(openPR) BERLIN. Zu dem heute bekannt gewordenen Nein von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), alle Nichterziehende mit einem Pflege-Zuschlag von 2,50 Euro zu belegen, erklärt der pflegepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel :
Die Überlegung der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), einen Pflege-Zuschlag von 2,50 Euro für Nichterziehende zu fordern, ist eine reine Beitragserhöhung. Es ist gut, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) nun der Ministerin Nacharbeiten verordnet hat und den Pflege-Strafzuschlag gestoppt hat.
Beitragszahler, die keine Kinder erziehen, sollten quasi einen Strafzuschlag zahlen. Lediglich kindererziehende Beitragszahler wären von dieser Beitragserhöhung ausgeschlossen gewesen. Das wäre aber keine Entlastung gewesen, nur die Beitragszahlung wäre konstant geblieben, also eine Verschonung von Zuschlägen.
Die FDP ist der Meinung, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes durch Beitragsentlastung der erziehenden Beitragszahler umgesetzt werden muss. Dies kann entweder durch einen Beitragsabschlag oder eventuell auch außerhalb des Systems der Pflegeversicherung durch Zahlung einer Prämie aus Steuermitteln sein.
















