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Vater wegen Richterbeleidigung im Familienverfahren vor Strafgericht

07.10.201510:59 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Seit 4 Jahren kämpfte der hamburger Vater einer 5-jährigen Tochter vor dem Amtsgericht Schwarzenbek um das gemeinsame Sorgerecht für seine uneheliche Tochter.
Nach dem auch sein 3. Sorgerechtsantrag im Sommer 2014, erneut ohne Würdigung der Beweisangebote abgelehnt wurde, vergriff sich der treusorgende Vater nach Ansicht des Lübecker Oberstaatsanwaltes Dr. Ralf Peter A. im Ton. Er wird nun wegen Beleidigung der Richter angeklagt.


Selbst mehrfache Hinweise des Verfahrensbeistandes auf Kindeswohlgefährdung bei der psychisch kranken Mutter ignorierte die Verfahrensführende Richterin Heike M.
In den vorangehenden Verfahren schöpfte der Beschuldigte alle rechtsstaatlichen Mittel aus, gegen die einseitige und nicht nachvollziehbare Verfahrensführung der schwarzenbeker Richterin vorzugehen.
Seine Befangenheitsanträge und Dienstaufsichtsbeschwerden wurden von Richterkollegen der betreffenden Familienrichterin abgelehnt.
Derselbe Staatsanwalt, der nun den Kindesvater anklagt, lehnte die Strafanträge dieses Vaters wegen Rechtsbeugung, unterlassener Hilfeleistung und anderer Delikte gegen die Richterin Heike M. allesamt unbearbeitet ab.
vor dem Amtsgericht Ratzeburg, an dem der neue Landrat des Landkreises, Dr. Christoph M., Familienrichter ist, findet nun am 6. November 2015 die Verhandlung gegen den hamburger Papa statt.
Indes finden sich keinerlei entlastende Hinweise in den 460 Seiten starken Ermittlungen des Staatsanwaltes Dr. Ralf Peter A.
Dass sich der Vater sofort in den nachfolgenden Verfahren öffentlich vor allen Beteiligten für seine Worte entschuldigt hat und diese Entschuldigung auch von der Richterin in der Verhandlung am 05.09.2014 angenommen wurde, findet sich genauso wenig wieder, wie der Umstand, dass die Kritik sich lediglich im Sinne des BVerfG, Beschluss v. 28.7.2014, 1 BvR 482/13 hart mit der Sache auseinandersetzt.
Die, in der regionalen Presse thematisierte „Strafanzeige gegen Kreisjugendamt“, das in Zusammenarbeit mit der Richterin Heike M. das damals 4-jährige Mädchen, in eine Pflegefamilie verbrachte, statt sie dem liebenden Vater zu überlassen, wurde von der selben Staatsanwaltschaft abschlägig beschieden. Geschah die Inobhutnahme aus Rache für die „Beleidigung“?
Auch dem Jugendamt Ratzeburg und dem ASD Schwarzenbek war seit 4 Jahren die mögliche Kindeswohlgefährdung bei der Mutter bekannt.
Inzwischen ist die Akte durch alle Instanzen durch, nicht stärker als 50 Seiten und die Vorwürfe wurden, entgegen den Behauptungen vor der Presse, von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt.
Dank einem vorläufigen OLG-Beschluss lebt das 5-jährige Mädchen, dass unter den Beschlüssen der Richterin gelitten und Schaden genommen hat, seit einem Jahr beim Kindesvater in Hamburg, ist dort wg. ihrer erlittenen Traumata in psychiatrisch/psychologischer Behandlung und hat sich mittlerweile weitestgehend erholt.
Das hamburger Jugendamt, die KITA, die Ärzte und Therapeuten bestätigen: dem Kind geht es in Hamburg beim Vater gut, es ist sozial integriert und erfährt optimale Förderung.

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