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Anleger der Deutsche Biofonds AG geprellt? CLLB helfen!

10.06.201612:09 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Anleger der Deutsche Biofonds AG geprellt? CLLB helfen!

(openPR) Anleger der Deutsche Biofonds AG sind verunsichert: Auch über das Privatvermögen des Initiators wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.

Berlin, 08.06.2016 – Anleger der verschiedenen Ökofonds der Deutsche Biofonds AG, in die bis zu 300 Mio. € investiert wurden, befürchten empfindliche Verluste, nachdem nun auch über das Privatvermögen des Hauptverantwortlichen und Initiators der Deutsche Biofonds AG, Dr. Yaver Demir, das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Gegen den Initiator wird bereits ermittelt wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs zulasten der Anleger.
Nach Angaben der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich werden diese vermehrt von Anlegern der Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG mit der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen diverse Beteiligte betraut. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits eine Vielzahl von Anlegern der Deutschen Biofonds AG und ist seit über 10 Jahren insbesondere im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Rechtsanwältin Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, erklärt: „Aktuell erreichen uns mehrere Hinweise von Anlegern, dass sie vor einer Investition in die Fondsanlagen nicht über bestehende Risiken aufgeklärt wurden. Im eigenen Interesse sollten Anleger nun prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche bestehen. Die Kanzlei bereitet erste Klagen vor.“

Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Aufzuklären ist insbesondere über mögliche Verlustrisiken, das Fehlen eines funktionierenden Zweitmarkts für den Handel der Anlage sowie weitere anlageimmanente Risiken. Lässt sich eine fehlerhafte Aufklärung auch nur in einem Punkt feststellen, so besteht ein Schadensersatzanspruch gerichtet auf Ersatz der tatsächlich getätigten Investition abzüglich etwaiger Ausschüttungen.

Vor dem Hintergrund der dargestellten Handlungsoptionen sollten betroffene Anleger nicht lange zögern und sich an eine im Bereich des Kapital- und Anlagerechts spezialisierte Kanzlei wenden. In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens.

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