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Deutsche Biofonds AG: Gerüchte beunruhigen Anleger

28.10.201512:06 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Deutsche Biofonds AG: Gerüchte beunruhigen Anleger

Rund um die Deutsche Biofonds AG brodelt die Gerüchteküche weiter. Anleger zeigen sich zunehmend verunsichert und fürchten angesichts der aktuellen Entwicklungen um ihr Geld.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Spekulationen um die Deutsche Biofonds AG reißen nicht ab. Telefonisch ist das Unternehmen mit Sitz in Hamburg nicht mehr zu erreichen. Der Firmensitz soll inzwischen verwaist sein. Im Internet kursieren Gerüchte, dass Anlegergelder veruntreut worden sein sollen.

Für die Anleger stehen die Alarmzeichen jedenfalls auf Rot. Angesichts der Entwicklung können sich besorgte Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html) besorgten Rechtsanwalt wenden, der die rechtlichen Möglichkeiten prüfen kann.

Die Deutsche Biofonds AG hatte Anleger mit Investitionen in der Türkei, z.B. mit dem Angebot Hydropower VII, geworben. Anleger konnten sich dabei an einem Wasserkraftwerk, Immobilien oder einer Dolomit-Mine beteiligen. Von stabilen und rentablen Investments in nachhaltige Projekte war und ist auf der Homepage des Unternehmens die Rede. Inzwischen drängt sich die Frage auf, welche Investitionen tatsächlich getätigt wurden und ob die Angaben in den Verkaufsprospekten zutreffend sind. Sollte dies nicht der Fall sein, können Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Prospektverantwortlichen geltend gemacht werden.

Schadensersatzansprüche können sich nicht nur gegen die Unternehmensverantwortlichen, sondern möglicherweise auch gegen die Vermittler der Produkte der Deutsche Biofonds AG richten. Denn diese hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufklären müssen. Dazu zählt insbesondere auch das Risiko des Totalverlusts. Erfahrungsgemäß wurden bei der Vermittlung von Kapitalanlagen die Risiken in vielen Fällen gar nicht oder nur unzureichend und verharmlosend erläutert.

Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann auch auf die Erwirkung eines dinglichen Arrests hingearbeitet werden, um Zugriff auf möglicherweise vorhandene Vermögenswerte zu erhalten. Dazu muss aber umgehend gehandelt werden, da dabei das Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gilt.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html

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