(openPR) Am Mittwoch, 26.6.13, um 18:30 Uhr
Seminarraum im „Existenzgründerzentrum Ingolstadt“, Marie-Curie-Str. 6, 85055 Ingolstadt
Der Eintritt ist frei
Der Pflegefall kann Jeden treffen. In jungen Jahren durch Unfall oder Krankheit, später aufgrund des Alters. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt, je nach Pflegestufe, einen Anteil der Kosten für sog. „Sachleistungen“. Allerdings verbleibt ein Großteil der Kosten beim Pflegebedürftigen UND seinen Angehörigen. Zumal Kosten für Miete, Kleidung, Lebensmittel u.ä. nicht übernommen werden.
Ist das Vermögen (incl. Immobilienbesitz) des Pflegebedürftigen aufgebraucht, werden seine Angehörigen herangezogen: „Kinder haften für ihre Eltern“. Erst wenn jetzt nichts mehr zu holen ist, übernimmt der Staat die Kosten. Allerdings kann er sich das Geld auch rückwirkend von den Angehörigen holen. Die Bundesregierung hat das Problem erkannt und zum 1.1.2013 das sog. „Pflege-Bahr“-Gesetz verabschiedet. Damit wird die private Vorsorge, unter bestimmten Voraussetzungen, vom Staat gefördert. Allerdings ist die Regelung kompliziert und der Schutz ist löchrig.
Bei dem Infoabend werden die Regelungen rund um die Pflegeversicherung erklärt. Zudem wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen der staatliche Zuschuss gewährt wird und worauf bei der Auswahl der privaten Vorsorge zu achten ist.
Beate Scheel hat sich auf den Bereich „Vorsorge“ spezialisiert.
Sie arbeitet seit 1999 in der Finanzdienstleistungsbranche und ist bei einem unabhängigen Versicherungsmakler angestellt. Die Erfahrungen in Kundensituationen haben sie dazu motiviert, verbraucherorientierte Vorträge zu halten, wie: „Ein Mann ist keine Altersvorsorge! Altersvorsorge für Frauen“ und „Armutsrisiko Familie: Der Pflegefall“.
Eine Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich, aber aus organisatorischen Gründen erwünscht. Anmeldung unter: 0841 / 657 62 92
Infoabend „Pflegeversicherung – Kinder haften für ihre Eltern“











