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PIP-Brustimplantate: Neue Hoffnung auf Schadenersatz

11.04.201315:24 UhrGesundheit & Medizin
Bild: PIP-Brustimplantate: Neue Hoffnung auf Schadenersatz

(openPR) Frauen, denen minderwertige Billig-Brustimplantate der französischen Firma PIP eingesetzt wurden, können jetzt neu auf Schadenersatz hoffen. Sie können als Nebenkläger vor dem Strafgericht Marseille auftreten. Dort findet vom 17. April bis zum 17. Mai 2013 ein Verfahren wegen schwerer Täuschung gegen den Implantate-Hersteller statt.

"PIP-Opfer können bis zum 25. April dem laufenden Prozess beitreten. Je früher aber, desto besser", rät Rechtsanwalt Jörg F. Heynemann aus Berlin, Experte im Medizinprodukterecht. "Die Firma ist zwar insolvent, doch gibt es gute Chancen, per Entschädigungsverfahren über den französischen Garantie-Fonds Schadenersatz zu erhalten." Schadenersatz käme zum Beispiel für den Kaufpreis der Implantate infrage, für Medikamente und Verdienstausfälle sowie immaterielle psychische Schäden, wenn die fehlerhaften Implantate zu einer Arbeitsunfähigkeit von über einem Monat geführt hätten. Es seien dann Entschädigungen von über 30.000 Euro pro Person möglich. In allen anderen Fällen seien die Entschädigungen auf rund 4.200 Euro begrenzt.

"Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland bisher keine Entschädigungsansprüche durchgesetzt werden konnten, ist dies eine echte Alternative", so Heynemann.

Patienten und ihre Angehörigen können über das Medizinrechts-Beratungsnetz ein kostenfreies juristisches Orientierungsgespräch mit einem Vertrauensanwalt in Wohnortnähe führen. Ratsuchende können Beratungsscheine online anfordern ( www.mrbn.de/beratungsschein-anfordern ) oder unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 0 73 24 83 (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr).

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