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Anleger der Deutsche Biofonds AG fehlerhaft beraten

Bild: Anleger der Deutsche Biofonds AG fehlerhaft beraten
CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
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(openPR) Zahlreiche Anleger der Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG wurden fehlerhaft beraten.

Berlin, 31.03.2016 – Nach Angaben der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich berichten diverse Anleger der Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG, dass sie nicht korrekt über die zahlreichen Risiken der unternehmerischen Beteiligung informiert wurden. CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits betroffene Anleger der Deutsche Biofonds AG.

Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Aufzuklären ist insbesondere über mögliche Verlustrisiken, das Fehlen eines funktionierenden Zweitmarkts für den Handel der Anlage sowie weitere anlageimmanente Risiken.

Lässt sich eine unterlassene oder falsche Risikoaufklärung nachweisen, so besteht gegenüber dem Berater oder der dahinter stehenden Beratungsgesellschaft ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung des gesamten Anlageerwerbs. Der Anleger erhält dann das in die Anlage investierte Kapital abzüglich etwaiger aus der Anlage erlangter Vorteile zurück.

Für betroffene Anleger empfiehlt es sich nun, aktiv zu werden. Es gilt zu prüfen, ob gegenüber Beratern und/oder Prospektverantwortlichen Ansprüche geltend gemacht werden können.

Sollten sich Prospektfehler feststellen lassen, kommen zusätzlich Ansprüche gegen Prospektverantwortliche in Betracht.

Anleger sollten nicht lange zögern und eine auf Kapital- und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung etwaiger Ansprüche beauftragen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens.

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