(openPR) Erklarung Hamburger Buddhisten anlasslich einer offentlichen Veranstaltung mit dem Ersten Burgermeister Olaf Scholz zum Thema „Staat und Religion“ am 22. Oktober an der Universitat Hamburg.
In den vergangenen Jahren schloss der Hamburger Senat Grundlagenvertrage mit verschiedenen Religionsgemeinschaften – zuletzt 2012 mit muslimischen Verbanden und der Alevitischen Gemeinde. Nun wollen auch Buddhisten in der Hansestadt einen vergleichbaren „Staatsvertrag“ abschließen.
Buddhistische Vereinigungen mochten als Religionsgemeinschaften in Hamburg anerkannt werden. Ziel ist die rechtliche Gleichstellung und Gleichberechtigung mit anderen anerkannten Religionsgemeinschaften. Konkret wunschen sich die Buddhisten Vereinbarungen unter anderem zu den Themen: Religionsunterricht an Schulen, Bestattungs- und Hospizwesen, Angelegenheiten des Baurechts und Feiertagsregelungen.
Zu diesem Zweck arbeitet die Interessengemeinschaft buddhistischer Zentren in Hamburg – ein Bundnis von etablierten buddhistischen Gemeinschaften unterschiedlicher Traditionen – mit hinduistischen Religionsgemeinschaften zusammen, die ebenfalls einen Grundlagenvertrag mit dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg anstreben.
Insbesondere in Sachen Religionsunterricht an Schulen werden Buddhisten und Hindus benachteiligt. Zwar haben Vertreter der Weltreligionen Buddhismus und Hinduismus das Hamburger Modell des dialogischen „Religionsunterrichts fur Alle“ mit konzipiert. Doch sind sie in der neuen „Gemischten Kommission“ von Schulbehorde und der nordelbischen Kirche, der judischen Gemeinde sowie muslimischen und alevitischen Verbanden, nicht vertreten, in der Unterrichtsinhalte festgelegt werden. Auch haben buddhistische und hinduistische Gemeinschaften bislang keine Moglichkeit, eigene Religionslehrer auszubilden und zu entsenden.
Ein erstes Sondierungsgesprach von Buddhisten und Hindus mit Vertretern der Senatskanzlei uber den angestrebten Grundlagenvertrag hat bereits stattgefunden.











