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Kinder haften für ihre Eltern – Pflegekosten bedrohen die Kinder in ihrer finanziellen Existenz

05.07.201218:41 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Duisburg. Wenn die Eltern ins Heim kommen, plagen die Kinder nicht nur Gewissensbisse, sondern auch die Frage, ob sie eventuell für die pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen. „Elternunterhalt ist ein Privileg der Wohlhabenden“ stellt der Duisburger Rechtsanwalt Jörn Hauß im Interview mit dem Internetsender Rentenfernsehen.de fest.



Ein Pflegeplatz kann schnell mal zwischen 3.000 und 5.000 EUR im Monat kosten. Diese Kosten werden meist allein durch die Altersrente und die Pflegeversicherung nicht gedeckt. Anders als landläufig von vielen angenommen, ist die soziale Pflegeversicherung keine „Vollkasko-Versicherung“. Die Differenz muss aus eigenem Vermögen bezahlt werden. Reichen die Rücklagen für den Pflegefall nicht aus, dann haben die Pflegebedürftigen Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach Sozialhilferecht. Das Sozialamt versucht aber dann, sich seine Kosten von den Kindern erstatten zu lassen.

Selbst wenn man zur Unterhaltszahlung verpflichtet wird ist dies kein Beinbruch. Der Regress des Sozialamtes beläuft sich im Rahmen von zwei bis drei Abendessen mit dem Ehegatten rechnet Hauß vor. Dabei lohnt es sich, den Bescheid des Sozialamtes genau prüfen zu lassen. Anders als beim Kindesunterhalt sind die Regelungen des Elternunterhaltes nicht so eindeutig. Es bleibt ein gewisser Spielraum. So können Kinder, die für ihre verarmten Eltern aufkommen sollen, mit höheren Freibeträgen für den Selbstbehalt, die Miete oder den Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den eigenen Kindern rechnen. Auch Ausgaben für die eigene Altersvorsorge müssen berücksichtigt werden. Diese müssen selbst dann vom Sozialamt anerkannt werden, wenn man sich erst nach Einzug der Eltern ins Pflegeheim auf die Notwendigkeit der eigenen Altersvorsorge besinnt.

Da Eltern mitunter noch viele Jahre im Pflegeheim leben, macht die anwaltliche Überprüfung auf jeden Fall Sinn. Die Erstberatungsgebühr beträgt etwas mehr als 200 EUR. Mithin also durchaus überlegenswert, wenn man so fehlerhafte Bescheide vom Amt in seinem Sinne korrigieren lassen kann. Hauß empfiehlt hier aber einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen, der sich auf das Thema Elternunterhalt spezialisiert hat (Infos gibt es bei der Anwaltskammer).

Den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung, selbst wenn diese zukünftig staatlicherseits mit 5 EUR monatlich subventioniert wird, sollte gut überlegt sein. Das Pflegerisiko steige zwar mit zunehmendem Alter, beträfe aber nicht jeden. Versicherungsgesellschaften würden auf jeden Fall ein gutes Geschäft mit der Angst der Verbraucher vor dem Pflegefall machen.

Das vollständige Interview kann auf www.rentenfernsehen.de kostenlos angesehen werden.

Video:
Elternunterhalt - Ein \"Privileg\" der Vermögenden?

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