(openPR) Weimar (HVD-Th). Der HVD Thüringen hat gegenüber der Präsidentin des Thüringer Landtages fristgerecht im Juli seinen Anspruch auf einen Sitz im Rundfunkrat, dem Aufsichtsgremium des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), angemeldet. Für das 42 Mitglieder zählende Gremium werden für die neue Legislaturperiode 8 Sitze an „weitere gesellschaftlich bedeutsame Organisationen“ neu vergeben.
In dem Schreiben des Thüringer HVD heißt es u.a.: „Gemäß Grundgesetz Art. 140 sind Weltanschauungsgemeinschaften den Kirchen und Religionsgemeinschaften gleichgestellt. Von diesem Gleichheitsgrundsatz ausgehend, erwarten wir eine Gleichbehandlung mit den Kirchen auch in diesem Gremium.
Wie Sie wissen, sind ca. 75 % der Thüringer Bevölkerung konfessionsfrei, aber als solche nicht im Rundfunkrat präsent. Da es in Thüringen keine Organisation gibt, die wie wir als Weltanschauungsgemeinschaft tätig ist, bewerben wir uns hiermit um einen der frei werdenden Sitze im MDR-Rundfunkrat. Wir begründen unser Begehren auch mit Artikel 12 (2) der Thüringer Verfassung.“
In diesem Thüringer Verfassungsartikel heißt es: „In den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und in den vergleichbaren Aufsichtsgremien über den privaten Rundfunk sind die politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen nach Maßgabe der Gesetze zu beteiligen.“
Der Staatsvertrag über den MDR sichert den Mitgliedern der Kirchen als weltanschauliche Gruppen im derzeit 42köpfigen Rundfunkrat insgesamt 5 Plätze zu (§19 des Staatsvertrags über den MDR: je zwei Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche, sowie ein Vertreter der jüdischen Kultusgemeinden). Darüber hinaus ist die katholische Kirche mit der Caritas als „Mitglied einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation“ mit einem zusätzlichen Sitz im Gremium vertreten. Damit wird den Kirchen und Religionsgemeinschaften per Gesetz eine Bevorzugung zuteil, die so von der Thüringer Verfassung nicht gedeckt ist, die explizit und neutral von weltanschaulichen Gruppen spricht.
Unabhängig von dem Ausgang des Antragsverfahrens wird der HVD Thüringen eine Überprüfung des Staatsvertrages mit dem Ziel betreiben, eine Gleichbehandlung aller weltanschaulichen Gruppen zu erreichen. Entweder in dem die explizite Vergabe von Sitzen an Kirchen und Religionsgemeinschaften Ersatzlos gestrichen wird oder aber auch säkulare weltanschauliche Gruppen per Gesetz und ohne weitere Antragsverfahren Anspruch auf einen Sitz im Rundfunkrat erhalten.
Ähnlich sieht die Situation in der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt, dem Aufsichtsgremium über den privaten Rundfunk, aus: Evangelische Landeskirche, Katholische Kirche und Jüdische Kultusgemeinde sind mit je einem Sitz präsent und der Versammlung sitzt der Vertreter der Evangelischen Landeskirche vor.
Der HVD Thüringen wird auch hier zum Ablauf der Legislaturperiode einen Sitz einfordern; ganz im Sinne von Grundgesetz und Landesverfassung und als Interessenvertreter der konfessionsfreien Bevölkerungsmehrheit.