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Staatliche Förderung für den Pflegefall

Bild: Staatliche Förderung für den Pflegefall
LVM Pflegezusatzversicherung
LVM Pflegezusatzversicherung

(openPR) Seit Anfang des Jahres fördert das Gesundheitsministerium privaten Zusatzschutz zur Vorsorge für den Pflegefall. Deshalb gibt es hierauf abgestimmte neue Tarife, häufig auch als „Pflege-Bahr“ bezeichnet. Namensgeber dafür ist Gesundheitsminister Daniel Bahr. Alle, die auf diese Weise eigenverantwortlich vorsorgen wollen, unterstützt der Staat mit einer Zulage von 60 Euro im Jahr. So lässt sich bei einem monatlichen Mindesteigenanteil von 10 Euro und einem Monatsbeitrag von 15 Euro (einschl. Zulage) eine Förderquote von bis zu 33,3 Prozent erzielen.



Problem: Unsere Gesellschaft altert
Prognosen und Fakten, die Anlass zur Vorsorge geben: Im Jahr 2020 werden ca. 30 Prozent der Bevölkerung in Deutschland über 60 Jahre alt sein. Gut 35 Prozent der 80 bis 90-Jährigen werden zum Pflegefall. Hiervon sind schon etwa 30 Prozent vollstationär in Pflegeheimen untergebracht. Und die Zahl der Pflegefälle und demenziell Erkrankten steigt weiter.

Krankheits- oder unfallbedingt kann jeder Mensch jedoch auch schon in jungen Jahren zum Pflegefall werden. Wer trotzdem nur abwartet, muss später im Pflegefall mit erheblichen finanziellen Belastungen rechnen. Deshalb soll nun die staatliche Förderung möglichst viele Bundesbürger dazu bewegen, zusätzlich und frühzeitig privat für den Pflegefall vorzusorgen. Dabei gilt: Je früher man sich für einen Pflegezusatztarif entscheidet, desto günstiger ist der Beitrag und umso höher ist die im Pflegefall zu erwartende Leistung.

Vergleichen lohnt sich!
Der Gesetzgeber hat nur Mindestleistungen formuliert, die alle „Pflege-Bahr“-Tarife erfüllen müssen um zuschussfähig zu sein. Zum Vorteil der Versicherten dürfen die Anbieter jedoch auch leistungsstärkere Produkte anbieten. Es lohnt sich also zu vergleichen. Doch was genau zeichnet einen leistungsstarken Tarif aus?

Grundsätzlich leisten alle Tarife im Pflegefall einen Tagessatz, dessen Höhe von der jeweils zuerkannten Pflegestufe abhängig ist. Vier verschiedene Pflegestufen gibt es: Recht neu ist die sogenannte Pflegestufe 0 für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und Betreuungsbedarf. Hierzu gehören vor allem an Demenz erkrankte Menschen ohne große körperliche Beeinträchtigungen. Daneben gibt es bekanntlich die Pflegestufen I, II oder III, die abhängig von der Schwere der Pflegebedürftigkeit zuerkannt werden.

Nach den Vorgaben des Gesetzgebers muss die Leistung in der höchsten Pflegestufe III monatlich min. 600 Euro betragen. In den niedrigeren Stufen sind die Leistungsvorgaben geringer angesetzt - in Stufe 0: 60 Euro, in Stufe I: 120 Euro und in Stufe II: 180 Euro.

LVM-„Pflege-Bahr“ leistet mehr
Deutlich leistungsstärker präsentiert sich der "Pflege-Bahr“-Tarif der LVM: Ausgehend von 600 Euro Leistung in der Pflegestufe III erhalten Versicherte in der Pflegestufe 0 bereits 120 Euro, in Stufe I schon 180 Euro und in Stufe II sind es beachtliche 360 Euro. Ein weiteres LVM-Plus: Die ansonsten 5 Jahre betragende Wartezeit entfällt bei einem unfallbedingten Eintritt des Pflegefalls. Vorteilhaft beim LVM-Tarif ist zusätzlich, dass der Tagessatz dynamisch angepasst werden kann, um so eine inflationsbedingte Entwertung auszugleichen.

Interessierte können den „Pflege-Bahr“ in jedem LVM-Servicebüro abschließen. Übrigens: Um die Beantragung des staatlichen Zuschusses kümmert sich die LVM natürlich auch.


(Quelle: http://www.neu-reich.de/news/staatliche-foerderung-pflegefall.html)

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