(openPR) Düsseldorf, 28. September 2015. Der 12. Senat des Bundessozialgerichts verhandelt diesen Mittwoch (30.09.2015) im Rahmen eines Musterverfahrens über eine Revision auf Grundlage einer Klage eines Ehepaars mit drei Kindern. Rechtsanwalt Dr. Jürgen Borchert, der fast 30 Jahre Richter am Hessischen Landessozialgericht war, vertritt die Familie. Im Interview mit ohfamoos.com erläutert der Profi die Details wortgewaltig wie kenntnisreich.
Die Kläger berufen sich im Wesentlichen darauf, dass eine an den Aufwand für die Betreuung und Erziehung von Kindern anknüpfende Entlastung im Beitragsrecht der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung stattfinden müsse. Dies sei aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten. Jürgen Borchert: „Das Bundesverfassungsgericht hat die Politik schon 2001 aufgefordert, die Elternbeiträge zu ermäßigen. Dabei geht es um viel Geld, mindestens 200 Euro pro Kind pro Monat. Geschehen ist aber nichts.“
Mittlerweile klagen Eltern in Massen, unterstützt von den zwei größten deutschen Familienverbänden, dem Deutschen Familienverband und dem Familienbund der Katholiken. Unisono heißt es, dass zur Kompensation des Erziehungsaufwands nicht lediglich auf bestehende Familienleistungen und Maßnahmen zum Familienlastenausgleich im Leistungsrecht der Sozialversicherung verwiesen werden dürfe.
Borchert spricht im ohfamoos-Interview von einer „dramatischen Familienverarmung“. Die Kinder anderer zahlten „zu 100 Prozent die vergleichsweise hohen Renten von Kinderlosen“. Und fasst dieses Problem in einen Satz: „Wer selbst keine Kinder großzieht, baut seine Zukunft also auf die Kinder anderer Leute.“
Politisch betrachtet ginge es, so Borchert, um ein „Selbstmordthema“. Das gesamte Sozialsystem sei in Schieflage, Politiker könnten damit aber „keinen Blumentopf gewinnen“. Schlimmer: „Die Politik hat immer so getan, als ob sie die Spendierhosen anhätte. Aber als sie vor zwei Jahren das Märchen von den 200 Milliarden Familienförderung erzählte, haben viele Familien ins Portemonnaie geguckt und gemerkt, dass da ein Riesenbetrug läuft.“
Die Kläger sind in den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben. Das Bundessozialgericht wird unter anderem zu beurteilen haben, ob die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften im Beitragsrecht mit den Vorgaben des Grundgesetzes (GG) vereinbar sind, insbesondere mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs 1 in Verbindung mit dem durch Artikel 6 Abs 1 Grundgesetz garantierten besonderen Schutz der Familie. Anderenfalls müsste seitens des Bundessozialgerichts eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erfolgen.
Der 12. Senat des Bundessozialgerichts wird voraussichtlich über die Revision nach mündlicher Verhandlung am Mittwoch, dem 30. September 2015, ab 10.00 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal entscheiden.
Zum gesamten Interview mit Dr. Jürgen Borchert:
http://ohfamoos.com/2015/09/elternaufstand-verfassungsbeschwerde-interview-juergen-borchert/









