrahmen der Bundesrepublik Deutschland erreichen möchte.
Durch die Unterstützung offizieller Petitionen an den Deutschen Bundestag und an andere öffentliche Institutionen wird auf die unverhältnismäßigen und unangemessenen Einschränkungen hingewiesen, die zwangsläufig die Folge einer Umsetzung der Mindestanforderungen der Richtlinie 2014/40/EU in einen verbindlichen Rechtsrahmen sein werden.
Das Projekt kann durch Teilnahme an einer Petition (https://goo.gl/0m3veb) unverbindlich unterstützt werden. Weitere Informationen zum Projekt sind auf der Aktionsseite des Facebook-Magazins E-Wolke (http://goo.gl/7CQsa0) verfügbar.

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