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Singulus Technologies AG: Anleger sollen über Änderung der Anleihebedingungen entscheiden

21.10.201511:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Singulus Technologies AG: Anleger sollen über Änderung der Anleihebedingungen entscheiden

Die Anleger der Mittelstandsanleihe (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html) der Singulus Technologies AG sind am 29. Oktober zur zweiten Gläubigerversammlung eingeladen. Sie sollen u.a. über Änderungen der Anleihebedingungen entscheiden.



GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die erste Gläubigerversammlung der Zeichner der Anleihe der Singulus Technologies AG Anfang Oktober war nicht beschlussfähig. Am 29. Oktober findet daher die zweite Gläubigerversammlung statt. Im Mittelpunkt stehen die geplanten Änderungen der Anleihebedingungen sowie die Wahl eines gemeinsamen Vertreters aller Anleihegläubiger.

Der gemeinsame Anleihegläubiger soll mit umfassenden Rechten ausgestattet werden. Dazu zählen u.a. die Befugnisse fällig werdende Zinsansprüche bis spätestens zur Fälligkeit der Anleihe zu stunden, die Kündigungsrechte der Anleihegläubiger auszuüben und auf diese vorübergehend zu verzichten. Darüber hinaus sollen die Anleger auch bis zum 31. Dezember 2016 auf ein in den Anleihebedingungen verankertes spezielles Kündigungsrecht verzichten. Unterm Strich sollen die Anleihegläubiger also auf einen großen Teil ihrer Rechte verzichten.

Bevor die Anleger über derart tiefgreifende Änderungen abstimmen, können sie sich rechtlichen Rat bei einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt holen. Dieser kann die Konsequenzen aus den geplanten Änderungen aufzeigen und auch weitere rechtliche Möglichkeiten aufzeigen. Dazu gehört auch zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Anleihe gekündigt werden kann oder ob möglicherweise auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beratung hätten den Anlegern auch die Risiken ihrer Geldanlage umfassend aufgezeigt werden müssen. Darüber hinaus müssen auch die Angaben in den Verkaufsprospekten vollständig und wahrheitsgemäß sein, so dass die Anleger in die Lage versetzt werden, sich ein möglichst genaues Bild von der Kapitalanlage, von ihren Chancen aber auch von ihren Risiken zu machen.

Die Singulus-Anleihe (ISIN DE000A1MASJ4 / WKN A1MASJ) wurde 2012 mit einem Volumen von bis zu 60 Millionen Euro und einer Laufzeit von fünf Jahren emittiert. Die Inhaberschuldverschreibungen sind mit 7,75 p.a. verzinst.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html

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